Steuern sparen zum Jahresende
Diese Tipps können bares Geld wert sein
Steuerzahler sollten vorsichtshalber zum Jahresende schon einmal Bilanz ziehen, um ihre Steuerlast für 2022 möglicherweise noch zu senken. So könnten sich kurzfristige Investitionen noch lohnen oder sollten vielleicht doch lieber in das nächste Jahr verschoben werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie beispielsweise Kosten für die Reinigung der Wohnung, des Treppenhauses, die Gartenpflege, den Winterdienst oder auch Handwerkerleistungen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Beschäftigung einer Putzhilfe auf Minijob-Basis kann bis zu 510 Euro Steuerersparnis bringen. Des Weiteren ermäßigt sich die Steuer bei Inanspruchnahme von selbstständigen Haushaltshilfen, Pflegepersonal oder Kinderbetreuern um 20 % der in der Rechnung aufgeführten Arbeitskosten (höchstens 4.000 Euro pro Jahr). Darüber hinaus dürfen Kosten für Handwerkerleistungen im Haushalt zu 20 % (maximal 1.200 Euro) steuermindernd geltend gemacht werden. Dabei werden aber nur Arbeitskosten, nicht aber Kosten für Material begünstigt. In beiden Fällen ist es Voraussetzung, dass die Rechnungen per Überweisung und nicht bar beglichen wurden. Sortieren Sie Belege daher nicht direkt zum Jahresende aus.
Diese Steuerermäßigungen können übrigens auch von Mietern in Anspruch genommen werden – auch wenn sie vom Vermieter beauftragt wurden, aber über die Betriebskosten vom Mieter gezahlt wurden. Um diesen Anspruch beim Finanzamt geltend machen zu können, benötigt der Mieter eine Bescheinigung vom Vermieter mit den erforderlichen Angaben. Die „normale“ Betriebskostenabrechnung reicht in der Regel nicht aus.
Krankheitskosten prüfen
Krankheitskosten können in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden, wenn die Kosten über der zumutbaren Eigenbelastung liegen. Wie hoch diese ausfällt, ist individuell unterschiedlich und richtet sich beispielsweise nach dem Familienstand und dem Gesamtbetrag der Einkünfte. Liegen Sie zum Ende des Jahres knapp unter dieser Grenze, lohnt es sich ggf., noch in diesem Jahr die neue Brille anzuschaffen oder die Zahnkrone erneuern zu lassen. Können Sie die Belastungsgrenze nicht mehr erreichen, sollten Sie damit vielleicht bis zum neuen Jahr warten.
Werbungskosten
Arbeitnehmer können Werbungskosten über die Steuererklärung absetzen, wenn Sie mehr als 1.200 Euro (Pauschalbetrag) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ausgeben. Diese Kosten beinhalten z.B. Fahrtkosten, Fortbildungen, Arbeitskleidung oder den Kauf beruflicher Fachliteratur. Liegen Sie bislang unter dem Pauschalbetrag, könnte es sich für Sie eventuell lohnen, angestrebte Anschaffungen vorzuziehen.
Immobilienbesitzer
Vermieter können Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an einer Immobilie, die noch in diesem Jahr erledigt werden, als Werbungskosten geltend machen. Wurde die Immobilie jedoch erst erworben, ist Vorsicht geboten: Werden diese Arbeiten zeitnah zum Kauf der Immobilie vorgenommen, um diese in einen sog. „betriebsbereiten Zustand“ zu versetzen, können diese Kosten noch als nachträgliche Anschaffungskosten angesehen werden und müssen ebenfalls über die Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben werden.
Zulage zur Riester-Rente beantragen
Riester-Sparer sollten daran denken, dass staatliche Zulagen gesondert beantragt werden müssen. Wenn Sie riestern, sollten Sie daher prüfen, ob Sie einen solchen Antrag bereits gestellt haben. Auch Gehaltsänderungen oder andere Änderungen der persönlichen Verhältnisse können relevant sein und sollten u.U. angegeben werden. Mitunter erhalten Sie zur Grundzulage noch eine Kinderzulage, die für jedes kindergeldberechtigte Kind jährlich 185 Euro (Geburt vor dem 01.01.2008) bzw. 300 Euro (Geburt ab dem 01.01.2008) beträgt.
Heirat vor Jahresende
Vielleicht erscheint das auf den ersten Blick nicht sonderlich romantisch. Falls Sie aber 2022 noch standesamtlich heiraten, können Sie das Ehegattensplitting für das gesamte Jahr 2022 in Anspruch nehmen. Gleiches gilt übrigens auch bei einer Scheidung. Liegt der Scheidungstermin im Dezember, kann es durchaus zu einer Nachzahlung für das komplette Jahr kommen.
Tipp fürs nächste Jahr
Viele Arbeitnehmer zahlen über das Jahr hinweg mehr Lohnsteuer, als sie müssten. Bestimmte regelmäßige Belastungen können Sie als Freibeträge auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dies können z.B. Werbungskosten oder Sonderausgaben sein. Der Antrag müssen Sie in der Regel bis zum 30.11. bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Der Freibetrag wird als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal abgespeichert und infolgedessen vom Arbeitgeber berücksichtigt. Der Freibetrag gilt dann auch gleich für das nächste Steuerjahr. Danach muss er wieder neu beantragt werden. Vorsicht: Wenn Ihnen Freibeträge genehmigt werden, sind Sie meist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Wir freuen uns, wenn dieser Artikel zum Thema Steuern hilfreich für Sie war. Wichtig: Es handelt sich hierbei um allgemeine Tipps und kann eine Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen. Haben Sie dazu Fragen? Dann wenden Sie sich einfach an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.