Steuervorteile fürs erste Kind: 9 Tipps

Erfahren Sie, was Ihnen zusteht

Familie 6 min Lesedauer 09.02.2023
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Sie sind vor kurzem Eltern geworden oder erwarten Ihr erstes Kind? Herzlichen Glückwunsch! Auf Sie warten viele freudige Momente und einige Herausforderungen – unter anderem auch finanzieller Art. In diesem Artikel lesen Sie, welche Steuervorteile Sie beim ersten Kind geltend machen können und welche Zuschüsse Sie bekommen können.

Bis zu 230.000 Euro fallen für Ihr Kind von Geburt bis Ende des Studiums an. Die gute Nachricht vorweg: Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Ihre finanzielle Belastung zu minimieren.

1. Elterngeld beziehen

In Ihrer Elternzeit steht Ihnen Elterngeld in Höhe von maximal 1.800 Euro im Monat zu. Steuerlich gilt dafür der Progressionsvorbehalt, das heißt, das Finanzamt zählt die Leistungen zu Ihren Einkommen dazu. In der Einkommenssteuererklärung müssen Sie das Elterngeld angeben. Es kann sein, dass Sie Steuern nachzahlen müssen, weil dann ein höherer Steuersatz berechnet wird. Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine, rät Eltern, während des Elterngeldbezugs Geld beiseitezulegen, um auf eine Steuernachzahlung vorbereitet zu sein. Beziehende des Elterngeldes sollten außerdem prüfen lassen, ob für die Zeit des Elterngeldbezugs eine getrennte Veranlagung der Einkommenssteuer günstiger sei.  

2. Das Lohnsteuermerkmal Kind

Wenn Sie eine Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen, bringen Sie die ersten Steuervorteile für Ihr Kind ins Rollen. Die Geburt wird automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. So wird Ihnen ein Lohnsteuermerkmal Kind zugeordnet. Aufgrund dessen profitieren Sie von Steuerersparnissen, etwa bei der Kirchensteuer. Sind Sie verheiratet und veranlagen Ihre Steuer gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, hängt es von Ihrer Steuerklasse ab, bei wem das Kind eingetragen wird:

  • Steuerklassenkombi IV/IV: Beide Elternteile erhalten den Zähler 1,0.
  • Steuerklassenkombi III/V: Das Kind wird nur in der Steuerklasse III mit 1,0 eingetragen, in der Steuerklasse V gibt es keinen Eintrag.
  • Steuerklasse I bzw. II: Das Kind mit 0,5 berücksichtigt. Das bedeutet: Sind Sie unverheiratet oder alleinerziehend, hier greift der Steuervorteil für Ihr Kind nur bedingt.

3. Kindergeld beantragen

Ab Januar 2023 erhalten Sie für jedes Kind 250 Euro Kindergeld pro Monat. Die Voraussetzung ist, dass Ihr Kind unter 18 Jahren alt ist oder unter 25 Jahre und es sich noch in der Ausbildung befindet. Kindergeld ist steuerfrei. Um es zu erhalten, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Familienkasse vor Ort. Sie können die Beantragung in die Wege leiten, sobald Sie die Geburtsurkunde und die Steuer-ID Ihres Kindes vorliegen haben.

4. Vom Kinderfreibetrag profitieren

Einer der bedeutendsten Steuervorteile fürs erste Kind in Deutschland ist der Kinderfreibetrag. Dieser Freibetrag steht Eltern zu, die für ein Kind unter 18 Jahren sorgen. Die Höhe des Freibetrags hängt von Ihrem Einkommen und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Sie können mit bis zu 5.760 Euro (für 2023) rechnen. Den Freibetrag können Sie entweder eintragen lassen oder Sie holen sich den Betrag über die jährliche Steuererklärung wieder. Den Freibetrag eintragen zu lassen, kann laut Jana Bauer zwei Vorteile haben: „Sie haben monatlich mehr Geld zur Verfügung. Wenn Sie ein zweites oder drittes Kind erwarten und Elterngeld beantragen, profitieren Sie von einem höheren Nettogehalt – denn das Elterngeld berechnet sich aus diesem.“

Voraussetzung für den Steuervorteil sei ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, der bis zum 30. November des laufenden Jahres beim Finanzamt vorliegen müsse. Wenn Sie den Freibetrag per Steuererklärung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie eine Steuererklärung mit je einer Anlage pro Kind abgeben. Das Geld, das Sie durch den Kinderfreibetrag einsparen, könnten Sie beispielsweise für eine Geldanlage für den Nachwuchs nutzen.

  • Übrigens: Das Finanzamt prüft automatisch, ob sich der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für Sie lohnt. „Für Alleinerziehende wirkt sich der Kinderfreibetrag ab einem Brutto-Einkommen von etwa 36.400 Euro, für verheiratete Paare ab 72.800 Euro gemeinsamen Einkommens pro Jahr“, sagt Jana Bauer.

5. Kinderbetreuungskosten geltend machen

Wenn Sie für die Kinderbetreuung zahlen, um arbeiten zu gehen oder Arbeit zu suchen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den steuerlichen Erziehungsfreibetrag. Sie können zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung erstatten lassen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Geldbetrag, den Sie für die Kinderbetreuung aufwenden. Maximal erhalten Sie 2.928 Euro pro Kind und Jahr. Sie können Kosten für Kinder bis 14 Jahre geltend machen. Wenn Ihr Kind pflegebedürftig ist, dann auch länger. Betreuungskosten können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben, Sie müssen dafür aber Rechnungen oder Überweisungsbelege vorlegen können. 

6. Ausbildungsfreibetrag

Auch für ältere oder erwachsene Kinder können Sie Steuervorteile – nicht nur fürs erste Kind! – erhalten. Befindet sich Ihr Kind in der Ausbildung, macht ein Praktikum oder studiert, können Sie pro Kalenderjahr und pro Kind mit einem Freibetrag von 924 Euro rechnen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind nicht bei Ihnen im Haushalt lebt. Den Freibetrag können Sie in der Anlage Kind geltend machen.

7. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen

Sind Sie alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern allein in einem Haushalt, steht Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. Sie können diesen Steuervorteil in Höhe von 1.908 Euro fürs erste Kind geltend machen. Für jedes weitere Kind kommen jeweils 240 Euro hinzu. Befinden Sie sich in der Steuerklasse II, wird der Betrag automatisch berücksichtigt. Wenn Sie in einer anderen Steuerklasse gemeldet sind, können Sie entweder eine Lohnsteuer-Entlastung beantragen oder die Entlastungsbeträge bei Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.

8. Zulage für Ihren Riester-Vertrag sichern

Haben Sie einen Riester-Renten-Vertrag, können Sie jedes Jahr Ihre staatliche Riester-Zulage aufstocken. Pro Kind steht Ihnen eine Zulage von 185 Euro (vor 2008 geboren) oder 300 Euro (nach 2008 geboren) zu. Steuern sparen Sie hier indirekt. „Geleistete Riester-Beiträge können Sie bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben absetzen“, erklärt Jana Bauer. Ehepaare, bei denen ein Partner unmittelbar zulagenberechtigt sei und der andere nur mittelbar, also über den Partner mit-riestere, könnten insgesamt 2.160 Euro geltend machen.

9. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen

Wenn Sie für Ihr Kind Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, können Sie diese in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben deklarieren und sich so Steuervorteile sichern.

Sie sehen: Ihnen stehen als Ersteltern einige Steuervorteile zu. Um alle Möglichkeiten sinnvoll auszuschöpfen, lohnt sich der Gang zu einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

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