Als Paar die Finanzen regeln
Kontenmodelle und mehr
„Zahlst du oder soll ich?“ Wer in einer Beziehung ist, kommt irgendwann um das Thema Paarfinanzen nicht mehr herum. Haben beide ihr eigenes Konto, ist nicht immer geregelt, wer den nächsten Restaurantbesuch oder Einkauf bezahlt. Wir erklären, welches Kontenmodell Sinn macht – und warum ein Gemeinschaftskonto nicht immer die ideale Lösung ist.
Gemeinsame Konten – ja oder nein?
Wenn es um das Thema Geld in der Beziehung geht, geraten Liebende nicht selten aneinander. Tatsächlich streitet sich mehr als jedes zehnte Paar über Finanzen, wie eine aktuelle Studie des Marktforschungsinstituts Fittkau und Maaß für die Partnervermittlung Elitepartner ergab. Meist fehlt dann eines: Klarheit bei den Paarfinanzen. „Hat man gemeinsame Ausgaben, kann es Sinn machen, ein gemeinsames Konto zu eröffnen und so Finanzielles praktischer aufzuteilen“, erklärt Sally Peters, geschäftsführende Direktorin am Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (iff). Das gelte vor allem für Paare, die in einem Haushalt zusammenwohnen.
Allerdings rät Sally Peters von einem Gemeinschaftskonto ab, auf dem das gesamte Geld des Paares landet, und empfiehlt ein Drei-Konten-Modell. Dabei hat jede*r Partner*in ein eigenes Konto und es gibt ein drittes Konto für gemeinsame Ausgaben. „Es ist klug, dass jeder zusätzlich sein eigenes Konto behält. Denn das lässt beide in der Beziehung finanziell unabhängig sein.“ Peters rät zudem: „Es sollte unbedingt abgesprochen werden, wer wie viel Geld überweist: Beide gleiche Teile oder anteilig von den Gehältern.“ Paare sollten zudem vorab festlegen, welche Ausgaben vom gemeinsamen Konto abgehen und was selbst bezahlt werden sollte.
Gemeinschaftskonto: Darauf sollten Paare achten
Entscheiden sich Paare dennoch für ein Gemeinschaftskonto, sollte die Verwendung des Budgets genau festgelegt werden. „Alles ist okay, solange beide einverstanden sind“, sagt Stefanie Kühn, Finanzberaterin aus Westerstede. „Ich plädiere dafür, nach einigen Monaten "Gemeinschaftskonto-Zeit" alles einmal durchzusprechen. Wurden Ausgaben vergessen? Ist das Ausgabenverhalten ähnlich?“ Denn: Kaufe eine*r nur Delikatessen ein, der oder die andere im Discounter, könne das schnell zu Diskussionen führen, so Kühn.
Paaren, die nicht zusammenwohnen, rät Stefanie Kühn zu getrennten Konten. „Die meisten gemeinsamen Ausgaben entstehen durch das Wohnen, wie Miet- oder Lebensmittelkosten.“ Auch unverheiratete Paare sollten laut Kühn auf ein Gemeinschaftskonto verzichten. Denn komme es zu einer Trennung, sei nicht geregelt, welche Summe wem zustehe – es sei denn, Paare halten das vorher schriftlich fest.
- Achtung bei Schulden: Paare mit gemeinsamem Konto müssen den Aspekt der sogenannten „gesamtschuldnerischen Haftung“ bedenken. „Können beide frei über das Konto verfügen, muss jeder auch für eventuelle Schulden des Partners oder der Partnerin mithaften“, sagt Sally Peters von iff. „Ein gemeinsames Konto setzt daher großes Vertrauen voraus. Hat einer von beiden finanzielle Probleme und es besteht die Gefahr einer Pfändung, ist ein Gemeinschaftskonto nicht ratsam.“
Paarfinanzen: Das gilt im Falle einer Scheidung
Egal, ob Gemeinschaftskonto oder Drei-Konten-Modell: Wer sich scheiden lässt, bekommt die im Ehevertrag vereinbarte Summe. „Wurde kein Ehevertrag geschlossen, gilt die sogenannte Zugewinngemeinschaft“, sagt Sally Peters. Bei einer Scheidung könne im Zweifel das Guthaben des gemeinsamen Kontos zu gleichen Teilen auf die Parteien aufgeteilt werden. Damit das Aufteilen des Guthabens fair abläuft, ergibt es also Sinn, vorher festzulegen, wem welcher Anteil zusteht.
Für Paare, die sich für ein gemeinsames Konto entscheiden, gilt generell: Das Gemeinschaftskonto sollte als „Oder-Konto“ und nicht als „Und-Konto“ eingerichtet werden. Denn dann haben beide Parteien Zugriff und können über das Geld frei verfügen, ohne die Unterschrift des anderen beispielsweise für Überweisungen einholen zu müssen.