Kredit – was passiert im Todesfall?
Wenn Verstorbene Kreditschulden hinterlassen
Erben bedeutet nicht unbedingt Vermögenszuwachs. Möglich ist auch, dass Hinterbliebene Schulden vermacht bekommen – etwa einen noch laufenden Kredit der verstorbenen Person. Zwar gibt es die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Doch damit einher geht auch ein Verzicht auf die Besitztümer des Erblassenden.
Beim Thema Erbe denken viele an Geld, Schmuck, ein Auto, Kunstwerke oder Immobilien für die Hinterbliebenen. Doch mitunter kommt es anders. So kann es passieren, dass Verstorbene einen Berg von Schulden haben oder einen Kredit laufen haben, der zurückgezahlt werden will.
- Falsch ist zu glauben, dass mit dem Tod eines Kreditnehmenden dessen Schulden erlöschen.
- Richtig ist vielmehr, dass Erben für Schulden weiter aufkommen müssen, gegebenenfalls mit dem gesamten Privatvermögen. Mitglieder von Erbengemeinschaften haften jeweils zu gleichen Teilen.
Vor Annahme des Erbes einen Überblick verschaffen
Schulden oder einen laufenden Kredit will niemand erben. Dies wird jedoch zum Problem, wenn Erben nicht genau wissen was der Nachlass alles beinhaltet. Das Nachlassgericht informiert lediglich über den Erbfall – Einzelheiten aus dem Nachlass kennt es nicht. Für Hinterbliebene bedeutet das, sie müssen sich einen Überblick verschaffen. Also Kontoauszüge sichten, den Inhalt von Aktenordnern lesen und vor allem Verträge prüfen. Ebenfalls zu checken: Liegt eine Bürgschaftserklärung vor? In dem Fall steht der oder die Bürge in der Pflicht, den Kredit zurückzuzahlen.
Bei der Hausbank nachfragen? Zwar haben Hinterbliebene theoretisch auch die Option, sich bei der Hausbank von verstorbenen Personen nach möglichen Schulden zu erkundigen. Allerdings wollen Geldinstitute für solche Auskünfte in der Regel einen Legitimationsnachweis in Form eines Erbscheins sehen. Mit dem Antrag auf einen Erbschein gilt jedoch das Erbe als angenommen. Dann ist es nicht möglich, es auf einem einfachen Weg auszuschlagen.
Wie Hinterbliebene ein Erbe ausschlagen
Grundsätzlich haben Hinterbliebene für das Ausschlagen eines Erbes sechs Wochen Zeit. Die Frist beginnt, sobald man erfahren hat, dass man erbt. Wer nicht erben möchte, muss zum Nachlassgericht gehen und dort eine persönliche Erklärung zu Protokoll geben. „Es reicht nicht aus, einfach bei Gericht einen Brief einzuwerfen und darin das Erbe auszuschlagen“, sagt Rechtsanwältin Stephanie Herzog aus Würselen. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Das Nachlassgericht ist übrigens am Amtsgericht angesiedelt. Anlaufstelle für Hinterbliebene ist in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Auch beim Amtsgericht am eigenen Wohnort können Hinterbliebene vorsprechen.
Möglich ist auch, bei einem Notar das Erbe auszuschlagen. Dieser schickt dann dem Gericht die Erklärung. Der Notar erhebt Gebühren, außerdem Portokosten und Umsatzsteuer. Aber auch das persönliche Erscheinen vor dem Nachlassgericht, um das überschuldete Erbe auszuschlagen, ist mit Kosten verbunden – sie liegen bei 30 Euro.
Wann der oder die Ehepartner*in haftet: Angenommen, die verstorbene Person hatte für den Erwerb einer Immobilie einen Kredit aufgenommen, der zum Zeitpunkt des Todes noch nicht abbezahlt ist. In Höhe des Darlehens ist eine Grundschuld eingetragen. Hat der oder die Hinterbliebene nun mit den Grundschuldformularen eine Haftungsübernahme unterschrieben, haftet er oder sie mit dem gesamten Vermögen für diesen Kredit. Dies gilt auch, wenn man das Erbe ausgeschlagen hat.
Wenn Hinterbliebene das Erbe annehmen
Angenommen, Sie als Hinterbliebener nehmen die Erbschaft an und die verstorbene Person hatte zum Todeszeitpunkt noch einen laufenden Kredit: In dem Fall treten Erbende in den Vertrag mit dem Kreditgebenden ein. Das bedeutet, dass Sie die Kreditraten weiterzahlen.
Wie Hinterbliebene das eigene Vermögen absichern
Wenn Erbende finanziell nicht dazu in der Lage sind, für die Kreditraten aufzukommen und ihr eigenes Vermögen schützen wollen, können sie eine Nachlassverwaltung beim Gericht beantragen. Dann hat ein vom Gericht eingesetzter Verwalter die Aufgabe, das Erbe zu ordnen und Schulden mit dem vorhandenen Geld zu bezahlen. Bleibt am Ende noch Geld übrig, wird es an die Erbenden ausgezahlt.
„Dieses Verfahren verursacht Kosten, deren Höhe sich nach dem Wert des Erbes richtet, die aber – anders als die Kosten der Ausschlagung – den Erben nicht belasten, sondern nur den Nachlass schmälern“, erläutert Herzog.
Wie Kreditnehmende frühzeitig Vorsorge treffen können
Wer einen Kredit aufnimmt, sollte auch an den Ernstfall denken und Vorsorge treffen – damit die Hinterbliebenen im Fall eines Falles nicht Schulden vermacht bekommen, die sie womöglich nicht oder nur unter größten Schwierigkeiten abbezahlen können. Diese Möglichkeiten gibt es:
- Risikolebensversicherung: Eine Option kann eine Risikolebensversicherung sein. „Beim Tod des Versicherungsnehmers erhalten die Hinterbliebenen einen festgelegten Betrag, die Todesfallsumme”, erläutert Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Damit können sie in diesem Fall das Darlehen tilgen.
- Restschuldversicherung: Eine weitere Form der Absicherung ist die Restschuldversicherung für große Darlehen, Sie heißt recht unterschiedlich, z.B. Kreditabsicherung, Kredit-Schutz oder Sofortschutz. Zunk: „Damit kann, etwa bei einem Kauf auf Raten, genau die Summe abgedeckt werden, die die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes noch schuldig ist.” Wir von der ING arbeiten mit AXA als Versicherungs-Partner zusammen, um Ihnen diese Restschuldversicherung anzubieten.