Erbschaft

Wie Erbende verwaiste Konten finden

Kontoführung 4 min Lesedauer 12.03.2021
Verwaiste Konten

Nicht immer läuft bei der Erbschaft alles rund. In manchen Fällen hatten Verstorbene verwaiste Konten, von denen die Hinterbliebenen, die das Vermögen erben, nichts wussten. Umgekehrt hatte vielleicht das Geldinstitut lange Zeit keinen Kontakt mit Kontoinhabenden und weiß nichts von deren Tod und Erbfall. Ein Einzelfall ist das nicht: Schätzungen zufolge sollen mehrere Milliarden Euro unbemerkt auf Konten von verstorbenen Menschen liegen.

Nachforschungsverfahren für Hinterbliebene oft kostenlos

Wer vermutet, dass noch irgendwo auf irgendeinem Konto etwas Erspartes liegt, kann Nachforschungen anstellen und einen entsprechenden Antrag zum Beispiel beim Bundesverband deutscher Banken (BdB) stellen. Dieser hilft allerdings nur weiter, wenn es sich um eines seiner Mitgliedsinstitute handelt. Der Bankenverband vertritt über 220 private Banken, darunter die ING. Im Auftrag der Erbenden forscht der BdB in bis zu drei Bundesländern bei den ihm angeschlossenen Banken nach verwaisten Konten von Verstorbenen. Hinterbliebene müssen dafür neben einem schriftlichen Antrag eine Kopie entweder eines Erbscheins oder Testaments mit gerichtlichem Eröffnungsvermerk einreichen. 

Geld erben: Hier können Sie verwaiste Konten ausfindig machen

  • Auch andere kreditwirtschaftliche Verbände bieten den „Service Kontonachforschung“ an – zum Beispiel: die Volks- und Raiffeisenbanken.
  • Wer verwaiste Konten bei einer Sparkasse finden will, kann sich schriftlich an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wenden. Dem Schreiben ist immer die Kopie eines Erbscheins oder Testaments beizufügen. Noch einfacher geht es per Mail: nachforschung@dsgv.de.
  • Hatte der oder die Verstorbene vermutlich Rücklagen auf einem Konto in der Schweiz, können Hinterbliebene sich an eine zentrale Stelle wenden – den Schweizerischen Bankenombudsmann.

Bank muss Sparguthaben selbst Jahrzehnte später auszahlen

Liegen die Hinterbliebenen mit ihrem Verdacht richtig und stoßen auf verwaiste Konten, ist die jeweilige Bank in Deutschland dazu verpflichtet, das Guthaben auszuzahlen – auch, wenn die letzte Kontobewegung vor Jahrzehnten stattfand. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt im Oktober 2004 (Aktenzeichen 2 U 12/04). „Es gibt in dem Zusammenhang keine Verjährungsfristen“, betont Klaus Hünlein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Frankfurt am Main. Eine Verjährung beginnt erst mit der Kündigung eines Kontos zu laufen.

Inhalt der verlassenen Konten kommt auf Verwahrkonto

Nach den Erfahrungen von Hünlein sind einige Geldinstitute dazu übergegangen, verwaiste Konten intern aufzulösen, bei denen es seit zehn Jahren keine Bewegungen in Form von Ein- oder Auszahlungen gab. Die jeweiligen Guthaben würden zunächst auf ein sogenanntes Verwahrkonto transferiert. „Von dort aus wird das Geld nach einiger Zeit von den Banken selbst vereinnahmt“, erklärt Hünlein. Es gilt: Entdecken Erbende ein mittlerweile aufgelöstes Konto, muss die Bank das Ersparte auszahlen. Verweigert sie, aus welchen Gründen auch immer, das Vermögen rauszugeben, sollten Sie das Geldinstitut noch einmal schriftlich und unter Fristsetzung dazu auffordern. Sie können außerdem Kontakt zu den Ombudsleuten des jeweiligen Bankenverbands aufnehmen – oder gleich einen Rechtsbeistand einschalten.

Verwaiste Konten mit D-Mark-Guthaben

Ist das Sparguthaben der Erbschaft in D-Mark angegeben, können Sie sich das Geld gemäß des offiziellen Umrechnungskurses (1 Euro = 1,95583 D-Mark) auszahlen lassen. Das gilt allerdings nicht für Sparbücher mit Ostmark. Diese zahlen die Banken nicht mehr aus, da die hierfür vorgesehene Umstellungsfrist ablief. Schlechte Karten haben auch jene, die Sparbücher mit einem Reichsmark-Guthaben aufspüren: Mit dem „Gesetz zum Abschluss der Währungsumstellung“ von 1975 gelten keinerlei Auszahlungsansprüche mehr.

Frühzeitig Kopien von Unterlagen fertigen

Zu überprüfen, ob verwaiste Konten ausfindig zu machen sind – das kann zeitaufwendig sein. Wer seine Hinterbliebenen entlasten will, sollte daher zu Lebzeiten vorsorgen. „Zum Beispiel können Kopien von Unterlagen zu bestehenden Konten Angehörigen ausgehändigt werden“, sagt Hünlein. Eine andere Möglichkeit: Kopien von Bankunterlagen an einem sicheren Ort hinterlegen, zum Beispiel in einem Safe. Dieser muss Erbenden natürlich bekannt und zugänglich sein. Eine weitere Möglichkeit: Sämtliche Konten mit Bankverbindung im Testament auflisten. So bleibt ganz sicher kein Konto lange unentdeckt.

Tipp: Um verwaiste Konten zu vermeiden, ist es ratsam noch zu Lebzeiten eine Bankvollmachtzu erteilen. Mit dieser kann eine Person Ihres Vertrauens ganz unkompliziert über Ihre Konten und Depots in Ihrem Namen verfügen. Die Person kann dies dann zu Lebzeiten und über Ihren Tod hinaus tun.

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