Das können smarte Stromzähler

Wer ist von der Pflicht betroffen?

Bauen-Wohnen 5 min Lesedauer 06.06.2023
Smart Meter

Zu welchem Zeitpunkt verbrauche ich wie viel Strom? Wann lade ich mein E-Bike am besten, und welches meiner Geräte ist der größte Stromfresser? All diese Fragen können intelligente Stromzähler – auch Smart Meter genannt – beantworten. Da diese Kontrolle über den Stromverbrauch beim Energiesparen hilft, will die Bundesregierung möglichst viele solcher Geräte in den Haushalten sehen. Deshalb wurden nun mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Smart Meter schnell und unbürokratisch eingebaut werden können.

Wann ist der Stromzähler „intelligent“?

„In den allermeisten Haushalten gibt es noch herkömmliche Stromzähler, bei denen lediglich der Stromverbrauch angezeigt wird, der direkt am Zähler abgelesen werden muss“, sagt Christian Lepper, Inhaber des Ingenieurbüros Lepper EDV-Services. „Dieser Stromzähler muss zunächst durch eine sogenannte moderne Messeinrichtung ausgetauscht werden, die den Strom digital anzeigt. Diese kann aber nicht nach außen kommunizieren.“

Damit die Strommessung intelligent wird, muss die moderne Messeinrichtung noch erweitert werden – etwa mit einem Smart-Meter-Gateway oder einem Stromverbrauchmessgerät. Die Geräte, die eine Datenverbindung zum Messstellenbetreiber brauchen, können dann unter anderem alle 15 Minuten die Zählerstände ermitteln und Verbrauchsspitzen visualisieren.

Verbraucher*innen profitieren nicht automatisch

Wie Lepper betont, werden die gemessenen Daten nicht automatisch an die Verbraucher*innen weitergegeben. „Primär landen diese Daten bei den zuständigen Messstellenbetreibern und den Stromanbietern, damit diese den Strombedarf genauer planen können“, sagt er. „Aber die Idee hinter dem Gesetz ist natürlich auch, dass der Verbraucher Einsicht in die Stromnutzung bekommt. Das wiederum ist möglich, wenn der Messstellenbetreiber mir Zugriff auf die Live-Daten gibt – etwa über eine App auf meinem Smartphone.“

Das steht im neuen Gesetz

Grundsätzlich sind Messstellenbetreibende (vielerorts sind das die örtlichen Netzbetreiber) per Gesetz beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart Metern auszustatten.
 

  • Ab dem Jahr 2025 ist für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung der Einbau von intelligenten Messystemen verpflichtend.
  • Bis spätestens 2030 sollen alle diese Abnehmer mit Smart Metern ausgestattet sein.
  • Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, haben ab 2025 ein Recht auf den Einbau eines intelligenten Stromzählers.
  • Um den Einbau zu erleichtern, braucht es künftig keine Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Sie war erforderlich, weil es Bedenken bezüglich Datenschutz und Datensicherheit gab. Laut Regierung würden die Hersteller mittlerweile die hohen Sicherheitsanforderungen erfüllen.
  • Da der Betrieb der intelligenten Messysteme Geld kostet, regelt das Gesetz auch diese Ausgaben: Sie sollen für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt werden.
  • Für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen dürfen die Smart Meter nicht mehr als 50 Euro pro Jahr kosten.
  • Ab 2025 sind alle Stromversorger dazu verpflichtet, Kunden mit intelligenten Messsystemen dynamische Stromtarife anzubieten.

Auch ohne Pflicht ist Umbau möglich

Wie der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom herausgefunden hat, ist das Interesse der Bevölkerung an den Smart Metern groß: Laut einer Umfrage aus diesem Jahr möchten 83 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ihren Stromverbrauch so einfach ablesen können wie den Datenverbrauch am Handy oder die Spritnutzung im Auto.

Da die allermeisten Privathaushalte allerdings nicht auf den Jahresstromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden kommen – ein Zweipersonenhaushalt verbraucht laut dem Deutschen Bundesamt für Statistik im Schnitt etwa 2.700 Kilowattstunden –, fallen sie nicht in die neue Pflicht. Der Stromzähler wird also nicht automatisch durch den Messstellenbetreiber ausgetauscht. Den Smart Meter können sie aber trotzdem bekommen: „Wer umsteigen möchte, soll sich am besten an den Messstellenbetreiber wenden – dann kommt es aktuell noch drauf an, ob die Geräte bei den Betreibern überhaupt verfügbar sind“, sagt Lepper. Es sei aber auch möglich, den modernen Zähler und das Smart-Meter-Gateway selbst zu kaufen und es dann einbauen zu lassen – dafür muss ein Elektriker allerdings die entsprechende Genehmigung vom Netzbetreiber haben.

Flexible Stromtarife bieten Sparpotenzial

Finanzielle Einsparmöglichkeiten verspricht der Gesetzgeber von der Pflicht für die Stromanbieter, ab 2025 den Kundinnen und Kunden mit Smart Metern dynamische Tarife anbieten zu müssen: Die Verbraucher könnten dann Strom beziehen, wenn er in Zeiten mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung kostengünstiger zur Verfügung steht, heißt es in einer Erklärung zum Gesetz. Wie Lepper ergänzt, sind die variablen Stromtarife besonders sinnvoll, wenn die zu nutzenden Geräte ebenfalls smart mit dem Internet verbunden sind: beispielsweise ein Elektroauto, das immer dann lädt, wenn der Strom besonders günstig ist.

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