Pflege und Finanzierung

Wie viel kostet ein Pflegeheimplatz - und wer bezahlt was?

Familie 5 min Lesedauer 08.02.2023
Pflegeheimplatz

Das Leben in einem Pflegeheim kann teuer werden und ein Vermögen kosten. Was Bewohnerinnen und Bewohner zu zahlen haben, ist dabei von Heim zu Heim verschieden. Der Eigenanteil, den sie für stationäre Pflege im Schnitt aufbringen müssen, fällt von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich aus.

„Ein Pflegeheimplatz kostet meist zwischen 3.000 und 4.000 Euro im Monat“, berichtet David Kröll, Sprecher beim BIVA-Pflegeschutzbund, einem unabhängigen Verein. Weil die Pflegekosten in der Regel höher als der Zuschuss der Pflegekasse sind, ist der Rest selbst zu zahlen.

Mittlerweile liegt dieser Eigenanteil im Bundesdurchschnitt bei mehr als 2.468 Euro pro Monat. Dabei sind die regionalen Unterschiede groß: Während eine Person in Sachsen-Anhalt im Schnitt einen monatlichen Eigenanteil von 1.868 Euro zahle, müssten in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 2.767 Euro selbst aufgebracht werden.

Je höher der Pflegegrad, desto höher der Zuschuss

Für die finanzielle Unterstützung müssen zunächst Sachverständige des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) oder der privaten Pflegeversicherung bestätigen, dass die betreffende Person pflegebedürftig ist. Ist das der Fall, gibt es einen monatlichen Zuschuss zu den Pflegekosten. Je höher der Pflegegrad, desto höher der Zuschuss. Personen mit Pflegegrad 1 benötigen in der Regel keinen Heimplatz, weil sie nur wenig eingeschränkt sind. Für Pflegegrad 2 bis 5 gibt es folgende Zuschüsse bei vollstationärer Pflege im Heim:

  • Pflegegrad 2 = 770 Euro
  • Pflegegrad 3 = 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4 = 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5 = 2.005 Euro

„Um zu bestimmen, wie selbstständig jemand noch handeln kann, und welche Fähigkeiten der Person noch zur Verfügung stehen, werden sechs Lebensbereiche betrachtet und erkennbare körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst“, erläutert die Verbraucherzentrale.

Für die Pflege zu Hause – entweder durch Angehörige/Laien oder durch professionelle Kräfte – werden wiederum andere Beträge gezahlt.

Wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen

Um einen Pflegeheimplatz zu finanzieren, muss man natürlich zuerst mit seinem eigenen Vermögen einstehen. „Für den Fall, dass Einkünfte und Vermögen nicht ausreichen, um den Pflegeheimplatz zu bezahlen, kann man Sozialhilfe beziehungsweise Hilfe zur Pflege beantragen“, erklärt Kröll vom Pflegeschutzbund. Doch sobald der Sozialhilfeträger mit im Boot sitzt, müssten sämtliche Vermögenswerte offengelegt werden.

Achtung: Eheleute sind gegenseitig unterhaltspflichtig. „Das kann etwa dann relevant sein, wenn einer ins Pflegeheim umzieht und der andere weiter im Eigenheim leben möchte, das aber nach den Maßstäben der Sozialhilfe zu groß ist“, sagt Kröll.

Ab wann sind die Nachkommen in der Pflicht?

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Angehörigenentlastungsgesetz in Kraft. Demnach sind Kinder ihren Eltern erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zum Unterhalt verpflichtet. „Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in der Regel Sozialhilfeträger geltend, wenn die Kosten für den Pflegeheimplatz des Elternteils nicht mehr bestritten werden können“, erklärt Kröll. Doch Achtung: „Eventuell müssen Kinder mit einem Einkommen von weniger als 100.000 Euro aber ihr Vermögen einsetzen.“

Welche finanzielle Vorsorge möglich ist

„Zunächst ist ein ehrlicher Kassensturz nötig, um herauszufinden, was man sich überhaupt leisten kann“, empfiehlt Kröll. Man sollte also alle Alterseinkünfte und Vermögenswerte den mutmaßlichen Heimkosten gegenüberstellen. „Dabei sollte man auch einen kleinen Betrag zur freien Verfügung und einen finanziellen Puffer mit einkalkulieren“, rät der Experte.

Entscheidet man sich für eine private Pflegezusatzversicherung, ist zu beachten: Je älter der Versicherungsnehmende bei Vertragsabschluss ist, desto mehr zahlt er für den Vertrag. „Eine private Pflegezusatzversicherung ist ein gutes Mittel, um sich vor der drohenden Finanzierungslücke im Pflegefall zu schützen”, sagt Dominik Heck, Sprecher vom Verband der Privaten Krankenversicherung.

Gut zu wissen: Der Pflege-Bahr – benannt nach dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr - ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. „Um allen Menschen, also auch gerade denjenigen mit geringem Einkommen, den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung zu ermöglichen, unterstützt der Staat die private Pflegevorsorge mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr“, erläutert etwa das Bundesgesundheitsministerium und gibt weitere Informationen dazu auf seiner Homepage. „Da die Versicherungen beim Pflege-Bahr keine Gesundheitsprüfung verlangen dürfen, sind diese Verträge für ältere oder bereits erkrankte Menschen oft die einzige Möglichkeit“, sagt Kröll.

Was der Verbraucherschutz rät

Auch bei Pflegezusatzversicherungen lohne wie immer ein Vergleich, denn die Preisunterschiede bei den Produkten seien hoch, erklärt die Verbraucherzentrale. „Die Verträge bestehen ein Leben lang. Die Beiträge können dabei regelmäßig ansteigen.“ Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschutzer geben außerdem unter anderem zu bedenken: „Wie hoch der finanzielle Bedarf im Alter sein wird, lässt sich schwer vorhersagen.“ Für jüngere Menschen bis etwa 50 Jahre empfehle sich daher meist noch keine Pflegezusatzversicherung. „Kinder, Jobwechsel, Heirat, Scheidung: Zu viel kann noch passieren.“

Es handelt sich hierbei um allgemeine Tipps und kann eine Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen. Haben Sie Fragen zur "Hilfe zur Pflege"? Dann wenden Sie sich am besten an das Sozialamt.

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