Steuererklärung zu zweit

Einzel- oder Zusammenveranlagung: Welche Option sich wann anbietet

Steuern 4 min Lesedauer 03.04.2025
Steuererklärung Ehe

Vielen ist es lästig - doch oftmals lohnt es sich, sich hinzusetzen und die Einkommensteuererklärung zu machen. Schließlich zahlt in vielen Fällen das Finanzamt Geld zurück. Im Schnitt sind es nach Angaben des Bunds der Steuerzahler rund 1.000 Euro. Wer seine Steuererklärung frühzeitig abgibt, bekommt oft rasch die Erstattung aufs Konto überwiesen.

Wie sich Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung unterscheiden

Sind beide Partner oder Partnerinnen einkommensteuerpflichtig, müssen sie sich entscheiden: entweder für eine Einzel- oder für eine Zusammenveranlagung. Die gleichen Regeln wie für Ehepaare gelten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch für eingetragene Lebenspartnerschaften (Az. 2 BvR 909/06).

  • Zusammenveranlagung bedeutet: Alle Einkünfte der beiden werden zusammengerechnet. Unter dem Strich behandelt der Fiskus jeden dann wie eine einzige steuerpflichtige Person. Dieses Ehegattensplitting rechnet sich, falls einer mehr verdient als der andere.
  • Einzelveranlagung bedeutet: Jeder gibt für sich eine Steuererklärung beim Finanzamt ab.

Wann eine Einzelveranlagung günstiger sein kann

„Im Einzelfall kann eine getrennte Veranlagung günstiger sein“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler Deutschland in Berlin. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine der Personen Einkünfte erhält, die dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen.

Progressionsvorbehalt bedeutet: Bestimmte Einnahmen wie etwa

  • Elterngeld
  • Krankengeld
  • Kurzarbeitergeld oder
  • Arbeitslosengeld

werden nicht besteuert. Aber: Für das übrige steuerpflichtige Einkommen, das man hat, muss man möglicherweise einen höheren Steuersatz zahlen.

Ehepaare beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerschaften sollten daher jedes Jahr aufs Neue überprüfen, ob eine Einzel- oder eine Zusammenveranlagung die bessere Option für sie ist, rät Klocke. Ihr Tipp: Die Steuererklärung mit einem Software-Programm erstellen. „So kann man schnell und unkompliziert herausfinden, welche Variante die günstigste ist“, so die Expertin.

Was eine Einzelveranlagung heißt

Bei einer Einzelveranlagung berechnet der Fiskus die Einkommensteuer für jeden Partner oder jede Partnerin nach dem Grundtarif, jeder bekommt seinen eigenen Steuerbescheid. Das Finanzamt gesteht jedem der beiden die Freibeträge, Pauschbeträge und Höchstbeträge zu, die für Ledige gelten. Das Paar hat gemeinsame Einkünfte, etwa Mieteinnahmen aus einer Immobilie? Dann muss jeder je 50 % davon versteuern – es sei denn, beide haben untereinander eine andere Aufteilung vereinbart. Und es gilt der Grundsatz: Nur der- oder diejenige, der oder die für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen zahlt, kann die Ausgaben auch in seiner Steuererklärung geltend machen.

Von Abzugsbeträgen profitieren

Allerdings: „Auch getrennt veranlagte Partner können von den Abzugsbeträgen des anderen profitieren“, sagt Klocke. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) unlängst für Vorsorgeaufwendungen entschieden (Az. III R 11/18).

Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind Ausgaben beispielsweise für Kranken- und Pflegeversicherung und für die Altersvorsorge. Als Sonderausgaben reduzieren sie den Betrag, von dem das Finanzamt später die Steuer berechnet. Für Steuerzahlende ist der Abzug der Sonderausgaben auf 2.800 Euro bei Selbstständigen und auf 1.900 Euro bei Arbeitnehmern begrenzt. Möglich ist, Ausgaben für Versicherungen abzusetzen, falls die Grenzen nicht bereits durch die gezahlten Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind.

Laut BFH muss der Fiskus zunächst die Vorsorgeaufwendungen der getrennt veranlagten Partner oder Partnerinnen addieren und sie ihnen dann zur Hälfte zuordnen. Erst im Anschluss wird geprüft, ob die Höchstbeträge überschritten sind oder nicht.

Diese Abgabefristen gelten

Bis zum 31. Juli 2025 müssen Steuerpflichtige ihre Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.  Sie können die Abgabefrist nicht einhalten? Dann stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung. Falls Sie Ihre Steuererklärung unentschuldigt verspätet abgeben, erhebt der Fiskus womöglich einen Verspätungszuschlag. „Das Finanzamt kann bei einer verspäteten Abgabe nach einer bestimmten Frist zusätzlich Zinsen verlangen“, erklärt Klocke. Die Abgabefrist verlängert sich automatisch bis zum 30. April 2026, wenn eine Steuerberaterung oder ein Lohnsteuerhilfeverein dabei hilft, die Steuererklärung anzufertigen.

Wir freuen uns, wenn dieser Artikel zum Thema Steuern hilfreich für Sie war. Wichtig: Es handelt sich hierbei um allgemeine Tipps, die eine Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen können. Haben Sie dazu Fragen? Dann wenden Sie sich einfach an Ihre Steuerberaterung oder Ihr zuständiges Finanzamt.

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