Wie sich krankenversichern als Selbstständige?

Wie hoch der Beitrag ist und was bei Zahlungsschwierigkeiten gilt

Arbeit-Recht 6 min Lesedauer 29.01.2024
Pärchen mittleren Alters liest Zeitung im Bett mit Hund

Krankenversichert zu sein ist in Deutschland Pflicht. Wer sich hauptberuflich selbstständig macht und zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder familienversichert war, kann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln. Diejenigen, die zuletzt privat krankenversichert waren und sich nunmehr selbstständig machen, können einen Basistarif bei einer privaten Krankenversicherung wählen.

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung – so hoch ist der Beitrag

Die Höhe des Beitrags, den hauptberuflich Selbstständige in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müssen, hängt von den beitragspflichtigen Einnahmen im Einzelfall ab. Dabei geht es nicht nur um Einnahmen aus hauptberuflicher selbstständiger Tätigkeit, sondern auch andere Einnahmearten wie etwa

  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalerträge oder
  • Gründungszuschüsse für Existenzgründerinnen und -gründer, jedoch nicht die 300-Euro-Pauschale für die soziale Sicherung

„Vom Umsatz abziehen können Selbstständige hingegen Betriebsausgaben wie Kosten für Betriebsräume, Personalkosten oder Abschreibungen“, sagt Maike Janczyk vom AOK-Bundesverband. Sozialversicherungsbeiträge zählen nicht dazu und wirken sich somit nicht beitragsmindernd aus. Der Beitrag setzt sich aus einem Teil für die Krankenversicherung und einem für die Pflegeversicherung zusammen.

Mindesteinnahme und Beitragsbemessungsgrenze für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte

Als Mindesteinnahme wird aktuell ein Betrag von 1.178 Euro zu Grunde gelegt. Generell beträgt der Beitragssatz 14% (ohne Krankengeldanspruch) oder 14,6% (mit Krankengeldanspruch). Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der zuständigen Krankenkasse.

Die Beiträge zahlen Versicherte aber nur bis zu einem bestimmten Einkommen, das ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2024 beträgt sie 5.175 Euro im Monat. Verdienen Sie mehr, zahlen Sie darauf keine Sozialversicherungsbeiträge.

So ermitteln Sie Ihre Beitragshöhe: 5.175 x 12 ÷ 100 ergibt 621 Euro. Hinzu kommt ein von der Krankenkasse festgelegter Zusatzbeitrag, dessen durchschnittliche Höhe bei 1,1% liegt. Bei geringeren Einnahmen als 5.175 Euro prüft die Kasse, inwiefern die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.178 Euro monatlich gilt. Wer nicht mehr als 1.178 Euro an Einkommen erzielt, zahlt einen Krankenkassenbeitrag von etwa 172 Euro.

Wichtig zu wissen: Die Krankenkasse legt die Beiträge eines freiwillig gesetzlich Versicherten generell vorläufig anhand der Einkommensschätzung fest. Sobald der Steuerbescheid für das jeweilige Jahr vorliegt, wird der Beitrag endgültig festgesetzt.

Wechsel in die private Krankenversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte, die in eine private Krankenkasse wechseln möchten, müssen sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen und einen Fragebogen ausfüllen. Von diesem Ergebnis kann eine private Krankenversicherung abhängig machen, ob und zu welchen Konditionen sie einen bislang gesetzlich Krankenversicherten aufnimmt oder nicht.

Vorteile: Aus Sicht von Verbraucherschützenden lohnt sich ein Wechsel für Alleinstehende unter 40 Jahren.

  • Es gibt bessere Leistungen im Krankheitsfall.
  • Der Versicherungsbeitrag ist häufig um einige hundert Euro günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Nachteile: Die anfangs niedrigen Beiträge können den Verbraucherschützenden zufolge in späteren Jahren empfindlich steigen.

  • Bei Ausstieg aus dem Erwerbsleben im Rentenalter sinken die Beiträge nicht.
  • Versicherte mit Kinderwunsch sollten bedenken, dass der Nachwuchs im Gegensatz zur gesetzlichen in der privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert ist. Ihre private Krankenversicherung können Sie ebenfalls mit einer privaten Pflegeversicherung kombinieren.

Was bei Zahlungsschwierigkeiten gilt

„Bei einem plötzlichen Gewinneinbruch von mehr als 25% zum letzten Einkommensteuerbescheid können Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung unter Vorbehalt reduzieren lassen“, sagt Janczyk.

Das heißt, die Beiträge werden an die aktuellen Verdienstverhältnisse angepasst. Dafür müssen Sie einen aktualisierten Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes vorlegen, der den Zeitraum des Gewinneinbruchs umfasst. Bei höheren oder geringeren Einnahmen kommt es zu einer Nachzahlung oder einer Gutschrift.

Privat Krankenversicherte haben folgende Optionen, wenn sie Zahlungsschwierigkeiten haben

  • Günstigeren Tarif wählen: Sie können in einen günstigeren Tarif wechseln. Das bedeutet, sie zahlen einen niedrigeren Monatsbeitrag, müssen aber im Gegenzug auf nicht zwingend benötigte Leistungen verzichten.
  • Beitrag stunden lassen: Haben Sie nur vorübergehend einen finanziellen Engpass, können Sie Ihre Versicherung bitten, den Beitrag zu stunden. Der Anbieter ist allerdings nicht verpflichtet, sich darauf einzulassen.
  • In den Basistarif wechseln: Einen solchen Tarif muss jede private Krankenversicherung anbieten. Das Leistungsniveau ist vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Er darf nicht über dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags liegen.

Wichtig zu wissen: Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für hauptberuflich Selbstständige in aller Regel nicht mehr möglich – daher sollten Sie sich einen Wechsel gut überlegen.

Hauptberuflich Selbstständige sollten an Krankengeld denken

Hauptberuflich Selbstständige, die schwer erkrankt und für längere Zeit arbeitsunfähig sind, können schnell in finanzielle Nöte geraten. Der Grund: Anders als bei Arbeitnehmern haben sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Doch hauptberuflich Selbstständige können sich einen Anspruch sichern.

  • Dafür zahlen sie in der gesetzlichen Krankenversicherung einen leicht erhöhten Beitrag in Höhe von 14,6% ihres Einkommens statt 14% (plus Zusatzbeitrag).
  • Zusätzlich können hauptberuflich Selbstständige, die eine private Krankenversicherung haben, eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

Dann erhalten auch hauptberuflich Selbstständige ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Sogar eine frühere Absicherung ist möglich. „Es gibt Tarife, bei denen der hauptberuflich Selbstständige ab dem 15. oder ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommt, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind“, sagt Reinhard Schwanke vom AOK-Bundesverband in Berlin

Was in Sachen Krankengeld sonst noch wichtig ist

Wie hoch ist das Krankengeld? In der gesetzlichen Krankenversicherung 70% des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Die maximale Höhe des Krankengeldes liegt bei 120,75 Euro pro Tag. Hat ein hauptberuflich Selbstständiger nur Verluste eingefahren, kann es gleich Null sein. Daher sollten Selbstständige unbedingt Geld für einen möglichen Krankheitsfall zurücklegen. Unverzichtbar ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung – welche Versicherungen noch wichtig sind, lesen Sie hier.

In der privaten Krankenversicherung können hauptberuflich Selbstständige die Höhe ihres Krankentagegeldes mit ihrem Versicherungsunternehmen vereinbaren – wobei die Höhe auf dem Nettoeinkommen begrenzt ist.

Wie beantrage ich Krankengeld? Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes ist bei der Krankenkasse einzureichen. Stellen Sie sicher, dass die Bescheinigung ankommt –indem Sie sich den Eingang beispielsweise telefonisch bestätigen lassen. Der oder die Versicherte trägt das Risiko, wenn die Bescheinigung nicht bei der Kasse eingeht.

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