Urlaubs-Fakes im Internet erkennen

Unterkunft, Flug, Pauschalreise

Verbrauchertipps 4 min Lesedauer 09.06.2023
Urlaubs-Fakes

Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude ist groß. Doch am Reiseziel angekommen, entpuppt sich das Hotel oder die Ferienwohnung als Reinfall oder – noch schlimmer – existiert gar nicht. Allein Fake-Ferienhäuser gibt es 2023 so viele wie noch nie, vermeldet der Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V. (VDFA). Doch es gibt Hinweise, die auf Urlaubs-Fakes schließen lassen. Wie Urlauber*innen Fake-Reiseangebote erkennen können und was im Falle einer Abzocke zu tun ist.

Hohe Reiselust der Deutschen – hohes Risiko von Fake-Angeboten

Baden im Ägäischen Meer, durch die Gassen Lissabons bummeln oder Mallorcas Natur auf Wanderschuhen entdecken: Die Reiselust der Deutschen könnte in diesem Jahr einen Rekord knacken. Denn laut der im Februar 2023 erschienenen Tourismusanalyse der BAT-Stiftung für Zukunftsfragen haben 60% der Menschen in Deutschland eine Urlaubsreise geplant.

Doch bei aller Reise-Euphorie ist Vorsicht geboten: Nicht selten tummeln sich schwarze Schafe im Internet, die mit Schnäppchen für Unterkunft, Flug oder Pauschalreisen locken. „Im schlimmsten Fall haben Reisende am Ende weder den erhofften Urlaub, noch bekommen sie das gezahlte Geld zurück“, warnt Iwona Husemann, Expertin für Reiserecht von der Verbraucherzentrale NRW.

Urlaubs-Fakes erkennen: Darauf sollten Reisende achten

„Bei der Online-Buchung sollten Urlauber auf diese Hinweise achten“, rät Alexander Schnaars, Unternehmenssprecher beim ADAC:

  • Möglichst nicht per Vorkasse zahlen. Im Falle eines Betrugs ist es schwierig, das Geld wiederzubekommen. Betrüger*innen verlangen oft den Gesamtpreis vorab zu bezahlen, üblich ist jedoch nur eine Anzahlung von maximal 30%.
  • Wird die Zahlung über einen Treuhand-Service abgewickelt, weist das auf einen Fake hin. Diese Masche wird gerne von Betrüger*innen genutzt.
  • Vorsicht bei kaum oder gar keinen Bildern sowie spärlichen Beschreibungen einer Unterkunft.
  • Ein Angebot ist ebenfalls unseriös, wenn nur der erste Kontakt über die Buchungsplattform stattfindet und alles Weitere außerhalb der Plattform (zum Beispiel über WhatsApp) besprochen werden soll.
  • Sehr günstige Angebote, die weit unter dem Preisniveau vergleichbarer Angebote in der Urlaubsregion liegen, sollten mit besonderer Vorsicht bedacht werden – hier könnte es sich um ein Urlaubs-Fake handeln.
  • Websites von Fake-Reiseangeboten sind oft von seriösen Veranstaltern kaum zu unterscheiden. Ein Blick ins Impressum gibt Aufschluss, ob es sich um Betrug handelt: Fehlt die Angabe, sollten Urlaubssuchende von der Buchung lieber ablassen.
     
  • Tipp: Der VDFA veröffentlicht regelmäßig Warnungen vor aktuellen Fake-Ferienhäusern – vor der Buchung also lieber nochmal gegenchecken!

Abzocke: Urlaubs-Fake – ja oder nein?

Wer unsicher ist, ob ein Flugangebot seriös ist oder nicht, kann laut Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW im Register vom Luftfahrtbundesamt nachschauen. „Dort sind alle für Deutschland genehmigten Flugunternehmen aufgelistet.“

Für Klarheit, ob eine Unterkunft überhaupt existiert, sorge beispielsweise Google Maps, so der ADAC. Dazu rät auch die Verbraucherzentrale NRW: „Um herauszufinden, ob das Hotel tatsächlich am Strand liegt, der beworbene Pool vorhanden ist oder generell die Angaben mit den Werbefotos übereinstimmen, helfen Satellitenaufnahmen“, erklärt Iwona Husemann. „Bei Privatunterkünften sollten gerade sehr professionell anmutende Fotos Verbraucher aufmerken lassen. Gleiches gilt, wenn das Gegenteil der Fall ist: Also es keine Bilder oder kaum Angaben zur Wohnung gibt.“ Zusätzlich können Gütesiegel bei der Anbieterprüfung helfen, so Husemann. Führe ein Klick auf das Siegel direkt zu dessen Aussteller, sei von einem seriösen Anbieter auszugehen. Positiven Bewertungen sei dagegen nicht immer zu trauen. „Die lassen sich nämlich leicht faken“, so Husemann.

Der ADAC hat noch einen Tipp für den Kauf von Eintrittskarten für Attraktionen oder Sehenswürdigkeiten: „Die Tickets über die offiziellen Verkaufsstellen oder direkt beim Veranstalter erwerben.“

Auf Fake-Reise reingefallen: Das können Betroffene tun

Stellt sich eine Reise als Urlaubs-Fake heraus, sollten Betroffene schnellstmöglich versuchen, die Zahlung durch ihre Bank, Kreditkartenfirma oder einen anderen Zahlungsdienstleister zu stoppen oder zurückzuholen. „Belege und Nachrichten rund um die Buchung und Bezahlung am besten immer aufheben“, sagt Iwona Husemann.

Wer den gesamten Mietpreis bereits gezahlt hat und einer Betrugsmasche aufgesessen ist, bleibt oft auf den Kosten sitzen, so der ADAC. „Bei der Buchung einer Unterkunft über eine Vermittlungsplattform übernehmen diese bei einem Betrugsfall hingegen oft einen Teil des Schadens“, sagt Alexander Schnaars.

Darüber hinaus sollten Verbraucher*innen Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei stellen. „Wer Opfer eines Betrugs geworden ist, sollte in jedem Fall Anzeige erstatten“, rät Schnaars.

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