Ihre Finanzen im März

Das sollten Sie jetzt wissen

Aktuelles 6 min Lesedauer 19.02.2024
maerz 2024

Neue Steuerentlastungen, Gehaltsplus im Öffentlichen Dienst, mehr Energieeffizienz – das bringt der März.

Inhaltsverzeichnis
  1. Zukunft der ING mitgestalten? Machen Sie mit bei der ING Denkfabrik
  2. Mehr Geld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  3. Energieeffizienzanforderungen für Haushaltsgeräte steigen
  4. Neue steuerliche Umzugskostenpauschale
  5. Vorsicht bei Online-Anzeigen für Geldanlagen
  6. Pflegende Angehörigen können beim Finanzamt Pauschbetrag geltend machen
  7. Staat fördert kulturelle Aktivitäten von 18-Jährigen
  8. Podcast: Für eine Handvoll Daten

Zukunft der ING mitgestalten? Machen Sie mit bei der ING Denkfabrik

Ab diesem Monat starten wir mit unserer neuen ING Denkfabrik, um noch besser für Sie zu werden. Das Wichtigste dafür ist die Meinung von Expertinnen und Experten – und das sind Sie! Denn wer kennt uns besser als unsere Kundinnen und Kunden?
Wir befragen Sie zu neuen Produkten, innovativen Ideen oder zu aktuellen Themen wie Nachhaltigkeit und Leichte Sprache. So können Sie sich einbringen und sind auf dem allerneusten Stand unserer Entwicklungen, bevor andere davon erfahren. Als Dankeschön fürs Mitmachen gibts für alle Teilnehmenden eine Verlosung von WUNSCHGUTSCHEINEN im Wert von 100 Euro. Alles rund um die neue ING Denkfabrik erfahren Sie hier.

Mehr Geld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Für rund 2,5 Millionen Beschäftigte von Bund und Kommunen gibt es von März an deutlich mehr Geld. Gewerkschaften und Arbeitgebende hatten sich im April 2023 nach stundenlangen Verhandlungen in Potsdam auf einen „historischen“ Tarifanstieg im öffentlichen Dienst verständigt. Die Einigung sieht folgendes vor:

  • Bereits seit Juni vergangenen Jahres bekommen die Angestellten im öffentlichen Dienst eine Inflationsprämie von insgesamt 3.000 Euro. Eine erste Rate in Höhe von 1.240 Euro gab es im Juni 2023. Danach folgten von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Raten von 220 Euro.
  • Im März 2024 erhalten alle Beschäftigten einen Sockelbetrag von 200 Euro brutto auf ihr Entgelt. Anschließend erhöhen sich diese Entgelte um 5,5%, mindestens aber um 340 Euro brutto. Zudem steigen dynamische tarifliche Zulagen um 11,5%.
  • Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags beträgt 24 Monate. Mit dem Abschluss im April 2023 hatten die Tarifparteien Kernpunkte einer Schlichtungsempfehlung übernommen.

Fragen und Antworten zu der Tarifeinigung sind bei der Gewerkschaft Verdi zu finden. Die Besoldung der Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes sollen ebenfalls an das Tarifergebnis angepasst werden, allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Energieeffizienzanforderungen für Haushaltsgeräte steigen

Ob Kühlschrank, Waschmaschine oder Waschtrockner: Für solche Haushaltsgeräte steigen von März an die Energieeffizienzanforderungen. Bei Kühlschränken muss auf dem Energielabel der Jahres-Stromverbrauch ausgewiesen sein. Bei Waschmaschinen und Waschtrocknern ist der Stromverbrauch für 100 Waschgänge auszuweisen. Unverändert bleibt vorläufig das Energielabel selbst. Gleiches gilt für die Bewertung in der jeweiligen Effizienzklasse.

Neue steuerliche Umzugskostenpauschale

Von März 2024 an gelten steuerlich neue Umzugskostenpauschalen. Das geht aus einem BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 hervor. Für einen Umzug hat eine Einzelperson dann Anspruch auf eine Umzugspauschale von 964 Euro. Sind von dem Umzug auch andere Haushaltsmitglieder betroffen wie etwa Ehepartner*in, Lebenspartner*in oder Kinder, gibt es pro Person zusätzlich 643 Euro.

  • Achtung: Um die Umzugskostenpauschale steuerlich geltend machen zu können, muss der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgen. Oder der Umzug muss den Weg zur Arbeit spürbar verkürzen.

Vorsicht bei Online-Anzeigen für Geldanlagen

Immer wieder gibt es im Internet Anzeigen, die Ihnen in Aussicht stellen, dass Sie ganz schnell Ihr Vermögen vermehren können – bei minimalen Risiken. Doch Vorsicht: Solche Anlageformen gibt es nicht, mahnen Verbraucherschützer*innen. Wer auf die Betrugsmasche hereinfällt, soll als erstes Geld über einen Zahlungsdienstleister überweisen. Als nächstes flattern gefälschte Depotauszüge ins Haus, mit denen die Betrüger ihren Opfern üppige Gewinne vorgaukeln. Sie wollen noch mehr Geld für die vermeintliche Anlage erhalten. Wollen Betroffene irgendwann die Gewinne in Bares umwandeln, sind weder Ansprechpersonen noch Website erreichbar.

Drei Tipps, wie Sie Betrugsmaschen entlarven können:

  1. Achten Sie aufs Impressum. Wer steckt konkret hinter der Website? Fehlt diese Angabe, dann lassen Sie besser die Finger von der Sache.
  2. Hat der Anbieter eine Erlaubnis für Finanzgeschäfte in Deutschland? Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt Unternehmen, die eine Zulassung für den Wertpapierhandel haben und listet sie in einer öffentlich zugänglichen Unternehmensdatenbank.
  3. Seien Sie misstrauisch, wenn Sie Geld an eine private Person per Zahlungsdienstleister schicken sollen: Ein Wertpapierhandelsunternehmen hat immer eigene Bankkonten.

Pflegende Angehörigen können beim Finanzamt Pauschbetrag geltend machen

Hätten Sie es gewusst? Wenn Angehörige, enge Freude oder Nachbarn eine pflegebedürftige Person in deren Zuhause pflegen, honoriert das Finanzamt ihren Aufwand mit dem sogenannten Pflegepauschbetrag. Diese Angabe ist bei der Steuererklärung in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ einzutragen. Die Höhe des Pauschbetrags hängt vom Pflegegrad ab:

Pflegegrad 2: Alle, die einen Menschen mit Pflegegrad 2 pflegen, kommen in den Genuss einer Steuerentlastung in Höhe von 600 Euro.

Pflegegrad 3: Hier gibt es eine Steuerentlastung von 1.100 Euro.

Pflegegrad 4 und 5 oder einem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis: Die Steuerentlastung beträgt 1.800 Euro.

Pflegende stehen nicht in der Pflicht, etwaige Ausgaben nachzuweisen. Auch wenn ein professioneller Pflegedienst sich hauptsächlich um die Pflege kümmert, haben Pflegende Anspruch auf den Pauschbetrag. Der persönliche Anteil an der Pflege muss nach Angaben des BVL Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine mindestens 10% betragen. Weitere Einzelheiten gibt es beim Verband.

Staat fördert kulturelle Aktivitäten von 18-Jährigen

Trotz der angespannten Haushaltslage des Bundes gibt es auch dieses Jahr wieder die Kulturpass-App für 18-Jährige. Der Staat schenkt allen, die 2024 ihren 18ten Geburtstag feiern, 100 Euro. Das Geld kann für viele Kulturangebote wie Bücher, Kino-, Konzert- oder Museumstickets sowie für Musikinstrumente oder Tonträger genutzt werden. Große Online-Versandhändler oder Streamingdienste und Musikplattformen sind dagegen ausgeschlossen.  Ab dem 1. März 2024 können sich alle, die im Jahr 2006 geboren wurden, für den Kulturpass registrieren und identifizieren. Für die Registrierung benötigt man die Kulturpass App sowie den Online-Ausweis mit der dazugehörigen PIN benötigt. Der Online-Ausweis ist im Personalausweis, im elektronischen Aufenthaltstitel und in der Unionsbürgerkarte enthalten und wird auch eID genannt.

Podcast: Für eine Handvoll Daten

Die Europäische Zentralbank lässt die Leitzinsen unverändert. EZB-Präsidentin Christine Lagarde betont die Datenabhängigkeit der geldpolitischen Entscheidungen – erst wenn man sich sicher sei, dass die Inflation wirklich auf dem Rückzug ist, könne an Zinssenkungen gedacht werden. Aber wann hat die EZB genug Daten, um sicher zu sein? Das und mehr fragen sich Carsten Brzeski und Sebastian Franke.

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Illustration einer Frau, die mit Koffer läuft