Ihre Finanzen im Oktober

Mehr wissen, mehr sparen.

Aktuelles 5 min Lesedauer 13.09.2024
Oktober 2024

Von Weltspartag und Heizungscheck bis Studienstarthilfe und Winterreifen: Diese Verbrauchernews helfen Ihnen, Geld zu sparen.

Inhaltsverzeichnis
  1. Vorsicht vor neuer Phishing-Masche: Betrug mit QR-Codes in Bankbriefen
  2. Am 30. Oktober spart die Welt
  3. Neue Regeln für Heizungscheck und hydraulischen Abgleich ab 1. Oktober
  4. Studienstarthilfe für bedürftige Studierende
  5. Steuern sparen: Einzeln oder zusammen veranlagt?
  6. … und übrigens: Neues in Sachen Winterreifen
  7. Podcast: Nimmt der Zinssenkungszyklus jetzt Fahrt auf?

Vorsicht vor neuer Phishing-Masche: Betrug mit QR-Codes in Bankbriefen

Aktuell kursiert eine neue Phishing-Methode, bei der Betrügerinnen und Betrüger gefälschte Briefe im Namen von Banken verschicken, um an persönliche Daten von deren Kundinnen und Kunden zu gelangen. Diese Briefe enthalten QR-Codes, die Sie dazu auffordern, angeblich sicherheitsrelevante Schritte zu unternehmen, wie z. B. die Bestätigung eines neuen TAN-Verfahrens. Sobald der Code gescannt wird, landen die Opfer auf gefälschten Webseiten, die sensible Informationen wie Online-Banking-Daten abgreifen. ING Kundinnen und Kunden sollten niemals QR-Codes aus unerwarteten Bankbriefen scannen. Und bitte denken Sie immer daran: Wir fragen Sie nie unaufgefordert nach Ihren Zugangsdaten. Mehr zum Thema Phishing.

Am 30. Oktober spart die Welt

Am 30. Oktober ist wieder Weltspartag. Viele Ältere erinnern sich an frühere Zeiten, als sie an dem Tag mit ihrem Sparschwein zur Bank gingen, wo man Münzen und Scheine zusammenzählte und das Geld dann aufs Sparbuch überwies. Und weil Weltspartag war, verteilten Mitarbeitende der Bank kleine Geschenke vor allem an Kinder. Doch der Weltspartag hat längst nicht mehr die Bedeutung wie einst. Und auch das gute alte Sparbuch gilt wegen niedriger Zinsen als überholt. Was aber nicht heißt, dass Sparen überflüssig geworden ist. Man muss auch nicht gleich große Summen beiseitelegen. Schon mit kleinen Beträgen lässt sich über Jahre ein stattliches Vermögen aufbauen.

Neue Regeln für Heizungscheck und hydraulischen Abgleich ab 1. Oktober

In Gebäuden mit Gasheizungen ist ein regelmäßiger Heizungscheck Pflicht – um Energie und damit auch Geld zu sparen. Zusätzlich muss es in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen und Gaszentralheizung einen hydraulischen Abgleich geben. Die Verordnung, in der diese beiden Regelungen vorgesehen sind, gilt noch bis zum 30. September. Ab 1. Oktober gelten dann nach Angaben des Eigentümerverbands Haus & Grund Westfalen-Lippe die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das bedeutet: In Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen sind unabhängig vom Brennstoff alle mit Wasser als Wärmeträger betriebenen älteren Heizungen regelmäßig zu überprüfen. Bei neuen Heizungsanlagen ist es generell ein Muss, diese hydraulisch abzugleichen.

Studienstarthilfe für bedürftige Studierende

Wer ein Studium aufnimmt, braucht oft viel Geld: Umzugskosten fallen an, eine Mietkaution ist zu zahlen und mitunter muss ein neuer Laptop samt Drucker her. Alle, die aus einem einkommensschwachen Haushalt kommen, können dafür im Herbst einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro erhalten. Diese Studienstarthilfe gibt es nach Angaben des Deutschen Studierendenwerks für Erstsemesterinnen und Erstsemester, die unter 25 Jahre alt sind und vor Studienbeginn entweder selbst oder in der Familie Sozialleistungen bezogen haben. Den Antrag können Berechtigte ausschließlich digital über die Website bafoeg-digital.de stellen. Die Finanzspritze kann man einmalig, unabhängig vom Bafög, beantragen. Sie wird sie nicht auf das Bafög angerechnet.

Wichtig zu wissen:

  • Wer etwa im Wintersemester zum 1. Oktober ein Studium aufnimmt, kann den Antrag bis zum 30. November stellen.
  • Die Studienstarthilfe müssen Sie nicht zurückzahlen.

Steuern sparen: Einzeln oder zusammen veranlagt?

Als Paar gemeinsam oder einzeln Steuern zahlen – was ist sinnvoller? Paare in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben die Möglichkeit, sich Jahr für Jahr neu für die sogenannte Zusammen- oder Einzelveranlagung zu entscheiden. Oft, aber nicht immer, ist die Zusammenveranlagung günstiger.

  • Zusammenveranlagung: Bei der Zusammenveranlagung gibt es für das Paar einen gemeinsamen Steuerbescheid. Um die Steuerlast zu ermitteln, zählt der Fiskus die Jahreseinkommen von beiden zusammen und halbiert die Summe anschließend. Für diese Hälften berechnet das Finanzamt die jeweilige Einkommensteuer und zählt sie zusammen. Daraus ergibt sich die festzusetzende Einkommensteuer. Von der Zusammenveranlagung profitieren Steuerexpertinnen und -experten zufolge vor allem Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen.
  • Einzelveranlagung: Mitunter ist aber auch eine Einzelveranlagung für Paare von Vorteil. Das ist der Fall, wenn einer oder eine von beiden etwa hohe Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld bezogen hat. Zwar sind solche Zahlungen grundsätzlich steuerfrei, aber sie erhöhen den persönlichen Steuersatz. Kann ein Partner/eine Partnerin hohe außergewöhnliche Belastungen oder Verluste geltend machen, kann eine Einzelveranlagung ebenfalls von Vorteil sein.

Welche Variante die günstigere ist, können Paare entweder selbst berechnen, oder sie lassen sich bei einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten. Weitere Infos gibt es unter steuertipps.de.

… und übrigens: Neues in Sachen Winterreifen

Ab dem 1. Oktober sind nur noch Reifen als Winterreifen anerkannt, wenn sie das „Alpine-Symbol“ haben. Darauf weist der ADAC hin. Dieses Symbol setzt sich aus einer Schneeflocke und einem Berg zusammen. Auch Ganzjahresreifen müssen mit dem Symbol ausgezeichnet sein. Bei winterlichen Straßenbedingungen dürfen keine Reifen an Ihrem Fahrzeug sein, die lediglich mit einer „M + S“-Kennzeichnung versehen sind.

Podcast: Nimmt der Zinssenkungszyklus jetzt Fahrt auf?

Nachdem die Europäische Zentralbank auf der letzten Ratssitzung keine Änderung beschlossen hatte, gab es nun nach den Sommerferien die erwartete Zinssenkung um 25 Basispunkte. Klar scheint, dass die Zinsen auf absehbare Zeit nur noch sinken werden – weniger klar ist, in welchem Tempo das passieren wird. Im Gespräch mit Sebastian Franke ordnet Carsten Brzeski die jetzige Entscheidung ein und gibt einen Ausblick auf die mögliche weitere Entwicklung.

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