Mini- oder Teilzeitjob: die Unterschiede

Steuern, Abgaben und Versicherungspflicht

Arbeit-Recht 5 min Lesedauer 12.08.2024

Wer nicht in Vollzeit arbeiten kann oder möchte, kann auf eine Teilzeitstelle oder einen Minijob zurückgreifen. Aber worin unterscheiden sich die beiden Beschäftigungen voneinander, und für wen lohnt sich was? Ein Überblick.

Teilzeit: Was bedeutet das?

Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge gingen im Jahr 2023 rund 13 Millionen Menschen in Deutschland, und damit rund 30 Prozent aller Erwerbstätigen, einer Beschäftigung in Teilzeit nach. Im Gesetz für Teilzeitarbeit (TzBfG) ist eine Teilzeitstelle wie folgt definiert:

  • Die Arbeitszeit ist kürzer als die einer vergleichbaren Vollzeitstelle. Ein Beispiel: Arbeiten in einem Unternehmen alle Angestellten im Schnitt 40 Stunden pro Woche, gilt eine Stelle mit 39 Wochenstunden als Teilzeitjob.
  • Bei einem Teilzeitjob gelten dieselben Regeln bei der Sozialversicherung wie für Vollzeitbeschäftigte. „Die Steuern und Abgaben werden anteilig abgerechnet“, heißt es auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Teilzeitstelle: Vorteile und Nachteile

Zu den Vorteilen eines Teilzeitjobs gehören mehr Freizeit, eine bessere Vereinbarkeit mit der Familie, die Möglichkeit zur nebenberuflichen Selbstständigkeit oder mehr Zeit, um sich privat fortzubilden. Doch es gibt auch Nachteile:

  • Weniger Gehalt und Urlaubsgeld als bei einer vergleichbaren Vollzeitstelle.
  • Durch das geringere Gehalt sind die Rentenbeiträge geringer und somit mindern sich auch die Rentenansprüche.
  • Laut DGB bekommen Teilzeitbeschäftigte oft weniger Zugang zu beruflichen Fortbildungen, wodurch sich ihre Aufstiegschancen im Beruf verringern.
  • Oftmals Überstunden, Arbeitsbelastung und Druck. Erwartungen vom Arbeitgeber und Kollegen, dasselbe Pensum zu schaffen wie ein Vollzeitangestellter.

„Geeignet ist Teilzeit zum Beispiel zum Wiedereinstieg in den Job, wenn Kinder zu betreuen sind oder wenn es auf die Rente zugeht und man langsam reduzieren möchte“, sagt Stefanie Kühn, Finanzberaterin aus Westerstede. „Auch gesundheitliche Gründe können für eine Teilzeitstelle sprechen.“

Minijob: Was bedeutet das?

Ob als Kassierer an der Kinokasse oder Servicekraft im Café: Rund 7,6 Millionen Menschen in Deutschland sind Minijobber und gehen einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung nach. „Wer einen Minijob hat, darf durchschnittlich maximal 538 Euro im Monat verdienen“, erklärt Steffen Gall, Pressesprecher beim Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). „In Ausnahmefällen ist in zwei Monaten im Jahr auch das Doppelte erlaubt“.

Zudem gibt es noch den „kurzfristigen Minijob“: Der Arbeitseinsatz darf im Laufe eines Kalenderjahres drei Monate oder 70 Tage nicht überschreiten. Das Gehalt kann schwanken.

Gut zu wissen: „Die monatliche Entgeltgrenze für Minijobs orientiert sich an 10 Stunden Wochenarbeitszeit zum Mindestlohn“, heißt es beim DGB. Das bedeutet: Steigt der aktuelle Mindestlohn von 12,41 Euro, steigt auch die Entgeltgrenze. „Wer mehr verdient, kann entsprechend weniger Stunden arbeiten, wenn es beim Minijob bleiben soll“, so der DGB.

Minijob vs. Teilzeitstelle: Steuern und Versicherungspflicht

Ein Minijob ist eine Teilzeitstelle. Der größte Unterschied ist: „Eine Teilzeitbeschäftigung mit mehr Einkommen als im Minijob ist sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig“, erklärt Steffen Gall vom VLH. Eine Ausnahme bildet der Midijob. „Dann darf das Monatsbruttogehalt zwischen 538 Euro und höchstens 2.000 Euro betragen“, so Gall. Der Midijob könne unter Umständen frei von Steuern bleiben, wenn er die erste Tätigkeit sei.

Wer einen Minijob hat, hat wie bei einer Teilzeitstelle Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf finanzielle Absicherung bei Mutterschaft, heißt es beim DGB. Aber – und das ist ein Nachteil gegenüber einem Teilzeitjob: Es besteht kein Anspruch auf

  • Arbeitslosenversicherung,
  • Krankenversicherung und
  • Pflegeversicherung durch den Arbeitsgeber

Minijobber müssen sich also selbst um eine freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung kümmern. Eine Rentenversicherungspflicht bleibt bestehen. „Die Beschäftigten können sich aber auf Antrag von den Beiträgen befreien lassen“, sagt Steffen Gall. Davon rät Stefanie Kühn ab. „Im Hinblick auf Altersarmut macht es Sinn, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um sich eine höhere Rente zu sichern“, so die Finanzberaterin.

Für wen ist ein Minijob sinnvoll? Ein Minijob eignet sich für Schüler, Studenten und Rentner. In manchen Fällen kann auch für Vollzeitbeschäftigte oder Teilzeitbeschäftigte ein Minijob sinnvoll sein, um etwas dazuzuverdienen.

Teilzeitstelle und Minijob: Lohnt sich das?

Wer in Teilzeit arbeitet und sich durch einen Minijob 538 Euro dazuverdienen möchte, muss aufpassen. Diese Faktoren sollten bei einem Nebenjob berücksichtigt werden:

  • Solange es sich nur um einen Minijob neben der ersten Tätigkeit handelt, die auch ein Teilzeitjob sein kann, bleibt dieser Minijob sozialversicherungsfrei. „Somit kann sich das schon lohnen“, sagt Steffen Gall vom VLH.  
  • Kommt noch ein weiterer, zweiter Minijob dazukommt, wird der Verdienst aus dem Hauptjob und dem zusätzlichen Minijob zusammengerechnet – und sozialversicherungspflichtig. Gall: „Lediglich die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen dann für diesen zusätzlichen Minijob.“

Achtung: Bei zwei oder mehr Minijobs darf der Verdienst aller Minijobs die Verdienstgrenze von 538 Euro im Monat nicht überschreiten. Gall: „Wird diese Grenze überschritten, sind alle Minijobs sozialversicherungspflichtig – und gelten nicht mehr als Minijob.“

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