Studentische Krankenversicherung wählen
Diese Möglichkeiten gibt es
Wer nach dem Abi ein Studium anfängt, hat besonders in der ersten Zeit viele Fragen. Ein Thema, mit dem sich Studierende oft zum ersten Mal beschäftigen, ist die Krankenversicherung. Denn in Deutschland ist sie während des Studiums Pflicht und „muss bereits bei der Einschreibung nachgewiesen werden”, erklärt Stefan Grob vom Deutschen Studentenwerk. Doch welche Versicherungsmöglichkeiten haben Studierende? Ein Überblick.
- Familienversicherung
- Studentische Krankenversicherung in der GKV
- Freiwillige Versicherung
- Private Krankenversicherung
- PKV: Kosten variieren stark
- Nebenjob und Krankenversicherung: Das gibt es zu beachten
- So finden Studierende die richtige Krankenkasse
- Fazit: Das sollten Studierende bei der Krankenversicherung beachten
Familienversicherung
Wer Glück hat, kann von der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse profitieren. Das ist die günstigste Versicherung für Studierende, denn bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können sie über die Eltern – oder Ehe- beziehungsweise Lebenspartner – kostenlos mitversichert sein. Voraussetzung ist, dass die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse sind und Kindergeld erhalten. Wer einen freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder einen vergleichbaren Dienst geleistet hat, kann maximal 12 Monate länger in der Familienversicherung bleiben, erklärt die Verbraucherzentrale Hessen.
Studentische Krankenversicherung in der GKV
Wer keinen Anspruch auf eine Familienversicherung hat, weil er oder sie zum Beispiel älter als 25 Jahre ist, kann eine studentische Krankenversicherung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließen. Die gute Nachricht ist: Bis zum 30. Geburtstag zahlen Studierende hier einen vergünstigten Beitrag – unter Umständen sogar noch länger. Zu den Ausnahmen zählen unter anderem:
- Krankheit
- Behinderung
- Geburt eines Kindes
- Betreuung behinderter oder erkrankter Familienangehöriger.
Doch was kostet eine studentische Krankenversicherung? Ab dem Wintersemester 2024/2025 zahlen Studierende rund 125 Euro monatlich. Dieser Betrag ergibt sich aus dem bundesweit einheitlichen Satz von 82,99 Euro (2022), der Pflegeversicherung und dem Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst regelt. Aktuell liegt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bei 1,7 Prozent. Der Beitrag unterscheidet sich also nur gering.
Freiwillige Versicherung
Den Studierendenrabatt gibt es in der Regel nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach müssen sich Studis freiwillig gesetzlich versichern – oder können in die private Krankenkasse wechseln. Wie viel sie in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen, hängt bei der freiwilligen Versicherung vom Einkommen ab. Mindestens müssen Studierende mit rund 158 Euro plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung rechnen.
Private Krankenversicherung
Neben einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Studierende auch die Möglichkeit, in einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu bleiben – oder in eine solche zu wechseln. Was sie dafür tun müssen: Bei der Hochschule einen Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht stellen. Dafür haben sie maximal drei Monate nach Einschreibung Zeit. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte jedoch ein paar Dinge beachten. „Wenn ich mich neu privat versichere, muss ich die Gesundheitsfragen korrekt beantworten“, erklärt Silke Möhring von der Verbraucherzentrale Hessen. Denn diese haben Einfluss darauf, wie viel man für die PKV zahlt.
- Achtung: Wer sich für eine private Versicherung entscheidet, kann während des Studiums in der Regel nicht in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hessen hin.
PKV: Kosten variieren stark
Wie viel die PKV für Studierende kostet, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab. Beamtenkinder zahlen etwa nur einen geringen Beitrag, so Möhring. „Doch wenn der Kindergeldbezug endet, wird es teurer.“ Je nach Leistungsumfang, Gesundheitszustand, Alter und Höhe der Selbstbeteiligung zahlen Studierende laut Check24 zwischen 112 und mehr als 200 Euro pro Monat.
Nebenjob und Krankenversicherung: Das gibt es zu beachten
Viele Studierende wollen neben dem Studium etwas dazuverdienen oder etwa als Werkstudent*in Arbeitserfahrung sammeln. Wer aber über seine Eltern familienversichert ist, darf maximal 538 Euro monatlich verdienen.
Wer hingegen eine studentische Krankenversicherung hat, darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien, am Wochenende und in den Abend- und Nachstunden dürfen laut Verbraucherzentrale die 20 Stunden jedoch überschritten werden.
So finden Studierende die richtige Krankenkasse
Bei der Wahl der Versicherung haben Studierende die Qual der Wahl. Eine Übersicht aller Krankenkassen gibt es auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes. „Bei der Wahl der Krankenkasse sollte nicht nur auf den Preis geschaut werden, sondern auch auf die Leistungen”, sagt Claudia Widmaier vom GKV-Spitzenverband. Denn die Kassen unterscheiden sich teilweise in den Zusatzleistungen. „Manche Kassen bieten etwa professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder einen Zuschuss zu Gesundheitskursen an“, zählt Möhring auf. Es kann sich also lohnen, die Kassen miteinander zu vergleichen.
Unter anderem diese Fragen sollten sich Studierende laut Widmaier stellen:
- Ist mir eine Kasse mit Geschäftsstellen vor Ort wichtig?
- Lege ich Wert auf besondere Services wie etwa eine medizinische Telefonhotline oder eine Terminvermittlung zu Fachärzt*innen?
- Bietet die Kasse besondere Angebote, die jenseits des einheitlichen Leistungskatalogs liegen?
Wer mit der Wahl seiner Kasse nicht zufrieden ist, kann aufatmen: „Die gesetzliche Krankenkasse kann man alle 12 Monate wechseln“, erklärt Möhring. Kündigen könne man jeweils zum übernächsten Monat.
Fazit: Das sollten Studierende bei der Krankenversicherung beachten
- Erst prüfen, ob man über die Eltern beitragsfrei familienversichert ist.
- Falls nicht, gut informieren und entscheiden: gesetzlich oder privat krankenversichern?
- Nachweis der Krankenversicherung bei Einschreibung an die Hochschule übermitteln beziehungsweise bei privater Krankenversicherung einen Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht stellen.
- Beim Nebenjob die Einkommensgrenze von 538 Euro beziehungsweise die 20-Stunden-Regel beachten.