Shrinkflation: Das steckt dahinter
Versteckte Preiserhöhung erkennen
Schrumpft der Inhalt eines Lebensmittels bei gleichem Preis, spricht man von „Shrinkflation“. Einige Indizien können auf die versteckte Preiserhöhung einer Mogelpackung hinweisen.
Das passiert gerade häufiger: An der Supermarktkasse kostet das Lieblingsmüsli den gewohnten Preis, aber zu Hause stellt man dann fest, dass der Inhalt das Vorratsglas nicht mehr komplett füllt. „Shrinkflation“ nennen Fachleute das. Doch das Kofferwort aus „to shrink“ (engl. für schrumpfen), und Inflation, beschreibe laut Armin Valet, Lebensmittelexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg, kein neues Phänomen.
Mogelpackung bei Keksen und Co.
Chips, Tiefkühlpizza, Süßigkeiten – die Liste der verkauften Mogelpackungen ist lang. Der Inhalt wird weniger, der Preis bleibt gleich oder wird teurer.
Drei Beispiele:
- Haribo „Goldbären“ wiegen statt 200g nur noch 175g
- „Unsere Kekszeit“ von Griesson erschlankte von 415g auf 397g
- Rama schrumpfte von 500g auf 400g
Die Hersteller tricksen, um ihre Kundinnen und Kunden nicht abzuschrecken, sagt Valet. „Das ist eine Win-Win-Situation für Händler und Hersteller. Denn während die Produzenten Kosten sparen, können die Supermärkte und Discounter ihre gewohnten Preise beibehalten.“
Inzwischen gebe es auch immer mehr Mogelpackungen von Eigenmarken, also No-Name-Produkte der Händler. Vermehrt hat die Verbraucherzentrale außerdem weniger Inhalt und gleichzeitig einen Preisanstieg von Produkten beobachtet.
Die Verbraucher-Täuschung kommt natürlich nicht gut an. Dabei seien viele Verbraucherinnen und Verbraucher laut Armin Valet bereit, mehr zu bezahlen – etwa bei Milchprodukten aufgrund steigender Kosten für die Bauern. „Doch die Kundschaft fordert natürlich Transparenz.“
Ein negativer Nebeneffekt der Trickserei mit den riesigen Verpackungen: die immense Ressourcenverschwendung.
Shrinkflation: Was sind die Tricks der Händler?
Die meisten Hersteller tricksen subtil: Sie verändern nichts am Design, sondern lassen die Füllmenge unmerklich schrumpfen. Teilweise wird die neue Mengenangabe nicht präsent platziert – oder die verringerte Mengenangabe wird von der Verbraucherin oder vom Verbraucher nicht bemerkt. „Auf dem Grundpreis würde die Erhöhung ersichtlich sein.
Aber ein Vergleich ist praktisch unmöglich, weil die alte und die neue Packung ja in der Regel nicht nebeneinander im Supermarkt stehen“, sagt Armin Valet. Außerdem habe niemand den vorherigen Kilopreis der Nuss-Nougat-Creme im Kopf. Die veränderte Füllmenge werde zudem nicht immer richtig auf dem Preisschild angegeben. „Das haben wir in letzter Zeit häufiger beobachtet.“
Einige Händler und Hersteller bedienen sich aber auch kreativer Tricks, um eine versteckte Preiserhöhung zu verschleiern. „Eine ,neue Rezeptur‘ kann so präsentiert werden, als würde das Produkt dadurch besser schmecken oder mehr aus nachhaltigen oder lokalen Inhaltsstoffen bestehen“, erklärt Dr. André Marchand, Professor für BWL und Marketing an der Universität Leipzig. Oder: „Das Verpackungsdesign wird verändert und kann sogar den Eindruck erwecken, als wäre nun mehr Inhalt enthalten als zuvor.“
Versteckte Preiserhöhung entlarven
Wie lässt sich eine Mogelpackung am ehesten erkennen? Diese Indizien können laut der Verbraucherzentrale Hamburg Warnhinweise sein:
- Auf den Grundpreis (muss sich auf einen Liter oder Kilogramm beziehen) und die Füllmenge von Lebensmitteln achten, die regelmäßig im Einkaufswagen landen. Ein Foto hilft, um bei Verdacht einer Mogelpackung vergleichen zu können.
- Beschreibungen wie „neue Rezeptur“ oder „hauchzarte Scheiben“ (etwa bei Käse) gehen oft mit einer geringeren Füllmenge einher.
- Ein neues Verpackungsdesign oder ein Relaunch lenkt ebenfalls von einer reduzierten Füllmenge ab.
- Sogenannte „erlernte Größen“, die man verinnerlicht hat (etwa bei 100g Schokolade), können in der Menge variieren.
- Kommt eine neue Geschmackssorte (z. B. Joghurt) auf den Markt, nutzen das einige Hersteller aus, um den Inhalt zu reduzieren.
Gilt Shrinkflation schon als Verbraucher-Täuschung?
„Leider sind die Tricks der Händler nicht verboten“, sagt Valet. „Aber es gilt zumindest die Regel, dass eine Packung maximal zu 30% aus Luft bestehen darf.“ Dann könne der Verbraucherschutz klagen. Ansonsten sei nur das Abmahnen und Veröffentlichen einer Mogelpackung möglich. Valet fordert: „Der Gesetzgeber sollte die Hersteller verpflichten, Füllmengen-Reduzierungen öffentlich zu melden. Dann würde sich auch keiner hintergangen fühlen.“