Online shoppen – aber sicher!
Tipps gegen unseriöse Anbieter
Wer sich in der virtuellen Welt auf Shopping-Tour begibt, dem begegnen dort neben Online-Shops regelmäßig auch sogenannte Online-Marktplätze. Bietet in Shops in der Regel jeweils nur ein Händler sein Sortiment an, handelt es sich bei den Marktplätzen um Handelsplattformen, über die eine Vielzahl an Drittanbietern Produkte wie beispielsweise Spielsachen, Möbel, Kleidung oder Werkzeug vertreiben können.
Laut Bundesministerium für Verbraucherschutz stehen Online-Marktplätze etwa für die Hälfte des Gesamtumsatzes im Online-Handel. Zu den Vorteilen für Kundinnen und Kunden zählen unter anderem eine deutlich größere Produktvielfalt sowie mehr Einheitlichkeit bei Bestellung, Zahlungsmethoden oder Versandkosten.
Unseriöse Händler
Verbraucherschutzorganisationen warnen allerdings, dass auf Online-Marktplätzen auch unseriöse Anbieter aktiv sein können. Laut einer Studie im Auftrag des DIN-Verbraucherrats berichten Nutzerinnen und Nutzer von Online-Marktplätzen beispielsweise regelmäßig von den folgenden Problemen:
- Nichtlieferung oder überlangen Lieferzeiten,
- mangelhafter Produktqualität,
- Produkte entsprechen nicht der Erwartung sowie
- schlechtem oder kein Kundenservice.
Betreiber nicht identisch mit Verkäufer
Grundsätzlich sollte man sich bei der Online-Bestellung über Marktplätze darüber im Klaren sein, dass man etwaige Kaufverträge nicht mit der Plattform selbst abschließt, sondern mit dem jeweiligen Drittanbieter.
„Das kann beispielsweise dann relevant werden, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. Die Auseinandersetzung muss dann mit dem Verkäufer und nicht mit der Plattform erfolgen. Das kann besonders mühsam sein, wenn der Vertragspartner im Ausland ansässig ist“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Man sollte daher vor dem Kauf grundsätzlich prüfen, wer der Vertragspartner ist und welche Bedingungen im Fall des Widerrufs gelten.“
Schwierigkeiten bei Retouren
Einige Anbieter versuchen auch, Verbraucherinnen und Verbraucher von der Ausübung des 14-tägigen Rückgabe- und Widerrufsrecht abzuhalten, indem sie ihnen die Kosten der Rücksendung an den Firmensitz im Ausland auferlegen. „Gerade bei Rücksendungen ins außereuropäische Ausland übersteigen die Kosten regelmäßig den Warenwert und lassen somit die Rücksendung wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen“, sagt Verbraucherschützerin Rehberg.
Um Probleme mit Rückgabe und Widerruf auf Online-Marktplätzen von vorneherein zu vermeiden, können Sie die folgenden Vorsichtsmaßnahmen treffen:
- Zahlen Sie nach Möglichkeit nicht per Vorkasse.
- Stellen Sie sicher, dass der betreffende Händler eine deutsche Rücksendeadresse für Retouren angibt oder die Portokosten ganz übernimmt.
- Prüfen Sie anhand von Kunden- oder Produktbewertungen, ob es mit einem bestimmten Anbieter bereits Probleme gab. Die Verbraucherzentrale Hamburg listet auf ihrer Internetseite zudem zahlreiche Online-Shops (mit eigener Webseite) auf, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind.
Fakeshops erkennen
Auch vollständig gefälschte Shops, die Käuferinnen und Käufer ohne tatsächliche Lieferabsicht zu Zahlungen veranlassen wollen, finden sich zunehmend auf Online-Marktplätzen. „Echt wirkende Webshops lassen sich gerade unter dem Dach eines Online-Marktplatzes mit geringem technischem Aufwand erstellen, da es hierfür frei zugängliche Baukasten-Systeme im Internet gibt“, so der DIN-Verbraucherrat.
Wie bei Fakeshops, die unter einer eigenen Internetadresse (URL) operieren, gibt es auch hier Merkmale, anhand derer sich unseriöse Anbieter erkennen lassen. Den Forschenden zufolge gehören dazu „Rechtschreibfehler oder falsch geschriebene Markennamen, auffällig günstige Preise, ein fehlendes Impressum und insbesondere, dass der Webshop nur eine Zahlung per Vorkasse anbietet“. Überprüfungsangebote wie Online-Gütesiegel, die selbständige Online-Shops mit eigener URL bei verdächtigen Aktivitäten als betrügerisch kennzeichnen, greifen bei Online-Marktplätzen allerdings nicht.
Marktplätze in die Verantwortung nehmen
Verbraucherschutzorganisationen fordern strengere rechtliche Vorgaben für die Betreiber und Betreiberinnen von Online-Marktplätzen. So sollen sie etwa dazu verpflichtet werden zu prüfen, ob die Angebote auf ihren Plattformen Verbraucherschutz- und Produktsicherheitsstandards entsprechen. Tun sie das nicht, sollen sie für Schäden haften.