Zahlen per Lastschriftverfahren
Bequem, bargeldlos und sicher
Für viele gehört es beim Bezahlen zum Alltag: das Lastschriftverfahren. Aber können Sie genau erklären, wie es funktioniert und was überhaupt eine Lastschrift ist? Wenn Sie diesen Beitrag zu Ende gelesen haben: ja!
Legen wir also los: Mit einer Lastschrift erteilen Sie zum Beispiel Unternehmen, Behörden oder Vermieter*innen die Erlaubnis, entweder einmalig oder regelmäßig eigenständig Geld von Ihrem Konto abzubuchen. Dafür müssen Sie der Gegenseite eine Einzugsermächtigung erteilen. Die jeweilige Hausbank nimmt dann die Abbuchung vor.
Beim Einkaufen eine Abbuchung veranlassen
Wenn Sie etwa an der Kasse im Supermarkt mit Ihrer Girokarte bezahlen möchten, erteilen Sie mit Ihrer Unterschrift am Bezahlterminal oder Kartenlesegerät dem jeweiligen Unternehmen das Mandat, den fälligen Geldbetrag einzuziehen. Damit handelt es sich bei der Kartenzahlung um ein Lastschriftverfahren – wenn auch nur über diesen einen Betrag. Beim Online-Shopping per Lastschrift geben Sie geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse plus Ihre Kontodaten ein. Damit haben Verkäufer*innen das Mandat, die jeweilige Summe abzubuchen. Eine Unterschrift ist dafür nicht nötig.
Vorteile des Lastschriftverfahrens
Das Lastschriftverfahren ist aber nicht nur beim Einkaufen beliebt, sondern auch, wenn es um wiederkehrende Abbuchungen geht – etwa Miete, Strom oder den monatlichen Fitnessstudio-Beitrag.
Die Vorteile im Überblick:
- Für Zahlende ist das Lastschriftverfahren bequem, sie müssen sich um nichts kümmern.
- Zahlungsempfänger*innen buchen von sich aus die fälligen Beträge ab. Kund*innen verpassen keine Zahlungen und zahlen immer fristgerecht.
- Die Transaktion erfolgt bargeldlos innerhalb Deutschlands und im gesamten SEPA-Raum. Zum SEPA-Raum (SEPA = Single Euro Payments Area) zählen die Mitglieder der Europäischen Union sowie weitere Länder wie Großbritannien, die Schweiz und Norwegen.
- Das Lastschriftverfahren ist sicher. Eine Abbuchung darf nur mit einem Mandat erfolgen.
Übrigens: Bei gleichbleibenden Beträgen, etwa der monatlichen Miete, können Verbraucher*innen anstelle des Lastschriftverfahrens auch einen Dauerauftrag bei ihrer Bank einrichten.
Widerspruch gegen unrechtmäßige Abbuchungen einlegen
Der Nachteil des Lastschriftverfahrens: Hin und wieder kommt es zu unrechtmäßigen Abbuchungen. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen.
Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, um falsche Buchungen zu bemerken und zurückzuholen. So werden Sie auch auf unwissentlich untergeschobene Verträge im Internet und in Sozialen Netzwerken aufmerksam.
Wenden Sie sich bei einer unberechtigten Lastschrift an Ihre Bank und verlangen Sie, dass das Geldinstitut den abgebuchten Betrag zurückbucht. Das geht innerhalb von acht Wochen ohne Angaben von Gründen. Wenn Sie für Belastungen Ihres Kontos kein Mandat erteilt haben, ist eine Rückerstattung innerhalb von 13 Monaten möglich. Wer Onlinebanking betreibt, kann per Mausklick widersprechen.
Wie Sie bei unrechtmäßigen Abbuchungen konkret vorgehen
Sie prüfen Ihre Kontoauszüge und stellen fest, dass eine unrechtmäßige Abbuchung erfolgt ist. Und nun? Drei mögliche Szenarien:
Szenario 1: Der Stromanbieter hat per Lastschrift monatlich Geld abgebucht und schickt schließlich die Jahresabrechnung. Darin heißt es, dass eine Nachzahlung fällig sei. Diesen Betrag bucht der Stromanbieter ab. Sie sind jedoch überzeugt, dass die Abbuchung zu Unrecht erfolgte.
In diesem Fall bietet es sich an, nicht erst die Bank einzuschalten, sondern zunächst das Unternehmen zu kontaktieren. „Man kann sich so viel Ärger ersparen“, sagt Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen. Denn: K komme es nicht zu einer Einigung, müsse man im schlimmsten Fall mit einer Stromsperre rechnen.
Szenario 2: Sie haben Ihre EC-Karte verloren. Jemand anderes könnte nun auf Ihre Kosten einkaufen – oder hat es schon getan.
Hier gilt es, schnell zu sein. „Sofort die Karte sperren lassen“, empfiehlt Mai. Betroffene können die Sperr-Notrufnummer 116 116 anrufen oder sich an ihre Bank wenden. Melden Sie den Verlust der EC-Karte auch der Polizei: Sie sperrt die Karte zusätzlich über das System „Kuno“. Teilen Sie nun Ihrer Bank mit, welche Beträge über den Einkauf von Dieben abgebucht wurden. „Verbraucher haften nur bis zum Sperren mit höchstens 50 Euro“, erklärt Mai. Darüber hinaus kommt die Bank für die entstehenden Kosten auf. Kunden*innen haften nur bei grober Fahrlässigkeit für den Schaden.
Szenario 3: Jemand lässt eine Abbuchung von Ihrem Konto vornehmen, ohne dass eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt.
Kontaktieren Sie Ihre Bank und legen Sie Widerspruch ein – sie soll den Betrag wieder gutschreiben. Im Zweifel bietet es sich an, sich an das Unternehmen zu wenden, das von Ihrem Konto abbuchen wollte. Klären Sie, ob womöglich nicht doch eine berechtigte Forderung vorliegt. Dazu müsste das Unternehmen ein gültiges Mandat vorweisen können. Heben Sie Schreiben, in denen Sie eine Einzugsermächtigung zurückgenommen haben, sicherheitshalber auf.