Sanierungen besser planen mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ist Ihr Haus älter als 20 Jahre? Dann entspricht es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr den neuesten Energiestandards. Um Heizkosten zu sparen, den Wert der Immobilie zu erhalten und nicht zuletzt den gesetzlichen Richtlinien zu entsprechen, können Sie über eine energetische Sanierung nachdenken. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bekommen Sie eine praxisbewährte Anleitung für eine schrittweise Modernisierung an die Hand. Wann dieser sinnvoll ist und welche Förderboni sie bekommen können.
Zahlen der Deutschen Energie-Agentur (dena) zufolge weisen nur rund zehn Prozent der bestehenden Wohngebäude in Deutschland hohe Effizienzklassen auf. Das heißt im Umkehrschluss: Der Bestand der energetisch verbesserungsbedürftigen Gebäude ist sehr groß. Einen Überblick über den Ist-Zustand eines Gebäudes und eine Agenda geeigneter Umbauten bietet der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser ist ein standardisiertes Beratungsinstrument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Eigentümer*innen den Zustand ihrer Gebäude aufzeigt. Er empfiehlt sich für alle Inhaber*innen, deren Immobilie kleinere oder größere energetische Defizite aufweist: Der iSFP liefert zugleich die zeitliche Reihenfolge, in der Modernisierungen durchgeführt werden können und bietet eine Übersicht über die Kosten und Fördermöglichkeiten. „Sinnvoll ist ein individueller Sanierungsfahrplan für Bestandsimmobilien, die älter als 20 Jahre sind“, sagt Erik Uwe Amaya, Direktor des Verbands Haus & Grund Rheinland Westfalen.
Die Vorteile des iSFP liegen auf der Hand: Eigentümer*innen erhalten einen detaillierten Befund über den energetischen Status quo ihres Hauses, darunter Angaben zu Energieverbrauch, CO2-Emissionen und Energiekosten des jetzigen und zukünftigen Gebäudezustands. Sie bekommen dargelegt, welche Sanierungen vor diesem Hintergrund zweckmäßig sind und in welcher zeitlichen Abfolge die einzelnen Sanierungsmaßnahmen erfolgen sollten. Die Schritte sind im Fahrplan farblich hinterlegt und informieren von rot bis grün (rot bedeutet: besonders ineffizient, grün: sehr effizient) über die jeweils erreichte Energieeffizienz. Ein Beispiel findet sich etwa auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Der iSFP besteht aus zwei Teilen: In einem ersten Dokument erhalten Hausinhaber:innen einen Zustandsbericht ihres Gebäudes, geplante Sanierungsschritte, deren voraussichtliche Kosten und Einsparungen, sowie etwaige Fördermöglichkeiten aufgezeigt. In einem zweiten Dokument werden die einzelnen Sanierungsschritte detailliert behandelt. Die Verbraucherzentrale regt an, dass die einzelnen Bausteine im iSFP dabei so aufeinander abgestimmt sind, dass „Umbau und Modernisierungsaktivitiäten ökonomisch und energetisch optimiert sind.“
Wie erhält man einen iSFP?
Die Energieeffizienzberater*innen nehmen das Haus genau unter die Lupe – Wände, Fenster, Dach oder Anlagentechnik – und bewerten im Anschluss den Zustand. Anschließend werden Pakete geschnürt, die eine sinnvolle Sanierungsreihenfolge ergeben. Die Reihenfolge im Fahrplan ist nicht zwingend, man kann auch einzelne Projekte vorziehen oder andere nachschieben – der/die Energieberater*in arbeitet nach ihren individuellen Wünschen.
Wichtig zu wissen: Energieberater – das ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Nur diejenigen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste stehen, sind entsprechend qualifiziert.
Der iSFP ist nicht gratis. Im Normalfall fallen dafür 1.600 bis 2.500 Euro an. Laut Experte Amaya dürfen die Energieberater*innen bevollmächtigt werden, hierfür einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Für die Beratung kann beim Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten beantragt werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt die Fördersumme demnach höchstens 650 Euro. Bei Wohngebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten stehen 850 Euro zur Verfügung.
Wichtig zu wissen: Der Antrag auf Förderung beim BAFA ist seit dem 1. Juli 2023 ausschließlich über die Internetseite des Amtes zu stellen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Energieberatung gestellt werden muss. Der individuelle Sanierungsplan ist das Ergebnis der Energieberatung. Wie er aussieht, können Sie sich auf der Website des BMWK anschauen.
Vor- und Nachteile des iSFP
Wer sich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, erhält damit einen soliden Überblick über den energetischen Zustand des Hauses und die Potenziale zur Energieeinsparung. Das ist eine gute Grundlage, um Sanierungen, die dadurch entstehenden Kosten sowie die Auftragsvergabe an die Handwerker*innen vorausschauend und zielorientiert zu planen und damit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Gleichzeitig ist man mit einem iSFP in der Lage, günstige Förderungen zu identifizieren und zu nutzen.
Nachteilig am iSFP ist, dass er nur eine Momentaufnahme darstellen kann. Im Sanierungsfahrplan sind Empfehlungen abgebildet, die zu einem bestimmten Zeitpunkt nach dem Stand der Technik entwickelt wurden. Doch die Rahmenbedingungen verändern sich. Die technischen Fortschritte im Bereich Energieeffizienz sind enorm. Auch die Kostenangaben sind mit Vorsicht zu genießen: Materialpreise, Betriebs- und Arbeitskosten unterliegen teils deutlichen Schwankungen. Der iSFP ersetzt auch nicht eine detaillierte Planung der Einzelmaßnahmen. Im besten Fall sollte diese zeitnah zur Umsetzung erfolgen, um das Risiko von höheren Kosten gering zu halten.
iSFP-Bonus: Fünf Prozent mehr Förderung sind drin
Wer einen iSFP vorliegen hat, hat für eine zusätzliche Förderung gute Karten in der Hand. Zusätzlich zum Grundzuschuss der BAFA von 15 Prozent gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gibt es eine weitere Subvention – den iSFP-Bonus. Gefördert werden Einzelmaßnahmen (BEG EM), wenn die im iSFP empfohlenen Sanierungsschritte innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden. Der Bonus gilt für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle, für die Heizungsoptimierung und Anlagentechnik. Es handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss von fünf Prozent der förderfähigen Kosten bis ebenfalls maximal 60.000 Euro, sprich bis zu 3.000 Euro. Für die Sanierung zum Effizienzhaus über die KfW gibt es keinen iSFP mehr.
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