Wie Paare über Schulden reden können
Zusammen, verheiratet, verschuldet
In einer Partnerschaft sollte das Thema Finanzen nicht ausgespart werden. Doch genau das fällt vielen Paaren immer noch schwer: Laut einer Umfrage von Verivox und Parship unter 676 Befragten aus dem Jahr 2023 spricht die Hälfte aller Paare nicht offen über Geld. Und nur ein Drittel (32 Prozent) der Männer sowie ein Viertel der Frauen (23 Prozent) redeten in vergangenen Beziehungen darüber, dass sie laufende Kredite bedienen müssen.
Doch spätestens, wenn Paare zusammenziehen, sollte nicht nur das Thema Geld auf den Tisch kommen, sondern ebenso über Kreditverpflichtungen und andere Schulden gesprochen werden. Wie man damit umgeht, wenn der oder die Partner*in oder man selbst Schulden hat und wie die Rechtslage ist, erklären zwei Expertinnen.
Über Schulden in Partnerschaften sprechen? Unbedingt!
In Deutschland sind laut Statista etwa 5,65 Millionen Bürger*innen über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Darüber zu sprechen, fällt vielen nicht leicht – auch in Partnerschaften nicht. Scham und die Angst, in Streit zu geraten, führen dazu, dass viele ihre Schulden verheimlichen oder sogar lügen. „Der Umgang mit Geld – und dazu zählen natürlich auch Schulden – ist eines der häufigsten Konfliktthemen in einer Beziehung“, sagt die Finanzberaterin Claudia Müller vom Finance Female Forum.
Das liege daran, dass jeder unterschiedliche Herangehensweisen hat: Einige sind sparsam, einige drücken Liebe und Zuneigung mit Geld(-geschenken) aus, wieder andere ignorieren das Thema komplett. „Herauszufinden, wie wir emotional zu Geld stehen, kann unser Konfliktpotenzial in der Beziehung mindern. Wenn ich meinem Gegenüber vertrauen kann und mich wohl und sicher fühle, sollte ich über meine Schulden sprechen, da sie unsere gemeinsame Zukunft belasten können.“ Daher rät Müller allen Paaren, das Thema anzusprechen, sobald die „Beziehung eine langfristige Perspektive bekommt.“
Wie Sie über Schulden in der Beziehung sprechen können
Die Schulden sind real. Aber wie spricht man das Thema Schulden an? Claudia Müller hat vier Tipps für Paare.
- Einen sicheren Rahmen schaffen: Ein „Schulden-Gespräch“ anzugehen fällt leichter, wenn zuvor bereits regelmäßige Geldgespräche stattfanden. Dafür sollten feste Termine im Kalender geblockt werden.
- Zuhören, offen und urteilsfrei kommunizieren: Wir kommen alle aus unterschiedlichen Verhältnissen und Familien und tragen unsere eigenen Finanzgeschichten mit uns herum. Finanzbildung geschieht nicht einfach so, sondern muss erlernt werden. Ein respektvoller Umgang mit dem Thema bildet die Basis.
- Emotionale Hilfe anbieten: Wenn das Thema Schulden beim Partner oder der Partnerin angefragt wird, hilft es, auf der Gefühlsebene zu bleiben und es gemeinsam durchzustehen. Der Team-Aspekt ist hier sehr wichtig. Gemeinsam lässt sich mit Sicherheit eine Lösung finden. Kostenlose Schuldnerberatungsstellen vor Ort oder online (z. B. von der Caritas) können unterstützen.
- Einen Plan aufstellen: Ist das Gespräch über Schulden in der Partnerschaft geschafft, sollten das Budget und die Finanzplanung entsprechend angepasst werden.
Schulden: Wer haftet für wen?
Liegt das Thema auf dem Tisch, ploppen schnell rechtliche Fragen auf: Wer haftet für wen im Falle einer Trennung oder Scheidung? Was passiert mit den Einzelschulden, wenn Paare ein Gemeinschaftskonto haben?
Sally Peters, Direktorin beim Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), weiß Antwort: „Grundsätzlich haftet jede*r Partner*in für eigene Schulden in der Ehe. Wenn einer von beiden allein einen Vertrag abschließt, ist die Person allein für die daraus entstehenden Schulden im Falle einer Scheidung verantwortlich.“ Schließen beide Ehepartner*innen gemeinsam einen Vertrag ab, seien sie beide für die Schulden verantwortlich.
Das gilt in diesen Fällen:
- Wohngemeinschaft ohne Eheurkunde: Jede*r haftet für sich. Schließen beide jedoch gemeinsam einen Vertrag ab, ist die Lage wieder anders. „Dann sind beide für die daraus entstehenden Schulden im Falle einer Trennung verantwortlich“, so Peters.
- Todesfall: Das gesamte Vermögen geht neben möglichen weiteren Verwandten auf den überlebenden Ehepartner oder die Ehepartnerin über. Jedoch umfasst das Erbe dann auch die Gesamtschulden der oder des Verstorbenen.
- Privatinsolvenz: Heiratet ein Paar und eine*r von beiden geht in die Privatinsolvenz kurz vor oder nach der Hochzeit, haftet der oder die andere in der Regel nicht für den verschuldeten Partner oder die Partnerin.
Gut zu wissen: Bei einem Gemeinschaftskonto ist Vorsicht geboten. „Können beide frei über das Konto verfügen, muss jeder für eventuelle Einzelschulden des Partners oder der Partnerin mithaften“, erklärt Sally Peters vom iff. Ein gemeinsames Konto setze daher großes Vertrauen voraus. „Hat einer von beiden finanzielle Probleme und es besteht die Gefahr einer Pfändung, rate ich von einem Gemeinschaftskonto ab.“