Krankenkasse: Rund um den Zusatzbeitrag

Was Sie tun können, um Geld zu sparen

Familie 3 min Lesedauer 10.02.2025
Krankenkasse Zusatzbeitrag

Ob Lebensmittel, Gas oder Strom – die gestiegenen Preise belasten viele Haushalte in Deutschland. Nun wird auch noch die Gesundheitsversorgung teurer, um das geschätzt 33 Milliarden Euro schwere Finanzloch der Krankenkassen zu stopfen. Zum Jahresanfang haben die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Beitragssatz erhöht.

Meist höherer Zusatzbeitrag fällig

Nach einer Auswertung von Stiftung Warentest haben 59 der 68 Krankenkassen den individuellen Zusatzbeitrag aufgestockt. Der  2,5 Prozentpunkte.

Die Mehrheit der Versicherten muss also künftig mehr zahlen. Doch vergleichen lohnt sich nach wie vor. Durch den Wechsel von der teuersten zur günstigsten gesetzlichen Krankenkasse, lässt sich laut Stiftung Warentest zum Beispiel 38 Euro pro Monat sparen. Dabei wird ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mit 3000 Euro Bruttogehalt pro Monat angenommen.

Entsprechend weit klaffen die Zusatzbeiträge auseinander, wie eine laufend aktualisierte Liste des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zeigt.

Bundesweit einheitlicher Beitragssatz

Für alle Versicherten gleich ist der allgemeine Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen – er beträgt 14,6% des Bruttoeinkommens. Zusammen mit dem Zusatzbeitrag ergibt sich der Gesamtbetrag, den Versicherte pro Monat für ihre Krankenversicherung zahlen. Die Hälfte übernimmt der Arbeitgebende, die andere Hälfte zahlt der Arbeitnehmende. Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den gesamten Beitrag alleine.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis Ende des Monats, in dem der Beitrag aufgestockt wird. Das gilt unabhängig von der Dauer Ihrer Mitgliedschaft. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, müssen Sie sich nur bei der neuen Kasse anmelden, die sich dann um die Kündigung bei Ihrer alten Versicherung kümmert. Gültig wird die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats.

Haben Sie die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpasst? Falls Sie mindestens zwölf Monate bei der alten Kasse versichert waren, können Sie trotzdem wechseln. Es ist dann möglich, das normale Kündigungsrecht zu nutzen – mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.

Achtung: Bis zum Wechsel müssen Sie den erhöhten Beitrag zahlen.

Bei Wechsel der Krankenversicherung viel sparen

Als Mitglied einer neuen Krankenkasse lassen sich im Jahr mehrere Hundert Euro sparen. Der genaue Betrag hängt neben den Beitragssätzen auch von der Höhe Ihres Einkommens ab. Was Sie exakt sparen, können Sie online mit Hilfe eines Beitragsrechners bestimmen.

Dabei sollten Sie allerdings bedenken, dass dieser Betrag nicht in exakt dieser Höhe auf Ihrem Konto eingeht. Grund: Krankenkassenbeiträge lassen sich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen.

Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt nicht nur vom Beitragssatz ab. Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu mehr als 90% gleich, doch Faktoren wie Service und Zusatzleistungen spielen ebenfalls eine Rolle. Wenn Sie solche Extras – ob Osteopathie oder Behandlung bei Kinderwunsch – genau vergleichen, können Sie möglicherweise zusätzlich Geld sparen.

Gemeinsames Konto? Yay!

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