Ihre Finanzen im Mai
Was sich jetzt zu wissen lohnt
Was vom Gehalt übrig bleibt, Steuererklärung vorbereiten, Neues beim Namensrecht und Biomüll – das müssen Sie wissen.
- Was bleibt vom Gehalt übrig? Nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner
- Steuererklärung erstellen – mit clever vorsortierten Steuerbelegen
- Steuererklärung 2024: Bis wann sie dem Finanzamt vorliegen muss
- Änderungen im Namensrecht
- Pässe und Personalausweis nur noch mit Digitalbild
- Neue Biomüll-Regelungen ab 1. Mai
Was bleibt vom Gehalt übrig? Nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner
Bei Gehaltsverhandlungen mit dem Arbeitgeber geht es grundsätzlich um Brutto-Beträge. Doch vielen ist nicht immer bewusst, was vom Brutto-Verdienst nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. Das lässt sich indes leicht online errechnen. Mehrere Anbieter stellen auf ihrer Website ein solches Tool zur Verfügung, zum Beispiel hat die Stiftung Warentest einen Brutto-Netto-Rechner oder die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
Die Rechner spucken Fachleuten zufolge recht verlässliche Werte aus. Sie müssen einige Daten eingeben, neben dem Bruttoeinkommen etwa Steuerklasse, Anzahl der Kinder, Religionszugehörigkeit sowie den Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
Hinweis: Mögliche Abzüge durch geldwerte Vorteile oder etwaige Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge berücksichtigen die meisten Rechner nicht. Allerdings können auch diese Faktoren Auswirkungen auf den Nettolohn haben.
Steuererklärung erstellen – mit clever vorsortierten Steuerbelegen
Kennen Sie das? Die Steuererklärung steht an – aber die nötigen Belege sind irgendwie nicht auffindbar. Um sich den Stress beim Suchen zu ersparen, bietet es sich an, steuerlich relevante Belege schon während der Jahres passend zurechtzulegen.
Klassisch ist die Methode, die Belege in einem Aktenordner mit Trennblättern zu sammeln. Auch die digitale Ablage ist beliebt: Hierbei scannen Sie Belege und speichern sie in einer Cloud oder auf einer Festplatte ab. Sie nutzen ein Steuerprogramm für Ihre Steuererklärung? Checken Sie, ob das Programm einen integrierten Belegmanager hat. Ansonsten zwei Tipps.
- Tipp 1: Legen Sie die Dokumente zu verschiedenen Einkommensarten – etwa Lohn, Rente, Miete oder Kapitalerträge – beieinander.
- Tipp 2: Benennen Sie digitale Belege eindeutig. So sehen Sie – ohne die Datei zu öffnen – um welchen Beleg es sich handelt.
Wichtig zu wissen: Sie müssen die Belege Ihrer Steuererklärung nicht mehr beifügen, sie helfen Ihnen lediglich dabei, ihre Steuererklärung zu erstellen. Nur auf Nachfrage des Finanzamts sind Belege nachzureichen.
Steuererklärung 2024: Bis wann sie dem Finanzamt vorliegen muss
Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung für das Jahr 2024 abzugeben? Zeit hierfür haben Sie bis zum 31. Juli 2025. Wer sich von einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat eine Abgabefrist bis zum 30. April 2026. Steuerpflichtige, die die Frist versäumen, müssen mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Weitere Infos darüber, wer eine Steuererklärung erstellen muss, gibt es auf der Website des Bundes der Steuerzahler.
Änderungen im Namensrecht
Ab 1. Mai gelten Neuerungen in Sachen Namensrecht: Ehepartner und Ehepartnerinnen können einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Nach der bisherigen Regelung war es nur für einen Partner beziehungsweise eine Partnerin möglich, einen solchen Namen anzunehmen. Nach dem neuen Namensrecht gilt zudem: Bestimmen die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen. Der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, gilt auch für weitere gemeinsame Kinder. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.
Pässe und Personalausweis nur noch mit Digitalbild
Wer ab Mai einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, kommt mit einem ausgedruckten Foto nicht mehr zum Zuge. Die zuständigen Behörden akzeptieren dann ausschließlich digitale Passbilder, eine Übergangsfrist gilt noch bis 31. Juli 2025. Welche Kriterien ein biometrisches Ausweisbild erfüllen muss, können Sie hier nachlesen.
Neue Biomüll-Regelungen ab 1. Mai
Eierschalen oder Obst- und Gemüse-Abfälle gehören in die Biotonne. Obgleich es klare Vorgaben gibt, in welcher Tonne welche Abfälle zu entsorgen sind, landet viel Müll in der falschen Tonne. Ab Mai gelten nun strengere Biomüll-Regelungen. Nach Angaben des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) dürfen dann Bioabfälle in der Masse nicht mehr als 3% Fremdstoffanteil haben. Zu Fremdstoffen zählen beispielsweise Plastik, aber auch Steine, Glas und Metalle. Ist zu viel Restmüll in der Biotonne, soll die Müllabfuhr die vollen Tonnen stehenlassen. Außerdem drohen den Besitzerinnen und Besitzern der Tonnen Bußgelder, deren Höhe von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist.