Ihnen wurde ein Vertrag untergeschoben?

So können Sie sich wehren

Verbrauchertipps 4 min Lesedauer 21.05.2024
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Egal ob es darum geht, den Telefonanbieter zu wechseln, eine neue Versicherung abzuschließen oder online einzukaufen: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen oft Verträge abschließen. Doch nicht immer sind sie sich bewusst, was sie da eigentlich unterschreiben.

Fragwürdige Praktiken beim Glasfaser-Ausbau

So warnen Verbraucherschutzzentralen vor fragwürdigen Praktiken, bei denen Verträge untergeschoben werden. Ein aktuelles Beispiel: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet, dass im Zuge des Glasfaser-Ausbaus Außendienstmitarbeitende unangemeldet zu Hause vorbeischauen, um Glasfaserverträge zu verkaufen. Das Tückische: Dabei werden die Betroffenen dazu gedrängt, direkt zu unterschreiben – ohne die Vertragsunterlagen genauer prüfen zu können. Später stellt sich jedoch oft heraus, dass die neuen Verträge teuer sind oder nicht den gewünschten Vorteil bieten.

Vorsicht bei Energieverträgen an der Haustür oder per Werbeanruf

Gefahren lauern auch beim Thema Energieverträge. Eine typische Masche laut Verbraucherzentrale Hamburg: Personen, die sich als Vertreter oder Vertreterinnen des örtlichen Energieversorgers ausgeben und an der Haustür eine Deckelung des Gaspreises versprechen. Ihr eigentliches Ziel: ungewollte Energieverträge abzuschließen. Dafür erfragen sie die aktuellen Konditionen des Gasliefervertrages und die Zählernummer.

Auch am Telefon kann unter dem Deckmantel regionaler Gasanbieter danach gefragt werden. Aber Achtung: „Diese Daten reichen aus, um den bestehenden Liefervertrag zu beenden und einen Anbieterwechsel einzuleiten”, warnt die Bundesnetzagentur. Man selbst merke davon erst einmal nichts – bis dann plötzlich eine Vertrags- oder Kündigungsbestätigung ins Haus flattert.

Vertragsabschluss: Vorsicht beim Unterschreiben

Um an eine Unterschrift zu kommen, geben die Vertreter und Vertreterinnen laut Verbraucherzentrale Niedersachsen zum Beispiel vor, dass eine Zählerablesung bestätigt werden muss. Ein anderer Vorwand: Man wird dazu aufgefordert, ein angebliches Werbeeinverständnis zu unterschreiben. „Tatsächlich führt die vermeintliche Werbeeinwilligung aber zu einem Wechsel des Gasanbieters“, sagt Jan Bornemann von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Was tun? Verträge innerhalb der 14-Tage-Frist widerrufen

Der neue – ungewollte – Vertrag liegt im Briefkasten. Und nun? Zunächst gilt: zügig handeln: Denn grundsätzlich haben Sie 14 Tage Zeit, um dem Energievertrag zu widerrufen, wenn er an der Haustür oder etwa am Telefon zustande gekommen ist. Bei der Verbraucherzentrale gibt es dafür einen Musterbrief. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem man ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wurde.

  • Wichtig: Betroffene müssen den rechtzeitigen Eingang des Widerrufs nachweisen können – zum Beispiel, indem sie ihn per Einschreiben senden.

Anbieter können sich querstellen

Bei Energieverträgen sollte außerdem dem bisherigen Anbieter mitgeteilt werden, dass die Kündigung des Vertrages nicht beauftragt wurde und dieser weiter bestehen soll. „In der Praxis ist das aber häufig nicht so einfach, weil sich die Versorger querstellen“, warnt Bornemann. Auch die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass trotz eines Widerspruchs der bisherige Vertrag nicht wieder auflebt. Denn grundsätzlich gilt, dass eine einmal abgegebene Kündigung nicht einfach zurückgezogen werden kann. Die Folge: Der neue Vertrag wurde widerrufen, der alte bleibt jedoch gekündigt. Im Rahmen der Ersatzversorgung können Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Grundversorger beliefert werden, klärt die Bundesnetzagentur auf. Da man sich somit in einem teuren Tarif befindet, empfiehlt sie, sich schnellstmöglich einen neuen Lieferanten zu suchen oder den bisherigen Lieferanten wegen des Altvertrags anzusprechen.

So schützen Sie sich vor untergeschobenen Verträgen

Die Verbraucherzentrale gibt wichtige Tipps, um sich vor untergeschobenen Verträgen zu schützen.

  1. Keine persönlichen Daten preisgeben: Dazu gehören beispielsweise die Zählernummer, Angaben zum aktuellen Vertrag oder Bankdaten.
  2. Zeit nehmen bei der Entscheidung: Lassen Sie sich nicht unter Druck und nehmen sie den Vertrag genau unter die Lupe. Niemals sofort unterschreiben!
  3. Das Kleingedruckte lesen: Auf Details kommt es an, denn oft werden im Kleingedruckten wichtige Informationen versteckt.
  4. Nach dem Dienstausweis fragen: Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der öffentlichen Stadtwerke etwa sollte diesen ohne Probleme vorweisen können.
  5. Keinen freien Zugang zu Strom- oder Gaszählern ermöglichen: Denn laut Bundesnetzagentur besteht immer die Gefahr, dass die Zählernummer einfach abgeschrieben werden kann.

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