Ihr Geld im September
Mehr wissen, mehr sparen.
Turbulenzen an den Börsen, energetische Sanierung, steuerfreie Bonuszahlungen von Krankenkassen.
Turbulenzen an den Börsen – Jetzt bloß nicht nervös werden!
An den Börsen geht es derzeit turbulent zu, das verunsichert einige Anlegerinnen und Anleger. Viele fragen sich, was jetzt zu tun ist. Das raten Fachleute:
Ruhe bewahren: Wer sein Kapital in nächster Zeit nicht braucht, sollte Krisen einfach aussitzen. Für alle, die so verfahren, stehen die Verluste erst einmal nur auf dem Papier. Verkaufen sie dagegen zu früh, werden Fakten geschaffen, die nur schwer wieder rückgängig machbar sind. Denn Anlegerinnen und Anleger verpassen häufig den perfekten Zeitpunkt für den Wiedereinstieg. Damit können aus Buchverlusten echte Verluste entstehen.
Aktienquote auf den Prüfstand stellen: Sie haben wegen der aktuellen Entwicklung an den Börsen keine ruhige Minute? Überdenken Sie Ihre Aktienquote und senken Sie sie gegebenenfalls zugunsten einer höheren weniger volatile Anlagen. Aber nicht ad hoc handeln, sondern in aller Ruhe und wohlüberlegt – und am besten erst, wenn sich die Lage an den Börsen etwas beruhigt hat.
In verschiedene Anlageklassen investieren: Je breiter Sie beim Investieren in verschiedene Anlageklassen und Titel streuen, desto besser – denn damit streuen Sie auch Risiken. Möglich ist das schon mit einem einzigen Aktien-ETF. Weitere Einzelheiten bei der Verbraucherzentrale.
Energetische Sanierung – das müssen Sie steuerlich beachten
Sie lassen Ihr Eigenheim energetisch sanieren – wechseln beispielsweise die Heizung aus, erneuern Fenster und Türen oder sorgen für eine Wärmedämmung der Immobilie? Dafür belohnt Sie der Fiskus mit Vorteilen: 20 Prozent der Kosten sind über mehrere Jahre hinweg mit der Steuererklärung absetzbar.
Wichtig zu wissen: Um in den Genuss des Steuerbonus zu kommen, muss das ausführende Unternehmen eine entsprechende Bescheinigung über die energetische Sanierung ausstellen. Dafür ist ein amtlicher Vordruck des Bundesfinanzministeriums zu verwenden. Ohne dieses ausgefüllte Dokument gibt es keine steuerliche Förderung.
Die Steuererleichterung ist mit der Steuererklärung des Jahres zu beantragen, in dem die jeweilige Baumaßnahme zum Ende kam. Später ausgestellte Dokumente haben keinen Nutzen mehr. Weitere Infos hat das Bundeswirtschaftsministerium zusammengestellt.
Bonuszahlungen von Krankenkassen bleiben steuerfrei
Ein gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Mitglieder honorieren viele Krankenkassen mit einer Geldprämie von bis zu 150 Euro im Jahr. Zu gesundheitsbewusstem Verhalten zählen etwa
- Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio
- Mitgliedschaft in einem Sportverein
- Besondere Vorsorgemaßnahmen
Bislang haben Finanzämter solche Prämien der Krankenkassen steuerlich nicht berücksichtigt, allerdings galt die Regelung der Finanzverwaltung immer nur befristet für ein Jahr. Ab 2024 soll laut Bund der Steuerzahler die Steuerfreiheit der Bonuszahlungen gesetzlich festgeschrieben werden. Im Klartext heißt das: Steuerzahlende müssen die Bonuszahlungen auch weiterhin nicht in ihrer Steuererklärung angeben.
Übrigens: Anders sieht es bei Beitragserstattungen von Krankenkassen aus. Details hierzu sind bei der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. nachzulesen.
Welche haushaltsnahen Dienstleistungen die Steuerlast senken
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss dies für das Jahr 2023 bis zum 2. September erledigt haben – spätestens dann muss die Steuererklärung dem zuständigen Finanzamt vorliegen. Alle, die sich bei der Steuererklärung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lassen, haben noch mehr Zeit: Die Steuererklärung für 2023 ist dann erst am 2. Juni 2025 fällig. Und die nächste Steuererklärung – nämlich die für 2024 – steht dann im kommenden Jahr an. Insbesondere gibt es zwei Positionen, die in vielen Haushalten anfallen und die die Steuerlast senken können, nämlich: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten.
Zu haushaltsnahen Dienstleistungen gehören beispielsweise:
- Reinigen von Räumen und Fenster einer Wohnung
- Kochen, Waschen, Bügeln
- Pflege des Gartens
- Winterdienst
- Hausmeistertätigkeiten
Unter Handwerkerkosten fallen beispielsweise:
- Reparatur und Wartungsarbeiten etwa an Waschmaschine oder Heizungsanlage
- Schornsteinfeger
- Schlüsseldienst
- Malerarbeiten
- Installation und Wartung einer Photovoltaikanlage
Es gibt enge Grenzen, wie viel und welche Kosten genau absetzbar sind. Steuerzahlende können nur tatsächliche Lohnkosten und unter Umständen Verbrauchsmaterialien wie Reinigungsmittel oder Streugut geltend machen. Andere Materialkosten erkennt der Fiskus nicht an.
Auch wenn die Rechnung über haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen nur Lohn- und Fahrtkosten sowie Verbrauchsmaterialien auflistet, können Sie bei Ihrer Steuererklärung nicht den kompletten ausgewiesenen Rechnungsbetrag absetzen.
Steuermindernd sind nur jeweils 20 Prozent der Aufwendungen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind dies maximal 4.000 Euro pro Jahr, bei Handwerkerleistungen höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Sie beschäftigen für die Arbeiten einen Minijobber? Dann können Sie Teile des Lohns absetzen, die Grenze liegt bei 520 Euro pro Jahr.
Money Minutes - Finanzwissen für Jugendliche
Es geht ums Geld: Wie man es im Blick behält, anhäuft und Freude daran findet. Am 18.09. und am 19.09.2024 bringen wir Finanzwissen für Jugendliche auf den Punkt.