Für Hinterbliebene oft Pflicht
Die letzte Steuererklärung machen
Nach dem Tod eines engen Familienmitglieds wartet auf Hinterbliebene oft die Pflicht, für die Verstorbene oder den Verstorbenen eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Mitunter lohnt sich auch eine freiwillige Abgabe. Beides kann Geld bringen oder kosten.
Stirbt ein enges Familienmitglied, haben Hinterbliebene nicht nur ihre Trauer zu bewältigen, sondern oft auch viel zu tun: Beerdigung organisieren, Nachlass ordnen, Verträge kündigen und vieles mehr. Auch an das Finanzamt müssen sie denken, wobei es nicht nur um die Erbschaftssteuer geht. Die Einkommensteuer der oder des Verstorbenen wird ebenso zum Thema - möglicherweise stehen Nachzahlungen an oder es gibt Erstattungen.
Mit Einkommensteuer auseinandersetzen
Es führt kein Weg daran vorbei: Zumindest befassen müssen sich Hinterbliebene mit der Einkommensteuer.
- Die Abgabe der Steuererklärung ist ein Muss, „sofern der Gestorbene dazu verpflichtet gewesen wäre“, sagt Vanessa Voit von der Lohnsteuerhilfe Bayern.
- Aber auch über eine freiwillige Abgabe sollten Angehörige nachdenken. Das kann sich rechnen, denn die mögliche Steuererstattung geht an die Erben.
Wichtig zu wissen: Nicht nur die Gutschrift, auch etwaige Steuerschulden gehören zum Nachlass und beeinflussen die Erbschaftssteuer.
Witwensplitting für Ehepartnerin und Ehepartner
Nach dem Tod einer Ehepartnerin oder eines Ehepartners profitieren dessen Witwe oder Witwer vom sogenannten Witwensplitting. „Das ist eine Zusammenveranlagung wie in der Ehe, obwohl es keine Ehegemeinschaft mehr gibt“, sagt Voit. Voraussetzung ist, dass die Steuerzahlerin bzw. der Steuerzahler und die verstorbene Partnerin oder der verstorbene Partner zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt lebend waren. Der günstigere Splittingtarif gilt sowohl für das Todesjahr als auch für das darauffolgende Kalenderjahr.
Infos bei der Steuerberaterin bzw. beim Steuerberater oder beim Finanzamt einholen
Viele Hinterbliebene fragen sich, wie sie bei einer Steuererklärung für die Verstorbene oder den Verstorbenen am besten vorgehen. Erste Anlaufstellen könnten sein:
- Die Steuerberaterin oder der Steuerberater, sofern die oder der Verstorbene einen hatte. Die Beraterin bzw. der Berater weiß in der Regel, ob und welche Steuererklärungen zu Lebzeiten gemacht wurden.
- Auch das Finanzamt gibt unter Umständen Auskunft.
Allerdings: Die Hinterbliebenen bekommen in den meisten Fällen die gewünschten Infos erst, wenn sie der Steuerberaterin bzw. dem Steuerberater oder dem Finanzamt ein Testament oder besser noch einen Erbschein präsentieren können.
So schnell wie möglich handeln
Die Steuererklärung für das Todesjahr einer bzw. eines Verstorbenen sollte dem Finanzamt möglichst schnell vorliegen. Dabei gilt: Erst aktiv werden, wenn die Erbfolge per Testament oder Erbschein geklärt ist, wie Rechtsanwalt Holger Siebert sagt: „Ist sie ungeklärt, sollte dies dem Finanzamt rechtzeitig kommuniziert werden.“
Die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung sind unterschiedlich:
- Bei Todesfällen aus dem Jahr 2024 endet die Frist am 31. Juli 2025 im Fall einer sogenannten Pflichtveranlagung. Achten Sie auf mögliche Fristverlängerungen.
- Hinterbliebene, die eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine damit beauftragen, die Unterlagen beim Finanzamt einzureichen, haben bis zum 30. April 2026 Zeit.
- Für Erklärungen auf freiwilliger Basis gilt die allgemeine Festsetzungsfrist. Die Verjährung für die Steuererklärung 2024 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 ein.
Wichtig zu wissen: Wer eine Pflichterklärung verspätet einreicht, dem berechnet die Finanzbehörde einen Zuschlag von mindestens 25 Euro pro angefangenem Verspätungsmonat.
Schwarzgeld unbedingt angeben
Es kommt vor, dass etwa Konten und Zinseinnahmen aus dem Ausland hinterlassen werden, die nicht in Einkommensteuererklärungen angegeben wurden. In solchen Fällen sollten Hinterbliebene zügig handeln, also: „Unverzüglich nach Kenntnis melden, am besten, bevor die Finanzbehörde es merkt“, empfiehlt Rechtsanwalt Siebert. Nach seinen Angaben stehen Erben in der Berichtigungspflicht und müssen Schwarzgeld und dergleichen umgehend offenlegen. Bleibt dies aus, machen sich Hinterbliebene strafbar.
Gegebenenfalls Nachlassinsolvenz beantragen
Für eine solche Meldung ans Finanzamt spricht auch, dass Hinterbliebene mit diesem Schritt ihr eigenes Vermögen schützen. Damit müssen sie haften, sollte die Summe der aufgelaufenen Steuerschulden den Nachlass übersteigen. Zeichnet sich dies ab, können Hinterbliebene Nachlassinsolvenz beantragen. Sie müssen dann nicht mehr mit ihrem Vermögen haften, sondern kommen nur noch mit dem Nachlass für die Forderungen auf.
Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer
Einkommensteuernachzahlungen müssen Hinterbliebene aus dem Erbe zahlen. Das mindert die Erbschaftssteuer. Gibt es Geld aus dem Lohnsteuerjahresausgleich, wandert dies in den Gesamttopf des Nachlasses, der auf sämtliche Erben verteilt wird. Die Folge kann eine höhere Erbschaftssteuer für alle sein.
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Wichtig: Es handelt sich hierbei um allgemeine Tipps, die eine Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen können. Haben Sie dazu Fragen? Dann wenden Sie sich einfach an Ihre Steuerberaterin bzw. an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.