Spenden lohnt sich doppelt!
Wie Verbraucher beim Spenden Steuern sparen können
Viele Menschen möchten Gutes tun, sich engagieren und Bedürftigen helfen – ob ehrenamtlich in einem Verein oder mit Geldspenden nach einer Naturkatastrophe. Es gibt viele Möglichkeiten zu spenden. Und das hat einen schönen Nebeneffekt: Wer spendet, kann unter bestimmten Voraussetzungen bei den Steuern sparen.
Der spendenstärkste Monat des Jahres ist laut des Deutschen Spendenrates der Dezember, auch vor allem deshalb, weil Weihnachten die Zeit der Nächstenliebe ist. Diese Hilfsbereitschaft kommt nicht nur den Bedürftigen zu Gute, sondern löst auch beim Schenkenden Glücksgefühle aus. Ein weiterer Vorteil: Beim Spenden können Verbraucher in der Regel Steuern sparen – wenn sie ein paar Dinge beachten.
Welche Arten von Spenden gibt es?
Wer anderen helfen will, hat mehrere Möglichkeiten.
- Geldspenden: Oft wählen Verbraucher den Weg der Geldspende. Das bringt einige Vorteile mit sich: „Geldspenden sind verwaltungsarm und mit einer hohen Flexibilität verbunden“, sagt Max Mälzer vom Deutschen Spendenrat. Die Hilfsorganisation könne somit das Geld dort ausgeben, wo sie es für sinnvoll hält. Ungebundene Geldspenden seien besonders flexibel, während zweckgebundene Spenden nur für vereinbarte Projekte verwendet werden dürfen.
- Sachspenden: Es muss nicht immer Geld sein. Auch mit Kleidung oder Spielzeug können Verbraucher etwas Gutes tun. Das gilt aber nicht uneingeschränkt: Die Kinderdörfer beispielsweise können aus hygienischen Gründen keine Stofftiere annehmen und brauchen laut Mälzer statt Spielzeug manchmal eher andere Dinge wie Deos oder Fahrradteile. Außerdem könne der Aufwand bei Sachspenden enorm hoch sein. Deshalb gilt: Spendende sollten nicht voreilig handeln. „Es ist extrem sinnvoll vorher bei den Organisationen anzurufen und zu fragen, was diese benötigen“, rät Mälzer. Ansonsten könnte eine Spende am Bedarf vorbeigehen.
- Zeitspenden: Eine dritte Möglichkeit zu helfen sind Zeitspenden. Darunter versteht man laut Mälzer eine ehrenamtliche Arbeit, die mit einer Übungsleiterpauschale oder mit einer Aufwandsentschädigung vergütet wird und der Spender anschließend auf dieses Geld verzichtet. Das könne etwa eine Tätigkeit als Fußballtrainer in einer Flüchtlingsunterkunft sein.
Mit Geldspenden Steuern sparen
Um eine Geldspende auch steuerlich absetzen zu können, ist eine Voraussetzung wichtig: Der Betrag muss an eine Organisation überwiesen werden, die steuerbegünstigt ist – das sind unter anderem Kirchen, gemeinnützige Vereine oder Museen.
Spenden können bis zu einer Höhe von 20% der Gesamteinkünfte abgesetzt werden, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Die Spenden werden dabei als Sonderausgaben eingetragen und in den Mantelbogen bzw. ab der kommenden Steuererklärung in der neuen Anlage „Sonderausgaben“ der Steuererklärung angegeben. Wer besonders viel gespendet hat und diese Grenze überschreitet, könne den überstehenden Betrag im Folgejahr steuermindernd absetzen.
Vereinfachte Nachweispflicht
Seit dem Steuerjahr 2017 ist es noch einfacher, Spenden abzusetzen. Die Spendenbescheinigung muss seitdem nicht mehr mit abgegeben werden. Aber: Rauhöft weist darauf hin, dass die Bescheinigung vom Finanzamt angefordert werden kann und noch ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids aufzuheben ist.
Besonders leicht macht es einem das Finanzamt bei Spenden bis 300 Euro. Hier reicht ein Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug. Bei Katastrophenfällen wie Erdbeben oder Hochwasser gilt laut Vereinigte Lohnsteuerhilfe der vereinfachte Nachweis auch bei höheren Geldbeträgen.
So lassen sich auch Sach- und Zeitspenden absetzen
Bei Geldbeträgen ist die Sache klar. Aber wie errechnet sich der Wert bei Sach- und Zeitspenden? Hat man etwa eine Winterjacke abgegeben, richtet sich der Spendenbetrag nach dem Marktwert. Bei neuen Sachen entspricht das dem Kaufpreis. Bei gebrauchten Sachen jedoch müssen Verbraucher den Marktwert schätzen und sollten dabei Kaufpreis, Qualität, Zustand und Alter einbeziehen, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Etwas anders sieht es bei Zeitspenden aus. Hier sollten Spender vorher eine Vergütung schriftlich vereinbaren, erklärt die Steuerberaterkammer Stuttgart. Anschließend verzichten sie auf die Vergütung und setzen diesen Betrag von der Steuer ab.
Fazit:
Wer den guten Zweck unterstützt, bekommt oft auch etwas zurück: Glücksgefühle – und mit wenig Aufwand eine verringerte Steuerlast, wenn Verbraucher Spenden an gemeinnützige Organisationen als Sonderausgaben geltend machen.