Pfandpflicht in Deutschland

Ob Einweg oder Mehrweg - Bei diesen Behältern zahlen Sie Pfand

Aktuelles 4 min Lesedauer 19.07.2024
Pfandpflicht

Wofür zahlen wir eigentlich Pfand? Lange Zeit richtete sich die Pfandpflicht nach dem Inhalt und war nicht gerade übersichtlich. Seit 2022 treten immer wieder Gesetze in Kraft, die die Pfandpflicht erweitern. Durch die Erweiterung landen weniger Einweg-Getränkebehälter in der Umwelt, das Recycling wird gestärkt und die Sammelmengen werden erhöht. 

Neuerungen im Verpackungsgesetz

Das Pfandsystem kann verwirrend sein: Die Konsumentinnen und Konsumenten stehen vor dem Rückgabe-Automaten und fragen sich, warum die eine Flasche von der Maschine geschluckt und die andere verschmäht wird. Orientierung sollen die Kennzeichnungen auf den Flaschen geben. Auf Einwegflaschen, sowie Getränkedosen aus Metall gibt es 25 Cent. Sie sind in der Regel leicht durch das Pfandlogo der Deutschen Pfandsystem GmbH zu erkennen. Bei Mehrwegflaschen unterscheidet sich die Pfandhöhe zwischen 8 und 15 Cent und es können verschiedene Bezeichnungen wie zum Beispiel "Mehrweg" oder "Pfandflasche" auf dem Behältnis stehen.

Seit Janaur 2022 sind alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig, gleiches gilt ausnahmslos auch für alle Getränkedosen. 

Ab 2023 sind Lieferdienste, Caterer und Restaurants dazu verpflichtet Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegcontainern für Bestellungen und die Mitnahme von Essen bzw. Getränken anzubieten. Die einzige Ausnahme soll es für kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmetern Verkaufsfläche geben. Diese Geschäfte sollen ihrer Kundschaft Getränke und Speisen auch in mitgebrachte Verpackungen abfüllen können.

Für Einwegflaschen, die Milch oder Milcherzeugnisse beinhalten, gilt seit dem 01. Januar 2024 ebenfalls eine neue Regelung. Dies betrifft, laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)zufolge, insbesondere Milch, Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent und andere Milchprodukte. Das schließt neben normaler Milch auch Kakao, Kaffeegetränke, Kefir und trinkbaren Joghurt ein. 

Discounter halten sich nicht an Mehrweg-Quote

Seit Januar 2019 müssen Einzelhändler, also auch Discounter wie Aldi & Co., zumindestens 70% Mehrwegflaschen anbieten. Aktuell liegt der Anteil von Mehrwegverpackungen jedoch nur bei circa 42 Prozent, laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Die Rückgabe von Pfandflaschen

Einwegverpackungen mit Pfandpflicht können in jeder Verkaufstelle zurückgegeben werden, die selbst Behälter aus diesem Material verkauft. Dafür ausschlaggebend ist lediglich das Material und nicht der Inhalt, die Marke oder die Form. Wenn Händlerinnen und Händler nur Einweg-Plastikflaschen verkaufen, müssen sie nur diese auch annehmen und das Einweg-Pfand von 25 Cent auszahlen. Selbst wenn die Getränke in einem anderen Laden gekauft wurden. 

Das gilt in der Regel auch für die Rückgabe von Mehrwegpfand. Läden, die solche Mehrwegflaschen im Sortiment haben, müssen auch das Pfand zurücknehmen und die 8 oder 15 Cent ausbezahlen. 

Sonderausnahmen gelten für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmeter, wie zum Beispiel Kioske oder kleinere Tankstellen. Sie müssen nur das Leergut von Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Angebot haben.

Übrigens: Pfandbons sind, genauso wie Gutscheine, rechtlich drei Jahre ab dem Ende des Druckjahres gültig.

Das verwirrende Pfandsystem funktioniert

Das aktuelle deutsche Pfandsystem scheint aber zu funktionieren: Einwegpfandflaschen werden zu fast 99% zurückgegeben, heißt es in einer Studie der Beratungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PwC) im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe.

Das Einwegpfand hat der Gesetzgeber 2003 eingeführt. Es heißt Einweg, weil die Flasche nicht zurück in den Handel kommt. PET-Einwegflaschen oder Getränkedosen werden nach der Rückgabe, gedrechselt, recycelt und neu verarbeitet. Mehrwegflaschen gehen zurück an den Getränkehersteller. Der reinigt sie und befüllt sie neu, sogar bis zu 50 Mal.

Die Mehrwegflasche sei der Einwegflasche ökonomisch und ökologisch überlegen, heißt es auch in der PwC-Studie. Die Deutsche Umwelthilfe begrüße deshalb zwar die aktuelle erweiterte Pfandpflicht, die Organisation kämpfe aber vor allem dafür, dass die Mehrweg-Quote eingehalten wird.

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