Die SCHUFA
Kosten, Eintrag löschen, Score – alles über die Auskunftei
Die SCHUFA prüft die Kreditwürdigkeit von Kunden, um Vertragspartner vor Verlusten zu schützen. Aber wofür braucht man eine SCHUFA? Was kostet sie? Und kann man Einträge selber löschen?
Die größte Wirtschaftsauskunft Deutschlands ist die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Sinn und Zweck der SCHUFA ist, Unternehmen und Einzelpersonen vor Zahlungsausfällen zu schützen, indem die Kreditwürdigkeit eines potentiellen Vertragspartners anhand seiner bisherigen Kredithistorie eingeschätzt wird.
„Die SCHUFA hat aktuell zu rund 67,7 Millionen Verbrauchern in Deutschland und sechs Millionen Unternehmen insgesamt rund 943 Millionen Informationen gespeichert“, sagt SCHUFA- Pressereferentin Anna-Lena Rawe. Die SCHUFA habe keine Informationen zu Vermögen und Einkommen, Beruf, Familienstand, Nationalität, Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften religiöser oder politischer Art.
Nach eigenen Angaben gibt die SCHUFA etwa 380.000 Auskünfte an ihre 9.000 Partnerunternehmen oder an Privatpersonen weiter.
Wofür braucht man eine SCHUFA?
Wer eine Wohnung sucht, kennt die Situation: Die meisten Vermieter verlangen eine SCHUFA-Bonitätsauskunft, als Nachweis der Zahlungsfähigkeit künftiger Mieter. So erfährt der Vermieter, ob der potenzielle Mieter allen Zahlungsverpflichtungen bisher ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Als Verbraucher ist die SCHUFA ebenfalls hilfreich: Anhand einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann man erkennen, ob ein Unternehmen mit der SCHUFA zusammenarbeitet oder nicht. Trifft das zu, gilt es als seriös. Vertragspartner der SCHUFA sind zum Beispiel:
- Banken
- Kabelanschluss- und Mobilfunkanbieter, Festnetz/DSL-Provider sowie Telefongesellschaften
- Versandhandelsunternehmen
- Leasinggesellschaften
- Versicherungen
- Kaufhäuser
SCHUFA: Unterschied zwischen positiven und negativen Einträgen?
Die SCHUFA sammelt umfangreiche Daten der deutschen Verbraucher: Die Anzahl der eröffneten Girokonten, bestehende Kredit- und Leasingverträge, Dispokredite und genutzte Telekommunikationsverträge sowie Darlehen. „Diese positiven Einträge haben keine Auswirkungen auf die Bonität“, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Thomas Hollweck.
Problematischer seien jedoch die Negativ-Einträge. „Zu einem solchen kommt es, wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde und die Person die Zahlungspflichten aus diesem Vertrag nicht mehr erfüllen kann“, so Hollweck. „Ist der Vertragspartner dann Partner der SCHUFA, so meldet er diese Zahlungsunregelmäßigkeit. Das hat dann nachteilige Auswirkungen auf die Bonität.“
Der „Score-Wert“ entscheidet
Den Grad der Kreditwürdigkeit gibt die SCHUFA in Form eines Scores zwischen 1 und 100 an: Je niedriger der Wert, desto weniger kreditwürdig die betreffende Person oder das Unternehmen. Der Score ist aber nur ein Orientierungswert und basiert auf Vergleichswerten.
Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2014 darf die SCHUFA die genaue Berechnung geheim halten. „Dieses Verfahren ist eine wissenschaftlich allgemein etablierte Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten“, erklärt Pressesprecherin Anna-Lena Rawe. Das Berechnungsverfahren sei der zuständigen Aufsicht bekannt, also dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie den Datenschutzaufsichten der Bundesländer und des Bundes. Es sei von diesen Behörden nicht beanstandet worden.
Was kostet eine SCHUFA-Auskunft?
Eine SCHUFA-Bonitätsauskunft, wie sie für Mietverträge notwendig ist, kostet 29,95 Euro.
Wann wird mein SCHUFA-Eintrag gelöscht?
Manchmal kommt es vor, dass ein unzulässiger Eintrag bei der SCHUFA eingeht. Die Schutzgemeinschaft löscht den Eintrag dann innerhalb von ein bis drei Wochen.
„Handelt es sich jedoch um einen zulässigen Negativ-Eintrag, so verbleibt dieser noch für drei Jahre im Datenbestand der SCHUFA, nachdem der offene Betrag bezahlt wurde“, erklärt Rechtsanwalt Hollweck.
Wie kann man selbst einen SCHUFA-Eintrag löschen?
Als Verbraucher gibt es nur eine Möglichkeit, SCHUFA-Einträge löschen zu lassen, die trotz Ablauf der Frist noch von der Auskunftei gelistet werden: Wenn eine Eintragung gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Das trifft zum Beispiel auf Negativ-Einträge zu, die längst beglichen sind. „Die SCHUFA hält dann Rücksprache mit dem betroffenen Vertragspartner“, so Hollweck. Könne dieser die Eintragungsvoraussetzungen nicht nachweisen, lösche die SCHUFA den Eintrag aus dem Datensatz der betroffenen Person.