Rückkaufswert Lebensversicherungen

Police kündigen oder etwa verkaufen?

Verbrauchertipps 4 min Lesedauer 03.04.2023
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Es gab Zeiten, da schlossen viele eine Lebensversicherung ab, um fürs Alter vorzusorgen. Doch inzwischen überlegen immer mehr Menschen, ihre Verträge mit einer Laufzeit von 30 oder 40 Jahren zu kündigen. Etwa, weil sie Geld anderweitig brauchen, oder weil die Standmitteilung, die Versicherer jährlich verschicken, für Verdruss sorgt. Ein weiterer Grund ist, dass Vertragsinhaber*innen feststellen, dass wegen der mageren Renditen die Police als Altersvorsorge nicht ausreicht.

Bei vorzeitiger Kündigung gibt es nur den Rückkaufswert für Lebensversicherung

Aber Achtung: Bei einer vorzeitigen Kündigung bekommen Sie für die Lebensversicherung nur den Rückkaufswert ausgezahlt. Er setzt sich zusammen aus

  • der Summe der eingezahlten Beiträge plus Zinsen
  • abzüglich der Kosten zum Zeitpunkt der Kündigung wie Abschlusskosten und
  • abzüglich der Verwaltungskosten sowie
  • abzüglich eventueller Schlussboni.

Im Ergebnis kann dies zu einem hohen Vermögensverlust führen. Bei wenige Jahre alten Verträgen für Lebensversicherungen liege der Rückkaufswert oft sogar unter den eingezahlten Verträgen, warnen Verbraucherschützer*innen. „Versicherte sollten daher nicht vorschnell kündigen, sofern sie das Geld nicht benötigen – also kein ‚Notfall‘ vorliegt“, rät Julia Alice Böhne von der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten mit Sitz in Hamburg.

Statt Kündigung: Diese Alternativen gibt es für Ihren Vertrag

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was Sie tun können, wenn Sie sich von Ihrer Lebensversicherung trennen möchten. Denkbar ist beispielsweise:

Vertrag beitragsfrei stellen: Eine Beitragsfreistellung ist bei vielen Versicherungen für eine Zeitraum von ein bis zwei Jahren möglich. Das heißt aber auch, dass das Kapital in der Lebensversicherung sich reduziert. Zumeist muss eine Mindestversicherungssumme erreicht sein, ab dem Sie Ihren Vertrag stilllegen dürfen. Wie hoch diese Summe ist, findet sich in der Regel im Vertrag. Übrigens: „Verträge, die als Basisrenten beziehungsweise als Rürup-Renten geführt sind, sind nicht kündbar – sie können nur beitragsfrei gestellt werden“, sagt Böhne.

Laufzeit des Vertrags verkürzen: Die Laufzeit des Vertrags zu verkürzen kann eine Option sein, falls Sie das Geld nicht sofort, sondern erst in ein paar Jahren benötigen. Hierfür muss Ihnen allerdings die Versicherung entgegenkommen und bereit sein, den Vertrag umzustellen, ohne dass Ihnen dadurch steuerliche Nachteile erwachsen.

Vertrag verkaufen: Sie können Ihren Vertrag auch an spezielle Anbieter verkaufen. Achten Sie aber darauf, dass diese Mitglied im BVZL – Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. sind, denn es gibt auch viele unseriöse Angebote auf dem Markt. Die Käufer führen den Vertrag weiter und zahlen bis zum Laufzeitende die Beiträge. Am Ende streichen sie die Auszahlung ein und setzen darauf, dabei einen Gewinn zu erzielen. Dafür zahlen sie den ursprünglich Versicherten etwas mehr als den Rückkaufswert. Wie hoch dieser Zuschlag ist, hängt vom Vertrag ab – und hier konkret von der Garantieverzinsung, der Restlaufzeit des Vertrags sowie vom Anbieter der jeweiligen Versicherung.

Allerdings: Nicht jeder Vertrag lässt sich verkaufen. Schwierig dürfte es nach Experteneinschätzung mit Verträgen sein, die nicht lukrativ sind, erst eine kurze Laufzeit haben und nicht fondsgebunden sind.

Um festzustellen, welche Alternative in der individuellen Situation die richtige ist, können Versicherte den kostenlosen Entscheidungshilferechner auf der Website des Bundes der Versicherten nutzen.

Widerruf des Vertrags prüfen lassen

Checken Sie, ob Sie Ihren Vertrag widerrufen können – dabei helfen Ihnen zum Beispiel die Verbraucherzentralen oder auch der Bund der Versicherten. Denn in vielen Fällen haben Anbieter Kund*innen nicht korrekt über ihr Widerrufs- und Widerspruchsrecht informiert. Klappt es mit dem Widerruf, erfolgt eine komplette Rückabwicklung des Vertrags. Gegenüber einer Kündigung des Vertrags erhalten nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale NRW Versicherte oft 30% bis 40% mehr Geld zurück. Ein Widerruf rechnet sich aber nicht immer, in Einzelfällen kann es passieren, dass der Versicherer einen Rückforderungsanspruch geltend macht. Lassen Sie sich beraten!

Was bei einer Vertragsänderung oder Kündigung sonst noch zu beachten ist

„Eine Vertragsänderung oder Kündigung kann auch steuerliche Folgen haben“, sagt Böhne. Daher ist es ratsam, vorweg eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen und die steuerlichen Auswirkungen in die Entscheidung einfließen zu lassen. „Dies gilt ganz besonders für Riester-Verträge“, so Böhne. Bei einer sogenannten förderschädlichen Kündigung müssen Sparer*innen die Zulagen und Steuergutschriften zurückzahlen.

Falls die Lebensversicherung wichtigen Risikoschutz enthält, beispielsweise für den Todesfall oder eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung, sollten Sie etwa vor einem Verkauf oder vor einer Kündigung prüfen, ob Sie auf den Risikoschutz verzichten oder diesen anderweitig absichern können.

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