Mit dem Nachlass Gutes tun: Wie es geht und welche Optionen es gibt
Von der Auswahl der Organisation bis zum Testament – wie Sie am besten vererben, vermachen oder stiften
Nach dem Tod erben die Hinterbliebenen. Immer? Das kommt darauf an. In der Theorie ist es denkbar, dass Erblasser und Erblasserinnen ihren gesamten Nachlass einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen – und so etwas Gutes tun. In der Praxis würden die Hinterbliebenen aber in einem solchen Fall nicht unbedingt komplett leer ausgehen, denn oft stehen ihnen Pflichtteilsansprüche zu.
Aber es muss ja auch nicht zwingend der gesamte Nachlass sein, der einer gemeinnützigen Organisation vermacht wird. Manche möchten über ihren Tod hinaus für eine Sache, die ihnen wichtig ist, Geld geben. In Form einer regelmäßigen Überweisung beispielsweise für ein Kind in Afrika, mit einer Spende an Alleinerziehende oder mit einer Zuwendung an eine Klimaschutzorganisation. Es gibt schließlich viele Möglichkeiten, mit dem Nachlass etwas Gutes zu tun.
Vererben, vermachen oder stiften?
Aber welcher Weg ist nun optimal: Vererben, vermachen oder stiften? „Das kommt drauf an“, sagt Susanne Anger. Sie ist Sprecherin der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ in Berlin.
- Vererben: Bestimmen Sie eine Organisation per Testament zur Erbin, übernimmt diese einerseits das gesamte Vermögen – andererseits aber auch Pflichten und Verbindlichkeiten wie etwa Schulden. Mit der jeweiligen Organisation, die erben soll, können Sie oft im Vorfeld ausmachen, dass diese sich nach Ihrem Tod etwa um die Wohnungsauflösung oder Ihr Haustier kümmert. Auch die Pflege Ihres Grabes können Sie ihr als Erbin häufig übertragen. „Eine solche mögliche Option kann vor allem für diejenigen von Interesse sein, die keine nahen Angehörigen haben“, so Anger.
- Vermachen: Möchten Sie nur einen Teil Ihres Vermögens einem guten Zweck zukommen lassen, bietet sich oft ein Vermächtnis an. „Im Testament wäre dann ein Satz wie ‚die Organisation soll ein Vermächtnis von X Euro erhalten‘ ausreichend“, erklärt Anger. Auch hier ist es wichtig, auf die Organisation im Vorfeld zuzugehen und Wünsche zu äußern – nämlich, für was genau sie die Zuwendung eines Tages verwenden soll.
- Stiften: Sie verfügen über ein sehr großes Vermögen? Dann könnten Sie darüber nachdenken, eine eigene Stiftung zu gründen. „Möglich ist aber auch eine Zustiftung in eine bereits vorhandene Stiftung“, sagt der Bonner Fachanwalt für Erbrecht, Eberhard Rott. Ein Tipp: Wer sich für diese Variante interessiert, kann sich zum Beispiel beim Deutschen Stiftungszentrum beraten lassen.
Organisation mit Sorgfalt auswählen
Manchen schwebt zwar vor, den eigenen Nachlass einem guten Zweck zukommen zu lassen. Aber welche Organisation Sie zum Beispiel damit bedenken, das wissen sie oft zunächst nicht. „Ihre Wahl sollten sie mit Sorgfalt treffen“, sagt Rott.
Tipp: Nehmen Sie mit der Organisation Kontakt auf, denn längst nicht jede kann mit einem ihr zugedachten Nachlass auch etwas anfangen. Zum Beispiel, wenn dieser aus einem Häuschen auf dem Land oder aus einer wertvollen Briefmarken-Sammlung besteht.
Letztendlich gibt es aber für alles eine Lösung. So kann ein Testamentsvollstrecker oder eine Testamentsvollstreckerin das Häuschen auf dem Land oder die wertvolle Briefmarken-Sammlung veräußern und den Erlös der Organisation überweisen.
Testament unmissverständlich verfassen
Die eigenen Wünsche sollen nach dem Tod auch in Erfüllung gehen – dafür ist eines besonders wichtig: „Ein unmissverständlich geschriebenes Testament“, sagt Anger. Es genügt, wenn das Testament
- handschriftlich verfasst und
- mit Datum und Unterschrift versehen ist.
Auch mehrere Organisationen können testamentarisch bedacht werden; vertrauenswürdig sind solche, die das sogenannte Erbschaftssiegel oder ein anderes Spendensiegel haben. Interessierte können sich auch bei der Gestaltung ihres Testaments beraten lassen, etwa bei einem Fachanwalt für Erbrecht.
Angehörige frühzeitig informieren
Wer sich dafür entscheidet, eine gemeinnützige Organisation testamentarisch zu bedenken, steht zumeist irgendwann vor der Frage: Wie sage ich es meinen nächsten Angehörigen? Immerhin werden sie eines Tages entweder weniger oder allenfalls ein Pflichtteil erben. Wichtig ist: „Unbedingt mit den nächsten Angehörigen frühzeitig das Gespräch suchen und sie über den eigenen Wunsch informieren“, rät Rott. Erblasserinnen und Erblasser vermeiden damit, dass nach ihrem Tod die Hinterbliebenen aus allen Wolken fallen, wenn sie das Testament lesen.