Vermögensteuer reaktivieren?

Eine Mehrheit sagt Ja dazu

Finanzwissen 4 min Lesedauer 29.07.2024

Infrastruktur, Klimaschutz, Digitalisierung – um die dringend nötigen Investitionen in Milliardenhöhe in diesen Bereichen zu finanzieren, gibt es immer wieder Rufe nach einer Wiedereinführung der Vermögensteuer. Wobei die Steuer nicht alle, sondern lediglich sehr Wohlhabende treffen würde.

Diejenigen, die für eine Vermögensteuer sind, begründen ihre Position mit der Ungleichheit bei den Vermögen. Dies belegt auch der aktuelle Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung:

Ungleiche Verteilung von Vermögen: In Deutschland besitzen danach die reichsten 10% mehr als die Hälfte des gesamten Nettovermögens, während die Haushalte in der unteren Hälfte nur über rund 1 Prozent des Nettovermögens verfügen.

Mehrheit in Deutschland laut Umfrage für Vermögensteuer

Eine Mehrheit der Menschen ist für die Wiedereinführung der Vermögensteuer – das jedenfalls geht aus einer repräsentativen Forsa-Umfrage für den „Stern“ unter 1.008 Personen hervor. Demnach wären 62% der Bürgerinnen und Bürger dafür, dass Privatpersonen und Unternehmen eine solche Abgabe ab einem Vermögen von einer Million Euro zahlen müssten. 34% sind gegen eine Vermögensteuer.

Vermögensteuer – ein Blick zurück

Schon in der Antike hatte es Steuern und steuerähnliche Abgaben auf das Vermögen gegeben. Seit dem Mittelalter wurden in Deutschland in Städten und Territorialstaaten immer wieder Vermögenssteuern erhoben.

Nach dem Ersten Weltkrieg hatte der deutsche Staat einen enormen Finanzbedarf – und führte daher die Reichsvermögensteuer ein. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg gab es hierzulande eine solche Steuer für die wohlhabendere Bevölkerungsschicht. Die Einnahmen gingen an die Länder. Die Vermögensteuer wurde bis 1996 erhoben, seit 1997 ist sie aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt.

Übrigens: Das Aufkommen aus der Vermögensteuer belief sich 1996, im letzten Jahr der Erhebung, auf rund neun Milliarden DM; es trug damit laut Ifo-Institut nur rund 1% zum Gesamtsteueraufkommen bei. Der Vermögensteuersatz belief sich damals auf 1% bei einem persönlichen Freibetrag von 120.000 DM.

Eine Vermögensteuer erhob der Staat nicht nur von Unternehmen – es gab auch eine Besteuerung von Privatvermögen. Messlatte für die Höhe des Nettovermögens waren:

  • Grundvermögen,
  • Finanzvermögen,
  • Betriebsvermögen und
  • Hausrat.

Warum es zum Aus der Vermögensteuer kam

Problematisch war, dass es keine Aktualisierung bei den Immobilienwerten – also den Werten von Grundstücken und Immobilien – gab. Die letzte Einheitsbewertung erfolgte 1964. Es gab in der Zeit danach keine angemessene Berechnung des Wertes von Grundstücken und Immobilien. Dadurch fiel die Besteuerung von Grundvermögen im Vergleich zu anderen Vermögenswerten geringer aus.

Diese Ungleichheit stufte das Bundesverfassungsgericht im Juni 1995 als verfassungswidrig ein. Die Richter forderten, die Grundbesitzbewertung anzupassen. Die Mehrheit von CDU/CSU und FDP im damaligen Bundestag verhinderte eine Gesetzesnovellierung. Im Ergebnis erhebt der Staat seit 1997 keine Vermögensteuer mehr.

Vermögensteuer reaktivieren – ja oder nein?

Eine mögliche Wiedereinführung der Vermögensteuer ist umstritten. Der Sozialverband Deutschland gehört zu denjenigen, die eine Vermögensteuer fordern: „Deutschland hat kein Ausgabenproblem, wir haben ein Einnahmenproblem“, sagt die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Eine stärkere Besteuerung von „Superreichen“ sei daher nötig.

Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. sieht indes in der Erhebung der Vermögensteuer „kein geeignetes Umverteilungsinstrument“. „Eine Vermögensteuer lässt sich nicht mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip rechtfertigen, weil beim Vermögensaufbau und -ertrag bereits Einkommen- und Erbschaftsteuer gezahlt wurde“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. Zudem entstünden im Fall einer Reaktivierung „unangemessen hohe Steuervollzugskosten, weil die Vermögensbewertung schwierig sei, so Karbe-Geßler.

Gegen eine Vermögensteuer sprechen aus Sicht des Bunds der Steuerzahler Deutschland zudem:

  • Verfassungsrechtliche Fragen: Es ist zweifelhaft, ob eine Vermögensteuer verfassungsfest ausgestaltet werden kann. Was ist, wenn etwa Vermögensgegenstände wie Kunst und Schmuck besteuert werden sollen, deren vollständige Erfassung mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) konkurriert?
  • Investitionshemmung: Eine Vermögensteuer kann dazu führen, dass der Anreiz zur Eigentumsbildung sinkt. Betroffene würden mehr konsumieren und weniger investieren. Das geht zu Lasten des gesamtwirtschaftlichen Kapitalstocks und des individuellen Eigentums.
  • Abwanderung von Investoren: Eine Vermögensteuer kann zu einer Abwanderung in- und ausländischer Investorinnen und Ivestoren führen. Dadurch würde die Attraktivität des Standortes sinken.

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