Krankentagegeld – ja oder nein?

Das sollten Sie über diese Police wissen

Familie 4 min Lesedauer 14.04.2025
krankentagegeld

Schwer erkrankt und mehr als sechs Wochen am Stück arbeitsunfähig? Das kann bei Betroffenen schnell zu einer empfindlichen Einkommenslücke führen – vor allem bei Selbstständigen sowie Gutverdienerinnen und Gutverdienern.

Um ein finanzielles Desaster im Fall einer langen Arbeitsunfähigkeit zu verhindern, kann sich eine Krankentagegeld-Versicherung lohnen. Denn nach sechs Wochen muss der Arbeitgeber Beschäftigten kein Gehalt mehr aufs Konto überweisen. Zwar springt dann die Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld – allerdings nicht in Höhe des bisherigen Bruttogehalts.

  • Krankengeld: Die gesetzliche Krankenkasse überweist ab dem 43. Krankheitstag der Arbeitsunfähigkeit einem oder einer Beschäftigten ein Krankengeld in Höhe von 70% des Bruttogehalts der jeweiligen versicherten Person, höchstens aber 90% des Nettogehalts. „Die Grenze des Krankengelds liegt im Jahr 2025 bei 128,63 Euro brutto pro Tag, das sind rund 3.858,90 Euro brutto im Monat“, sagt Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen.

Für wen lohnt sich die Krankentagegeld-Versicherung – und für wen nicht?

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmende: Wer sich im Fall von Erkrankungen finanziell schützen und womöglich ein Immobiliendarlehen absichern will, sollte auf eine Krankentagegeld-Versicherung setzen, rät Verbraucherschützer Stecher: „So kann man die Einkommenslücke, die durch die Differenz zwischen dem eigentlichen Bruttogehalt und dem Krankengeld entsteht, schließen und kann womöglich auch die Darlehensraten problemlos weiterzahlen.“

Gutverdienerinnen und Gutverdiener: Bei Frauen und Männer mit einem sehr hohen Einkommen kann die Einkommenslücke zwischen regulärem Bruttogehalt und Krankengeld erheblich sein. Zu bedenken ist dabei: „Von dem monatlichen Betrag von 3.858,75 Euro gehen noch die Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungen ab“, so Stecher.

Privatversicherte: Alle Arbeitnehmende, die privat krankenversichert sind, erhalten nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung kein Krankengeld. Sie benötigen also einen Versicherungsschutz in Form einer Krankentagegeld-Versicherung, die ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlt – damit Geld zur Deckung der Lebenshaltungskosten zur Verfügung steht.

Selbstständige: Selbstständige mit einer privaten Krankenversicherung benötigen in jedem Fall eine Krankentagegeld-Versicherung. Denn: Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben sie nicht. Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige haben die Wahl. Sie können sich für oder gegen Krankengeld entscheiden. Fällt die Entscheidung für Krankengeld, kann eine zusätzliche Krankentagegeld-Versicherung für eine höhere finanzielle Absicherung sorgen.

  • Übrigens: Wenn selbstständig oder freiberuflich Tätige krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen, kann dies ein Risiko für den Fortbestand des jeweiligen Unternehmens sein. Denn Betriebskosten wie etwa Miete, Gehälter oder Finanzierungskosten laufen weiter. Eine Lösung kann laut dem Bund der Versicherten beispielsweise eine Ertragsausfall- oder Praxisausfallversicherung sein. Eine solche Police bietet eine Absicherung der fortlaufenden Kosten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit der Inhaberinnen und Inhaber.

Beamtinnen und Beamte: „Für alle, die verbeamtet sind, macht eine Krankentagegeld-Versicherung keinen Sinn“, sagt Stecher. Der Grund: Für Staatsdienerinnen und Staatsdiener laufen die Bezüge auch im Krankheitsfall ohne eine bestimmte Frist weiter.

Den passenden Versicherungstarif finden

Preise und Leistungen mehrerer Anbieter miteinander zu vergleichen, lohnt sich. „Zum Teil gibt es erhebliche Unterschiede“, sagt Stecher. Hilfreich kann es zum Beispiel sein, über ein Vergleichsportal einen passenden Versicherungstarif zu finden.

  • Tipp: Wenn Sie einen Anbieter gefunden haben, sollten Sie bei Vertragsabschluss darauf achten, dass Sie Ihr Krankentagegeld ohne vorherige Gesundheitsprüfung erhöhen können. Das erspart Ihnen, dass Sie eines Tages noch einmal womöglich lästige Gesundheitsfragen beantworten müssen. Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Krankentagegeld einmal im Jahr unbegrenzt erhöhen können und dies auch keine Wartezeit nach sich zieht.

So hoch sollte das Krankentagegeld sein

Wie viel Krankentagegeld jemand benötigt, hängt von den Ausgaben ab, die er oder sie Monat für Monat hat. „Die Absicherung sollte so gewählt sein, dass alle monatlichen Ausgaben für längere Zeit gedeckt sind“, sagt Verbraucherschützer Stecher. Die genaue Höhe des nötigen Krankentagegeldes lässt sich ermitteln, indem man etwa mithilfe eines Haushaltsbuches sämtliche Ausgaben, die man hat, notiert und addiert. So kommt man an den Geldbedarf, der pro Monat zu veranschlagen ist.

Das kostet eine Krankentagegeld-Versicherung

Die Versicherer kalkulieren die Beiträge für eine Krankentagegeld-Versicherung einkommensunabhängig. Entscheidende Faktoren sind Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Und natürlich spielt auch der Umfang des jeweiligen Tarifs eine Rolle. Der Bund der Versicherten nennt auf seiner Website ein paar Prämienbeispiele: Bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren und einem versicherten Krankentagegeld von 100 Euro ab dem 43. Tag liegt die günstigste Monatsprämie zwischen 32 und 36 Euro; bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren liegt die günstigste Monatsprämie zwischen 42 und 48 Euro, und ab einem Alter von 50 Jahren bei 61 bis 68 Euro.

Deine erste App ohne „Häääää?"

Leicht zu verstehen, leicht zu bedienen, immer dabei: Mobile Banking kann bei uns wirklich jeder. Einfach mal ausprobieren, kann ja nix schiefgehen.

Illustration eines Mannes, der Münzen verteilt