Das leisten Lohnsteuerhilfevereine
Unterstützung bei der Steuererklärung
Sie gehört wohl zu den unbeliebtesten Aufgaben, die jährlich auf Arbeiter*innen wartet: die Steuererklärung. Zwar kann man sie alleine mit speziellen Tools oder auf der Steuer-Plattform des Finanzamts „Elster“ erledigen – wer damit jedoch überfordert ist, kann sich Unterstützung suchen. Für Arbeitnehmer gibt es dazu überall in Deutschland Lohnsteuerhilfevereine. Doch welche Leistungen bieten sie an und wo sind sie nicht zuständig? Ein Überblick.
Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?
Lohnsteuerhilfevereine sind Vereine, die sich auf Angelegenheiten rund um die Steuer spezialisiert haben. Sie gelten hierzulande als Selbsthilfeeinrichtung. Es gibt sie seit mehr als 50 Jahren, darunter sehr kleine, regionale Vereine sowie einige mit Hunderttausenden Mitgliedern. Insgesamt zählt Deutschland etwa 800 Lohnsteuerhilfevereine.
Die Dachorganisation Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) vertritt beispielsweise 300 Vereine mit über 8.000 Beratungsstellen und vier Millionen Mitgliedern. Darunter auch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Der nach eigenen Angaben größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands zählt über 3.000 Beratungsstellen und mehr als eine Million Mitglieder.
„Das Ziel eines Lohnsteuerhilfevereins sollte es sein, jedem Arbeitnehmer eine fundierte und erschwingliche steuerliche Beratung zu ermöglichen“, sagt Katharina Schindler vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (kurz: Steuerring).
Lohnsteuerverein: Was kostet die Mitgliedschaft?
Wer die Hilfe eines Lohnsteuervereins in Anspruch nehmen möchte, muss Mitglied sein und einen Beitrag zahlen. Die Gebühren richten sich nach dem jährlichen Bruttoeinkommen, gelten für das gesamte Jahr und für alle Leistungen. Nach Angaben des BVL zahlen Mitglieder durchschnittlich einen Mitgliedsbeitrag von etwa 150 Euro im Jahr sowie eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 bis 15 Euro. „Mitglied werden können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie Betreiber einer kleinen Photovoltaik-Anlage, ebenso Studierende und Azubis“, erklärt Christina Georgiadis, Pressesprecherin der VLH.
Steuererklärung: Was leistet ein Lohnsteuerhilfeverein?
Die Beratenden eines Lohnsteuerhilfevereins, deren Qualität nach Angaben der BVL von einer neutralen Stelle überprüft und bewertet wird, unterstützen bei der Erstellung einer Steuererklärung, klären Detailfragen oder prüfen Steuerbescheide. „Wir stellen zudem Anträge auf Freibeträge beim Finanzamt und berechnen die Steuererstattung oder eine Nachzahlung im Voraus“, erläutert Georgiadis von der VLH. „Außerdem übernehmen wir im Falle eines Rechtsstreits auch die Vertretung vor dem Finanzgericht.“
Darüber hinaus beraten Lohnsteuerhilfevereine unter anderem zu:
- Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz,
- Eigenheimzulage mit Kinderzulage,
- Altersvorsorgezulage, Investitionszulage,
- Elterngeld,
- außergewöhnlichen Belastungen,
- Ermäßigung der Lohnsteuer,
- Freistellungsauftrag,
- Steuererstattungshöhe und
- Steuerklassen.
Wo liegen die Grenzen eines Lohnsteuerhilfevereins?
Wen ein Lohnsteuerhilfeverein beraten darf, ist gesetzlich geregelt. „Beratungsbefugt sind Lohnsteuerhilfevereine nur bei Arbeitseinkommen, Renten und Pensionen im Rahmen einer Mitgliedschaft“, erklärt Katharina Schindler vom Steuerring. „Dementsprechend dürfen wir Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende nicht beraten, ebenso wenig Landwirte und Forstwirte.“ Fachlich seien die Vereine auf den Bereich der Einkommens- und Lohnsteuer begrenzt und dürfen nicht zu Themen wie etwa der Grundsteuer unterstützen.
Beraten lassen könne sich laut Georgiadis von der VLH zudem nur, wer maximal 18.000 Euro (Einzelveranlagung) oder nicht mehr als 36.000 Euro (Zusammenveranlagung) an Einnahmen aus anderen Einkunftsarten erziele. „Dazu zählen beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder der Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft.“
Fazit: Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein lohnt sich vor allem für alle, die mit der eigenen Erstellung der Steuererklärung und weiteren Fragen zum Thema Steuern überfordert sind – oder Zeit und Nerven sparen möchten.