So fördert der Staat den Vermögensaufbau
Welche Programme Sie kennen sollten
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Lebenshaltungskosten spielen der Vermögensaufbau und die Altersvorsorge für viele Menschen eine zunehmend wichtige Rolle. Der Staat unterstützt Sie dabei durch Zulagen und steuerlichen Ersparnisse. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Maßnahmen vor.
Arbeitnehmersparzulage
Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine staatliche Prämie auf Grundlage des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG). Diese können Beschäftigte erhalten, die vermögenswirksame Leistungen (VL) nutzen – also Gelder, die der Arbeitgebende für den Arbeitnehmenden in bestimmter Form anlegt. Die Höhe der Zulage hängt von der Anlageform ab:
Für Bausparverträge oder Tilgungen von Darlehen für selbst genutzte Immobilien sind es 9 % der eingezahlten Beträge, höchstens 43 Euro im Jahr.
Für Aktienfonds oder andere Wertpapieranlagen sind es 20 % der eingezahlten Beträge, maximal 80 Euro im Jahr.
Um die Zulage in Anspruch nehmen zu können, gilt Folgendes:
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf für Singles höchstens 40.000 Euro und für zusammen veranlagte Paare 80.000 Euro betragen.
- Sie müssen Ihre Anlage mindestens sieben Jahre halten.
- Die Arbeitnehmersparzulage ist jedes Jahr mit der Einkommenssteuererklärung zu beantragen. Sie wird dann vorgemerkt und nach sieben Jahren auf den jeweiligen Vertrag überwiesen. Erst dann können Sie darüber verfügen.
Wohnungsbauprämie
Beim Bausparvertrag können Sie unter Umständen eine Wohnungsbauprämie erhalten. Rechtlich gesehen fällt diese Form der staatlichen Bausparförderung unter das Wohnungsbau-Prämiengesetz. Die Höhe der Zulage beträgt 10 % des eingezahlten Betrags, höchstens jedoch 70 Euro pro Jahr.
Anspruch auf die Prämie haben alle, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 50 Euro Sparleistung pro Jahr.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf für Singles höchstens 35.000 Euro und für zusammen veranlagte Paare 80.000 Euro betragen.
- Mindestalter von 16 Jahren.
- Sie müssen das gesparte Geld am Ende der Laufzeit für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ verwenden, also zum Beispiel für den Hausbau, Wohnungskauf oder Umbauarbeiten. Ausnahme: Sind Sie bei Abschluss des VL-Vertrages jünger als 25 Jahre, können Sie einmalig nach sieben Jahren frei über Ihr Guthaben verfügen.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die sich vor allem an sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmende, Verbeamtete und deren Angehörige richtet. Bei Abschluss eines Riester-Vertrags können Sie eine Altersvorsorgezulage beantragen. Diese besteht aus
- der jährlichen Grundzulage von 175 Euro sowie
- Kinderzulagen von 185 Euro pro Jahr (vor 2008 geboren), beziehungsweise 300 Euro pro Jahr (nach 2008 geboren).
Zudem gibt es einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro für unter 25-Jährige.
Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres als Mindesteigenbeitrag in den Vertrag zahlen. Ihre Zahlungen können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Dabei beträgt der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeleistungen maximal 2.100 Euro. In diesem Fall wird Ihre Einkommensteuer gemindert. Es winken also Steuervorteile in der Ansparphase.
- Achtung: Im Alter erhöht diese Rente das zu versteuernde Einkommen, was zu einer zusätzlichen Steuerlast in Höhe des sogenannten Grenzsteuersatzes führt. Schon bei einem zu versteuernden Einkommen von 25.000 Euro beträgt der Steuerabzug 30 %.
Wohn-Riester
Beim Wohn-Riester erhalten Sie die Zulagen, um eine Wohnung zu finanzieren oder Ihr Eigenheim umzubauen. Diese Form der Bausparförderung können viele Personengruppen nutzen, darunter Arbeitnehmende, Landwirtschaft Betreibende und geringfügig Beschäftigte. Es gibt keine Einkommensgrenzen, aber folgende Bedingungen:
Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Sie
- 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro) abzüglich der Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlen. Es müssen mindestens 60 Euro pro Jahr gespart werden.
- Das Immobiliendarlehen muss bis zum 68. Lebensjahr vollständig getilgt sein.
- Das geförderte Eigenheim ist selbst zu nutzen und muss in Deutschland oder dem EU-Ausland liegen.
Rürup-Rente
Die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – ist eine steuerlich begünstigte private Altersvorsorge, die insbesondere für Selbstständige und freiberuflich Tätige gedacht ist. Dazu schließen Sie mit einer Versicherung einen Vertrag ab, der kapitalgedeckt ist. Das bedeutet: Sie zahlen regelmäßig Geld in den Vertrag ein, um davon Ihre spätere Rente auszahlen zu lassen. In der Ansparphase sind die Beiträge zur Rürup-Rente als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, in der Auszahlungsphase wird die Rente nachgelagert besteuert. Die Auszahlung darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr (bei Verträgen vor 2011 dem 60. Lebensjahr) starten.
Wichtig zu wissen: Die Rürup-Rente ist unkündbar, Sie können sie aber beitragsfrei stellen oder zu einem anderen Anbietenden wechseln.