Kostenfalle Unwetterschaden
So versichern Sie sich richtig
Starkregen, Hagel, Sturm – heftige Unwetter sind hierzulande längst keine Seltenheit mehr. Bäche treten über die Ufer, Straßen stehen unter Wasser, Keller laufen voll. Die Unwetterschäden innerhalb der Wohnung oder in Nebengebäuden wie Garagen oder Schuppen können immens sein.
Gut zu wissen: Von Starkregen ist laut Deutschem Wetterdienst die Rede, wenn in einer Stunde zwischen 15 und 40 Liter Wasser auf einen Quadratmeter herunterkommen oder in sechs Stunden zwischen 20 und 60 oder mehr Liter fallen. Dauerregen hat oft Überschwemmungen zur Folge. Schlimmstenfalls kann es zu einer Flut kommen.
Starkregen und Überschwemmungen: Gängige Versicherungen zahlen meist nicht
Obgleich immer wieder schwere Unwetter auftreten, unterschätzen viele die damit einhergehenden Risiken. Jeder zweite Hausbesitzer in Deutschland ist laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nicht gegen Starkregen und Überschwemmung versichert.
Oft ist es der Keller, den es trifft. „Für Schäden durch Hochwasser, plötzliche Unwetter und Starkregen kommt weder die normale Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung auf“, sagt Julia Alicia Böhne von der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten. Alles, was sich in der Regel im Keller befindet, ist damit dem Wasser ausgesetzt und kann dadurch unbrauchbar werden. Dazu zählen beispielsweise
- Heizungsanlagen,
- Elektroanlagen,
- Öltanks,
- Waschmaschinen und Kühltruhen,
- E-Bikes,
- Werkzeug sowie
- Möbel und Erinnerungsstücke.
Nach Berechnungen des GDV werden in deutschen Kellern Gegenstände mit einem durchschnittlichen Gesamtwert von 15.400 Euro aufbewahrt. Eine Schadensregulierung aus eigener Tasche geht also richtig ins Geld. Zudem wird durch Unwetterschäden oft auch die Immobilie in Mitleidenschaft gezogen. Das bringt kostspielige Sanierungsarbeiten mit sich.
Elementarschäden absichern
Wer sich gegen Unwetterschäden bestmöglich absichern möchte, sollte eine Elementarschadenversicherung abschließen. „Diese gibt es als Zusatz zur Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung“, sagt Böhne. Diese Police umfasst Elementarschäden durch
- Starkregen,
- Überschwemmung durch Witterungsniederschläge oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern,
- Schneelawinen,
- Erdbeben und
- Rückstau (wenn Wasser durch die Kanalisation ins Gebäude eindringt).
Für Unwetterschäden durch Hagel, Sturm und Feuer an einem Haus kommt dagegen die klassische Wohngebäudeversicherung auf.
Das bringt der Zusatz Elementarschadenversicherung
… bei der Wohngebäudeversicherung: Der Zusatzschutz „Elementar“ bei der Wohngebäudeversicherung kommt für Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden im Fall von Starkregen auf. Dazu zählen die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes und auch der eventuelle Abriss und Neubau. Sollte das Haus vorübergehend nicht bewohnbar sein, kann die Versicherung für eine alternative Unterkunft beziehungsweise Mietausfälle aufkommen.
… bei der Hausratversicherung: Das Inventar ist irreparabel? In dem Fall bezahlt die um „Elementar“ erweiterte Hausratversicherung den Wiederbeschaffungspreis. Außerdem kommt sie für Reparaturkosten bei beschädigtem Inventar auf und zahlt eine Wertminderung bei beschädigten, aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.
Auch Mietende sollten sich absichern
Nicht nur Hauseigentümer*innen, auch Mietende sollten ihre bestehenden Verträge um den Elementarzusatz erweitern. Konkret geht es um die Hausratversicherung. Das ist vor allem wichtig, wenn wertvolle Dinge im Keller oder Erdgeschoss aufbewahrt werden.
Achtung: Die Gegenstände sind im Keller mindestens zwölf Zentimeter über dem Boden aufzubewahren.
Schäden am Wohngebäude hingegen sind Sache der Vermietenden.
Hagelschaden am Auto – und nun?
Hagel, der aufs Auto prasselt, sorgt für Dellen im Blech – ob nun auf dem Kofferraumdeckel, dem Dach oder der Motorhaube. Dadurch sinkt der Wert des Fahrzeugs. Unwetterschäden an der Front- oder Heckscheibe wie etwa Risse oder Einschläge gehen richtig ins Geld. Weil sie sich rasch vergrößern können, sollten man mit dem Fahrzeug umgehend in die Werkstatt fahren. Wie hoch die Kosten sind, hängt vom Umfang des Schadens ab.
Welche Versicherung zahlt? Sowohl mit einer Teilkasko- als auch mit einer Vollkaskoversicherung in der Kfz-Versicherung ist ein Hagelschaden abgedeckt. Es fällt lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung an. Der Schadenfreiheitsrabatt wird laut ADAC nicht belastet.
Wichtig zu wissen: Wer lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss die Reparaturkosten selbst zahlen. Deshalb bietet es sich an, die Haftpflicht durch einen Kaskoschutz zu erweitern. Denn mit Unwetterschäden ist immer zu rechnen.