Klein, aber effektiv: Mini-Solaranlagen für Balkon und Terrasse
Tipps zu den kleinen Balkonkraftwerken – von der Installation bis zu Mieterfragen
Mini-Solaranlagen sind beliebte Alternativen, um unkompliziert die eigene Stromrechnung zu senken und etwas Gutes für die Umwelt zu tun. Der Begriff „Mini-Solaranlage“ ist laut Verbraucherzentrale im technischen Sinn aber eigentlich falsch – sie nennt das kleine Balkonkraftwerk lieber „Strom erzeugendes Haushaltsgerät“. Es gibt nämlich einen wesentlichen Unterschied zu den großen Solaranlagen.
Anschluss über Steckdose ans hauseigene Stromnetz
Welcher Unterschied das ist und wie die kleine Schwester auf Balkon und Terrasse funktioniert, erklärt der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik: Genau wie die großen Anlagen besteht die Mini-Ausführung aus Solarzellen, die Sonnenstrahlen einfangen und in elektrische Energie umwandeln, sowie einem Wechselrichter. Die Mini-Version hat jedoch einen Anschluss an den hauseigenen Endstromkreis: Durch eine normale Steckdose wird das Solarmodul an das Stromnetz des Hauses angebunden.
Der Strom fließt dann beispielsweise von der Steckdose auf dem Balkon zum Fernseher im Wohnzimmer, zur Waschmaschine oder zum Kühlschrank. Reicht der Strom der Mini-Solaranlage nicht aus, kommt Strom vom Netzversorger dazu. Nachteil: Wird – beispielsweise in den sonnigen Mittagsstunden – mehr Strom produziert als verbraucht, lässt sich der überschüssige Strom nicht speichern. Denn er wird ins Wohnungsstromnetz eingespeist und direkt verbraucht, erklärt die Verbraucherzentrale. Der überschüssige Strom fließt schließlich ins öffentliche Stromnetz.
Wie viel Platz braucht eine Mini-Solaranlage? Mit Mini-Solaranlagen sind in der Regel Solarmodule mit bis zu 600 Watt Leistung gemeint. Das können ein bis zwei Standardmodule im Format 1 x 1,70 Meter sein, die typischerweise etwa je 350 bis 420 Watt Nennleistung haben. Es gibt aber auch noch kleinere Solarmodule, die sich für Balkonbrüstungen anbieten. Sie haben in der Regel 50 bis 150 Watt Leistung. Zwei bis vier davon können an einen Modulwechselrichter angeschlossen werden. Mehr Infos gibt es bei der Verbraucherzentrale.
Mini-Solaranlage – lohnt sich das?
Die Frage liegt nahe, ob sich Mini-Solaranlagen tatsächlich rentieren. Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen lohnen sich die Stecker-PV-Geräte fast immer. Je nach Standort und Nutzungsverhalten dauere es nur etwas länger, bis sich die Anschaffungskosten amortisieren. Die Verbraucherzentrale sorgt für Aufklärung mit einem Beispiel: Ein Standardsolarmodul mit 400 Watt Leistung, das an einem sonnigen Ort wie einem Südbalkon montiert ist, liefert rund 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Der Strombezug reduziert sich damit um etwa 200 Kilowattstunden. Diese Menge entspricht ungefähr dem jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks oder einer Spülmaschine in einem Zwei-Personen-Haushalt. Bei einem Strompreis von 35 Cent entsteht dadurch eine jährliche Ersparnis von rund 70 Euro. Man kann mit einer Mini-Solaranlage also durchaus sparen!
Natürlich dürfen in der Kosten-Nutzen-Rechnung nicht die Anschaffungskosten vergessen werden. Die Verbraucherzentrale gibt für ein Stecker-Solargerät mit Standardmodul einen Preis zwischen 350 und 600 Euro an. Seit Januar 2023 entfällt übrigens die Umsatzsteuer für diese Produkte. Auch gut zu wissen: Solarmodule sind robust und können 20 Jahre oder länger Strom erzeugen.
Tipp: Die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin bietet einen Stecker-Solar-Simulator, der ausrechnet, wie viel Strom und Geld sich mit einer Mini-Solaranlage einsparen lässt.
Mini-Solaranlage installieren – auch rechtlich auf der sicheren Seite
Eine Mini-Solaranlage zu installieren, wirft meist auch noch die ein oder andere rechtliche Frage auf. Darf man sie zum Beispiel einfach selbst montieren? Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik klärt auf: Erzeugt die Anlage maximal 600 Watt und wird zum Anschluss eine Energiesteckvorrichtung verwendet, kann man die Installation selbst übernehmen. Doch die Verbraucherzentrale rät: Sobald Steckdosen montiert werden sollen oder Zweifel über den Zustand der Elektroinstallation im Haus aufkommen, sollte man eine Elektrofachkraft zu Rate ziehen.
Wichtig zu wissen: Die Mini-Anlage muss angemeldet werden und das zweifach. Zum einen beim Netzbetreiber – bei einem Gerät bis 600 Watt Leistung kann man das auch selbst erledigen. Zum anderen müssen die Mini-Solaranlagen bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden, sonst droht ein Bußgeld.
Muss ein neuer Zähler her?
Wird der erzeugte Strom von der Mini-Solaranlage nicht verbraucht, fließt er ins öffentliche Netz. Dabei läuft ein klassischer Stromzähler rückwärts. Das ist laut Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in Deutschland verboten, denn so wird der Stromzähler – ob unbewusst oder bewusst – manipuliert. Deshalb sollte der Stromzähler mit einer Rücklaufsperre ausgestattet sein. Moderne Digitalzähler sind das in der Regel. Bei analogen Zählern lässt sich beim Netzbetreiber ein Austausch beantragen. Doch Achtung: Laut Verbraucherzentrale können durch den Austausch die jährlichen Messkosten um 20 Euro pro Jahr steigen.
Mieter benötigen Zustimmung des Eigentümers
Die kleinen Solaranlagen sind also eine günstige und recht unkomplizierte Alternative für alle, die kein großes Hausdach zur Verfügung haben. Einen Haken gibt es aber noch: Wer eine Wohnung mietet und eine Mini-Solaranlage an die Hauswand oder Balkonbrüstung anbringen möchte, muss sich laut Verbraucherzentrale die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentumsgemeinschaft einholen. Immerhin: Seit 2020 das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geändert wurde, braucht es keine Einstimmigkeit mehr, sondern nur eine mehrheitliche Erlaubnis.
Neue Regeln: Bald wird es einfacher
Es gibt gute Nachrichten: Die Bundesregierung hat im Rahmen des Solarpaket I einfachere Regeln für den Betrieb von Balkonkraftwerken im Kabinett beschlossen. Dadurch wird die Nutzung der Mini-Solaranlagen künftig noch einfacher. Das soll sich unter anderem ändern:
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und das Anmeldeverfahren bei der Bundesnetzagentur soll vereinfacht werden.
- Es sollen übergangsweise rücklaufende Zähler erlaubt sein.
- Die Leistungsgrenze soll auf 800 Watt statt bisher 600 Watt gehoben werden.