Auto-Leasing statt Auto-Kauf

Auch für Privatpersonen attraktiv

Verbrauchertipps 5 min Lesedauer 10.03.2023
leasing

Bar oder in Raten, so bezahlen viele ihr neues Auto. Aber auch Privatleasing ist für Verbraucherinnen und Verbraucher inzwischen eine Option. Hierbei mieten Sie über eine bestimmte Laufzeit – in der Regel zwischen zwei und vier Jahren – ein Fahrzeug bei einem Leasinggeber.

Beim Leasing leisten Sie eine Anzahlung. Außerdem zahlen Sie monatliche Leasinggebühren. Am Ende der Vertragslaufzeit können Sie das Auto entweder kaufen oder an den Leasinggeber zurückgeben.

Wichtig zu wissen: Als Leasingnehmer*in sind Sie Fahrzeugbesitzer*in, aber nicht Eigentümer*in. „Die Höhe der Leasingraten ist abhängig vom Kaufpreis und von der Sonderzahlung“, sagt Felix Müller-Baumgarten, Syndikusanwalt und Verkehrsrechtsexperte des ACE Auto Club Europa. Auch die gewählte Laufzeit des Leasingvertrags und die darin enthaltenen Freikilometer spielen bei der Rate eine Rolle.

Fünf Mythen rund ums Leasing

Rund ums Fahrzeugleasing gibt es einige Mythen, die sich hartnäckig halten. Wir sagen Ihnen, was dran ist:

  • Mythos 1: „Ein Auto-Leasing lohnt sich nur für Firmen und Selbstständige, denn sie können die monatlichen Leasingraten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.“
    Falsch. Auch für Privatpersonen kann sich das Leasing eines Autos rechnen.
  • Mythos 2: „Leasingangebote gibt es nur für Neuwagen.“
    Falsch. Leasingangebote gibt es auch für Gebraucht- und Jahreswagen.
  • Mythos 3: „Bei Fahrzeugleasing wird die Bonität des Leasingnehmers nicht überprüft.“
    Falsch. Selbstverständlich prüft der Leasinggeber Ihre Bonität. Damit checkt er Ihre Kreditwürdigkeit und ihre potenzielle Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen einzuhalten.
  • Mythos 4: „Wer einen Leasingvertrag abschließt, nimmt Schulden auf.“
    Falsch. Ein Leasingvertrag ist eine Art Mietvertrag, mit Schulden hat das nichts zu tun.
  • Mythos 5: „Wartung und Reparaturen zahlt der Leasinggeber.“
    Falsch, für Wartung und Reparaturen kommen Leasingnehmerinnen und -nehmer auf. Allerdings bieten viele Leasinggeber einen Service, der zumindest die Wartung abdeckt sowie Versicherung und Kfz-Steuer. Die Kosten sind Teil der Leasingrate.

Wann sich Privatleasing lohnt

Sie sind darauf aus, stets einen Neuwagen mit modernster Technik zu fahren, Sie können es sich jedoch finanziell nicht leisten, ein solches Auto alle paar Jahre zu bezahlen? Dann kann Leasing für Sie die Lösung sein.

Statt für den Kaufpreis aufzukommen, zahlen Sie lediglich Leasingraten für die Fahrzeugnutzung. Und wenn Sie mögen, können Sie nach Ablauf der Leasing-Laufzeit sich das nächste topmoderne Auto zulegen. Denkbare Szenarien:

  • Sie sind jung, liebäugelten schon immer mit einem Sportwagen und möchten erst in ein paar Jahren Kinder in die Welt setzen. Sie könnten nun Ihr Wunsch-Auto leasen und sich nach Ablauf der Laufzeit, wenn sich dann womöglich Nachwuchs ankündigt, ein Familienauto zulegen.
  • Sie möchten die Umwelt schonen und daher auf ein E-Auto umsteigen – wissen aber nicht, ob ein solches Fahrzeug wirklich zu Ihren Bedürfnissen passt. Mit einem Leasingfahrzeug können Sie dies testen.

Welche Risiken das Leasing mit sich bringt

Auto-Leasing kann sich lohnen, aber es lauern auch einige Fallstricke. Prüfen Sie den Leasingvertrag daher sehr genau, bevor Sie ihn abschließen und vergleichen Sie mehrere Angebote.

Diese Leasingformen gibt es – und diese Risiken bergen sie:

  • Kilometerleasing: Zu Beginn der Laufzeit vereinbaren beide Seiten, wie viele Kilometer Leasingnehmerinnen und -nehmer mit dem Fahrzeug zurücklegen dürfen. Gegebenenfalls müssen Sie nachzahlen, wenn sie mehr Kilometer mit dem Auto gefahren sind. Bei weniger gefahrenen Kilometern gibt es in der Regel eine Rückzahlung.
    Risiken: Kilometerleasing ist laut ACE die am meisten genutzte Leasingart. „Im Vertrag sollte es unbedingt eine Vereinbarung geben, was mit Mehr- oder Minderkilometern geschieht“, so Müller-Baumgarten.
  • Restwertleasing: Vor Vertragsschluss erfolgt eine Schätzung, wie viel das Auto nach der Laufzeit noch wert ist. Ist der Wert höher als vertraglich vereinbart, bekommen Leasingnehmerinnen und -nehmer Geld zurück. Schätzt der Leasinggeber den Restwert als geringer ein, gilt die Differenz als Nachzahlung. Das kann für Leasingnehmerinnen und -nehmer eine finanzielle Herausforderung sein.
    Risiken: Beim Restwertleasing besteht die Gefahr von unrealistisch niedrigen Leasingraten. Davon sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher nicht locken lassen. „Am Ende kann eine hohe Restwertausgleichszahlung auf sie zukommen“, so Müller-Baumgarten. Daher sind die Risiken beim Restwertleasing nur schwer kalkulierbar. Zum Beispiel kann sich der bei Vertragsabschluss kalkulierte Restwert verändern, etwa aufgrund der aktuellen Marktlage.
  • Restwertleasing mit Andienungsrecht: Hier gibt es die Option, das Auto nach Vertragsende zum vereinbarten Restwert zu kaufen.
    Risiken: Bei dieser Leasingart können Leasingnehmerinnen und -nehmer dazu aufgefordert werden, das Auto zu kaufen, wenn der tatsächliche Wert des Wagens bei Vertragsende geringer ausfällt als der ursprünglich vereinbarte Restwert. Im anderen Fall haben Leasingnehmerinnen und -nehmer aber keinen Anspruch darauf, das Auto zu erwerben. Am Ende entscheidet der Leasinggeber, ob er das Fahrzeug zum Kauf anbietet oder nicht. Natürlich lässt sich der fällige Kaufbetrag auch finanzieren. Zum Beispiel mit dem Autokredit der ING.

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Illustration einer Frau, die auf einer Motorhaube sitzt