Nachhaltig investieren
Der Markt für „grüne“ Produkte wächst.
Immer mehr Menschen wollen bei der Geldanlage auch Positives bewirken: Für Umwelt, Klima und soziale Themen. Eine Studie des Marktforschungsinstituts Kantar für den Bundesverband deutscher Banken (BdB) zeigt: „2023 investierten bereits über sechs Millionen Deutsche in nachhaltige Geldanlagen. Damit hat sich ihre Zahl seit 2019 mehr als verdoppelt “, so BdB-Hauptgeschäftsführer Heiner Herkenhoff.
Das hohe Interesse spiegelt sich auch in der Gesamtsumme nachhaltiger Geldanlagen in Deutschland wider: Diese erreichten 2023 laut Marktbericht des Forums Nachhaltige Geldanlagen (FNG) ein stolzes Niveau von knapp 543 Milliarden Euro.
EU-Aktionsplan für Klimaneutralität
Die Europäische Kommission strebt bis 2050 Klimaneutralität. Um dies für ein nachhaltiges Finanzwesen zu erreichen, hat sie einen 10-Punkte-Plan, den sogenannten EU-Aktionsplan „Nachhaltige Finanzierung“ entwickelt. Dieser zielt darauf ab, private Finanzmittel zu mobilisieren, um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in Europa zu fördern und Risiken aus Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) zu managen.
Im Rahmen des Aktionsplans schlägt die Kommission mehrere Reformen vor, die auf drei zentralen Nachhaltigkeitszielen basieren:
- Kapitalströme auf eine nachhaltigere Wirtschaft ausrichten,
- Nachhaltigkeit im Risikomanagement verankern,
- Transparenz und Langfristigkeit fördern.
Diese Ziele sind unter anderem in der Taxonomie- und der Offenlegungs-Verordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) ausgestaltet.
Taxonomie- und Offenlegungsverordnung: Nachhaltigkeit definieren
In der Taxonomie-Verordnung werden ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten klassifiziert. Sie liefert Anlegenden damit wichtige Orientierung über den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit. Auch die Offenlegungsverordnung ist ein wesentlicher Teil des EU-Aktionsplans: Sie legt Standards für Finanzprodukte fest.
Nachhaltige Anlagen sind demnach Investitionen, die zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beitragen, vorausgesetzt, dass solche Investitionen keine anderen ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Methodiken einer guten Unternehmensführung anwenden.
Nach Artikel 6 der EU-Offenlegungsverordnung müssen alle Finanzprodukte die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken offenlegen. Die SFDR unterteilt sie in drei Kategorien:
- Artikel-6-Fonds beziehen ESG-Merkmale (Environment, Social, Governance) nicht mit ein.
- Artikel-8-Fonds berücksichtigen ESG-Aspekte bei der Auswahl ihrer Anlageinstrumente.
- Artikel-9-Fonds müssen mit ihren Anlageinstrumenten zwingend explizite Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Sie werden auch häufig als „dunkelgrüne Fonds“ bezeichnet.
Mit ETFs, also börsengehandelten Indexfonds, können Anlegende Nachhaltigkeitsindizes abbilden. So bildet etwa der MSCI World SRI-Index marktbreit sowie weltweit Aktien von Unternehmen mit einem starken Nachhaltigkeitsprofil ab.
Auswahlstrategien für nachhaltige Investments
Für die Klassifizierung von Finanzprodukten nach den Artikeln 8 und 9 SFDR können Hersteller auch auf Nachhaltigkeitsratings spezieller Agenturen für Nachhaltigkeit zurückgreifen. Diese bewerten anhand bestimmter Methoden, inwieweit Unternehmen verantwortungsvoller agieren als ihre Wettbewerber. Es kommt dabei jedoch oft zu unterschiedlichen Ergebnissen, da die Agenturen verschiedene Strategien und Gewichtungen heranziehen. Dazu zählen:
- Negatives Screening (Ausschlusskriterien): Unternehmen, Branchen oder Länder werden ausgeschlossen, wenn sie gegen Kriterien wie Umweltschutz verstoßen. Diese Strategie ist die älteste und am weitesten verbreitete.
- Positives Screening: Anhand von ESG-Kriterien werden die besten Unternehmen innerhalb einer Branche ausgewählt. Das geschieht etwa auf Basis des Status quo (Best-in-Class) oder der jüngeren Entwicklung (Best-in-Progress).
- Impact Investment:
- Aktives Aktionärstum (Engagement): Durch den proaktiven Dialog sollen sich Unternehmen mit ESG-Themen oder der Integration von Nachhaltigkeit in die Geschäftsstrategie befassen: Es werden Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ausgeübt, Investorengespräche mit Vorständen geführt oder Aufsichtsratsmandate wahrgenommen.
Mehr Klarheit und einheitliche Standards sollen auch EU-Regelungen zur Anlageberatung schaffen. Demnach müssen Beraterinnen und Berater Anlegende seit August 2022 zu ihren Wünschen in Bezug auf Nachhaltigkeit befragen und dürfen ihnen nur Finanzinstrumente empfehlen, die ihren Nachhaltigkeitswünschen entsprechen.