Nachlass spenden, Gutes tun
Was Sie wissen und beachten müssen
Nach dem Tod muss das Vermögen, das Sie haben, nicht zwangsläufig an die Hinterbliebenen gehen. Man kann den Nachlass komplett spenden – oder auch nur einen Teil der Erbschaft für wohltätige Zwecke vorsehen. Nach einer repräsentativen Befragung des Forsa-Instituts im Auftrag der „SOS Kinderdörfer weltweit“ aus dem Januar 2024 würden zwei von drei Deutschen zugunsten wohltätiger Einrichtungen auf Teile ihres Erbes verzichten.
Spenden stoßen bei potenziellen Erbinnen und Erben auf Unterstützung
Der Studie nach würden es 67% der potenziellen Erbinnen und Erben unterstützen, wenn ihre Eltern oder andere Verwandten einen Teil ihres Nachlasses für den guten Zweck vorsehen würden. Dabei ist die Zustimmung zu einem Teilverzicht zugunsten eines Vermächtnisses an gemeinnützige Organisationen bei Frauen unter 35 Jahren (86%) ausgeprägter als bei Männern in der gleichen Altersklasse (67%). Außerdem finden sich in Großstädten mit über 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mehr Menschen, die eine solche Erbteilung befürworten (75%) als in Städten mit weniger als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (64%).
Interessantes Ergebnis: Mit 27% ist mehr als ein Viertel der Befragten, die einer Nachlassspende ihrer Eltern zustimmen würden, damit einverstanden, wenn diese die Hälfte ihres Vermögens oder mehr einer gemeinnützigen Organisation überlassen würden.
Spenden im Testament festlegen
Wenn Sie sich als Erblasserin oder Erblasser dazu entscheiden, Ihren Nachlass oder Teile davon für den guten Zweck zu spenden, sollten Sie dies unmissverständlich in Ihrem Testament festlegen. „Es reicht, wenn diese letztwillige Verfügung handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen ist“, sagt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht in Bonn.
Um später Unklarheiten zu vermeiden, sollten Sie die Organisation, der Sie etwas vererben möchten, so genau wie möglich bezeichnen. So kann es durchaus eine örtliche Untergruppierung einer großen gemeinnützigen Organisation geben, die Sie vielleicht gezielt bedenken wollen. Oder es gibt mehrere ähnliche Einrichtungen, zum Beispiel Tierheime, an Ihrem Wohnort.
Nachlass für den guten Zweck: Diese Möglichkeiten gibt es:
- Nachlass komplett spenden: Erblasserinnen und Erblasser können ihren gesamten Nachlass etwa einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen. „Allerdings haben Hinterbliebene dann oft Pfichtteilsansprüche am Erbe“, so Anwalt Rott. Die Organisation, die erbt, übernimmt nicht nur das Vermögen, sondern auch eventuell noch bestehende Verbindlichkeiten. Auch können Sie mit der Organisation vereinbaren, dass sie sich im Erbfall etwa um Ihre Wohnungsauflösung oder die Grabpflege kümmert.
- Vermächtnis an gemeinnützige Organisationen: Ein Vermächtnis bietet sich an, wenn Sie nur einen Teil Ihres Vermögens für wohltätige Zwecke vorsehen möchten. „Dafür reicht es, im Testament einen Satz wie ‚die Organisation XY soll ein Vermächtnis von X Euro erhalten‘ einzufügen“, sagt Rott. Wichtig: Denken Sie daran, der Organisation mitzuteilen, wofür sie die Zuwendung konkret verwenden soll, damit sie Ihren letzten Willen umsetzen kann.
- Eigene Stiftung gründen: Wer über ein sehr großes Vermögen verfügt, kann in Erwägung ziehen, eine Stiftung zu gründen. Dafür sind unter anderem der Sitz der Stiftung, ihre Zwecke und die der Stiftung zugedachten Vermögenswerte festzulegen. Auch eine Zustiftungin eine bereits vorhandene Stiftung ist denkbar. Sie haben Beratungsbedarf? Eine Anlaufstelle ist in dem Fall zum Beispiel das Deutsche Stiftungszentrum.
Erbe spenden – 4 Tipps
Tipp 1: Lassen Sie sich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Erbrecht beraten – vor allem, wenn eine gemeinnützige Organisation Erbin werden soll. So stellen Sie sicher, dass Ihr Testament wasserdicht formuliert ist.
Tipp 2: Viele gemeinnützige Organisationen haben Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner, die Sie in Sachen Testament-Spende beraten. Sprechen Sie sie frühzeitig an. „Man kann natürlich auch mehrere Organisationen testamentarisch bedenken“, sagt Rott.
Tipp 3: Sie haben auch die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens zum Beispiel an gemeinnützige Organisationen zu verschenken. So erleben Sie, was der Nachlass für den guten Zweck Positives bewirkt.
Tipp 4: Wenn Sie einen Testamentsvollstrecker oder -vollstreckerin einsetzen, können Sie die gemeinnützige Organisation von vielen lästigen Aufgaben entlasten. Eine Anlaufstelle hierfür ist zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge.