Nebenkostenprivileg fällt weg

Das ändert sich beim TV-Empfang

Aktuelles 4 min Lesedauer 09.06.2023
Nebenkostenprivileg

Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, nutzt oft einen gemeinsamen Kabelanschluss. Dafür schließt der Vermietende typischerweise Sammelverträge mit einem Anbieter für Kabelfernsehen ab. Bisher konnten die Kosten dafür über die Betriebskostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Diese Umlagefähigkeit nennt man Nebenkostenprivileg. Die Folge: Auch wer kein Kabel-TV nutzt, musste bislang dafür zahlen. Doch damit ist bald Schluss. Schon im Dezember 2021 trat die entsprechende Gesetzesänderung in Kraft. Zum 30. Juni 2024 endet nun auch die Übergangsfrist – die Kosten für den Kabelanschluss dürfen ab dann nicht mehr umgelegt werden.

Übrigens: „Bei Breitbandanlagen, die erst ab dem 1. Dezember 2021 neu errichtet wurden, können bereits seit dem 1. Dezember 2021 keine Kabelgebühren mehr als Betriebskosten umgelegt werden”, erklärt Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbunds.

Unnötige Mehrkosten für Kabel-TV entfallen

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs bedeutet: freie Wahl bei der Fernsehempfangsart! Schließlich hat sich das Fernsehverhalten in den letzten Jahren stark verändert, und es gibt inzwischen viel mehr Verbreitungswege als nur Kabel-TV. Mieterinnen und Mieter, die schon jetzt beispielsweise über Satelliten oder das Internet Fernsehen beziehen, können sich freuen: „Für diese bedeuten die monatlichen Kabelgebühren nämlich nur unnötige Mehrkosten“, sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten zum Beschluss des Bundestags zum Telekommunikationsgesetz. Während sie bisher doppelt zahlen mussten, fällt der Beitrag fürs Kabel-TV ab Juli 2024 weg.

Kabelanschluss wird teurer

Doch nicht alle profitieren von der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Denn wer weiterhin Kabel-TV beziehen möchte, muss mit höheren Kosten rechnen. Der Grund: Sammelverträge sind in der Regel günstiger als einzelne Verträge mit dem Anbieter. Die Verbraucherzentrale gibt jedoch Entwarnung: „Realistisch gesehen wird sich der Kabelanschluss zwar leicht verteuern, aber diese Erhöhung wird sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale im Bereich von maximal 2 bis 3 Euro pro Monat bewegen”, heißt es auf der Website der Verbraucherschützer. Der Preis für Einzelverträge liege bei 8 bis 10 Euro pro Monat. Außerdem rechnet die Verbraucherzentrale durch die freie Wahl des Anbieters mit einem steigenden Wettbewerb – und dadurch mit sinkenden Verbraucherpreisen.

Benachteiligt durch die neue Regelung sind allerdings Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, deren Kabelanschluss bisher über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wurde. Denn in diesem Fall hat der Staat die Kosten übernommen. Das tut er ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr. „Die Kosten der TV-Versorgung müssen dann von Mieter*innen aus dem Regelsatz bezahlt werden”, erklärt Hartmann.

Was Mieter*innen jetzt tun sollten

Die gute Nachricht: Aktuell besteht kein Handlungsbedarf. Doch bis zum 1. Juli 2024 müssen sich Mieterinnen und Mieter entscheiden:

  • Wer weiterhin Kabel-TV nutzen will, muss sich bis zum Stichtag um einen eigenen Vertrag kümmern.
  • Wer den Kabelanschluss ab nächstem Jahr nicht weiter nutzen will, sollte sich über die Alternativen informieren und Anbieter miteinander vergleichen.

Alternativen zum Kabelfernsehen

Die Zeiten, in denen Fernsehen nur übers Kabel möglich war, sind längst vorbei. Die Verbraucherzentrale nennt alternative Fernsehempfangsarten:

  • Satellitenfernsehen: Die meisten Deutschen empfangen ihre TV-Programme via Satellit. Das zeigt der ASTRA TV-Monitor 2021. Der Vorteil: Hier gibt es eine größere Programmauswahl als beispielsweise beim Kabel und die meisten Sender kann man sogar kostenlos empfangen. Allerdings muss man zunächst eine Satellitenschüssel kaufen und mit dem Vermietenden klären, ob man diese überhaupt installieren darf.
  • Antenne: Das Fernsehen über DVB-T2 HD bietet eine geringere Senderauswahl. Der Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender ist kostenlos – beziehungsweise mit den Rundfunkgebühren abgedeckt. Für private Sender muss man hingegen zahlen. Kostenpunkt laut Verbraucherzentrale: circa 7,99 Euro pro Monat.
  • Internetfernsehen: Immer beliebter wird das Fernsehen übers Internet. Das ist zum Teil sogar kostenlos, denn viele Live-TV-Anbieter haben eine Gratisversion. Zusätzliche Sender und Programme in HD-Qualität gibt es zu kaufen. Laut dem Vergleichsportal Verivox kosten solche TV-Pakete zwischen 5,99 Euro und 13,99 Euro im Monat. Es gibt aber auch TV-Optionen der DSL-Anbieter, die man in Kombination mit einem Internettarif bekommt.

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