Nachlasskonto & Co.: Das steckt dahinter

Wie Sie einen Todesfall regeln

Familie 4 min Lesedauer 04.10.2022
zwei Frauen schauen auf eine Landschaft und Häuser

Wenn ein Familienmitglied stirbt, haben Sie vermutlich andere Sorgen, als sich um Konto, Depot & Co. zu kümmern. Doch solange Verträge laufen, müssen Rechnungen und andere Kosten beglichen werden. Dazu gibt es unter anderem das Nachlasskonto.

Was ist ein Nachlasskonto?

Wenn eine Person stirbt, die ein Konto innehatte, läuft dieses zunächst einmal weiter. Handelte es sich um ein Einzelkonto, wird es automatisch zu einem Nachlasskonto, sobald das Kreditinstitut über den Todesfall informiert wurde. Das bedeutet, dass Karten sowie Onlinebanking-Zugänge gesperrt werden. Lastschriftverfahren und Daueraufträge laufen zunächst einmal weiter, Überweisungen und weitere Abbuchungen können nur noch von Nachlassverwaltung oder Erb*innen getätigt werden. Benötigen Sie als Erbe oder Erbin Zugriff zu dem Konto der verstorbenen Person, müssen Sie Ihre Berechtigung per Erbschein nachweisen. Dasselbe gilt für den Zugriff zum Depot.

Wenn das Geld für die Bestattung vom Konto abgehoben oder überwiesen werden soll, ist es manchmal möglich, Ausnahmen dafür zu erwirken. Dazu müssen die Rechnungen und Belege für die Bestattungskosten bei der Bank vorgelegt werden. In der Regel ist der Betrag, der erstattet werden kann, begrenzt.

Eine Vollmacht regelt vieles

Unkomplizierter wird es, wenn vor dem Ableben der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers schon eine Vollmacht erteilt wurde. Wenn Sie zum Beispiel Angehörige pflegen, sollten Sie gemeinsam eine Vollmacht bei der zuständigen Bank erwirken.

Was geschieht mit Gemeinschaftskonten?

Wenn die verstorbene Person kein eigenes Konto, sondern ein gemeinschaftlich geführtes Konto hatte, gibt es kein Nachlasskonto im eigentlichen Sinne. Fällige Zahlungen können weiter abgebucht werden. Ist Ihr*e Partner*in verstorben, mit dem oder der Sie ein Gemeinschaftskonto hatten, können Sie sich entscheiden:

  1. Sie führen das Konto in Ihrem Namen als Einzelkonto weiter.
  2. Sie lösen das Konto auf und eröffnen ein neues. 

Die Checkliste für die Zeit nach dem Todesfall

Wenn Sie sich selbst um pflegebedürftige Angehörige kümmern oder jemandem in Ihrem Freundeskreis schwere Zeiten bevorstehen, hilft es Ihnen vielleicht, sich an dieser Checkliste zu orientieren:

1. Sterbeurkunde beantragen

Um ein Nachlasskonto und andere Formalitäten in die Wege zu leiten, benötigen Sie die Sterbeurkunde der verstorbenen Person. Hier ist das örtliche Standesamt oder auch Bezirksamt zuständig. Wie bei der Geburtsurkunde gilt: Sie sollten gleich mehrere Exemplare ausstellen lassen, denn Sie benötigen das Dokument an verschiedenen Stellen.

2. Bestattung veranlassen

Egal ob groß oder klein: Nach dem Todesfall muss die Bestattung organisiert werden. Ideal ist, wenn die Person, die verstorben ist, Wünsche geäußert hat, wie sie sich den Ablauf vorstellt. Die Bestattungskosten müssen die Erbenden tragen.

3. Verträge kündigen

Wenn möglich, sollten Sie zeitnah Verträge und Versicherungen prüfen und kündigen, wenn diese nicht mehr benötigt werden. Existieren Sterbegeldversicherungen oder Lebensversicherungen, müssen die Versicherungssummen innerhalb von ein bis drei Tagen nach Todesfall geltend gemacht werden.

4. Das Erbe prüfen

Gibt es ein Testament, gilt es, dieses zu vollstrecken. Dabei unterstützt Sie die Kanzlei oder das Notariat, bei dem es hinterlegt wurde. Sind Sie als Erb*in bestimmt, können Sie sich entscheiden, ob Sie das Erbe antreten wollen oder nicht. Unsere Tipps zum richtigen Erben und Vererben lesen Sie in unserem Beitrag.

5. Den Nachlass – offline wie digital – regeln

Als erbende Person fällt Ihnen die Pflicht zu, den Nachlass der verstorbenen Person zu regeln. „Als Erbe treten Sie in die Rechtsposition des oder der Verstorbenen ein – mit allen Rechten und Pflichten“, sagt Rechtsanwalt Curt Dunse. Das kann bedeuten, den Haushalt aufzulösen und die Geldgeschäfte inklusive dem Nachlasskonto zu ordnen. Darunter fällt aber auch, das digitale Erbe zu verwalten. Das betrifft zum Beispiel die E-Mail-Accounts und Social-Media-Profile sowie Zugänge zu Onlineshops & Co.

6. Um Unterstützung bitten

Bei jedem Schritt können Sie sich Unterstützung von Profis holen, sollten Sie sich überfordert fühlen. Oder Sie bitten Ihnen nahestehende Personen, Sie durch diese schwierige Zeit zu begleiten. Oft sind Freund*innen oder Familienmitglieder froh darüber, aktiv werden zu können, um sich von der Trauer abzulenken. Sind Sie unsicher, ob Sie ein Erbe antreten wollen und Verantwortung für den Nachlass übernehmen wollen, können Sie beim Nachlassgericht einen Antrag auf eine Nachlassverwaltung stellen, sagt Anwalt Dunse: „Ein vom Gericht bestellter Nachlassverwalter kümmert sich dann um die Begleichung der Schulden und zahlt Ihnen nach Abzug seines Verdienstes einen etwaigen Überschuss aus.“ Sollte der Nachlass nicht einmal für die Kosten der Nachlassverwaltung reichen, übernehme der Staat die Kosten.

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