Vorgemerkte Umsätze verstehen
Was Sie bei falschen Vormerkungen tun können
Das wünscht sich niemand: Sie wollen in Ihrem Girokonto nur schnell was nachschauen und sehen einen Umsatz, den Sie nicht beauftragt haben. Lesen Sie hier, ob Sie die Buchung verhindern können oder wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Zunächst ist wichtig, wo Sie die Buchung sehen bzw. ob tatsächlich schon gebucht wurde:
Was ist ein vorgemerkter Umsatz/Vorschau?
In der Umsatzübersicht sehen Sie ganz oben Ihre vorgemerkten Umsätze. Das sind nicht nur die tatsächlichen Einkäufe mit Ihren Karten und Bargeldabhebungen, sondern auch mit der Karte hinterlegte Kautionen für z.B. einen Mietwagen oder ein Hotel. Genau gesagt sind das sogenannte Dispositionsanfragen. Das ist bei einer Kartenzahlung die Anfrage, ob das Konto ausreichend gedeckt ist. Die Vormerkung wird also nicht gleich abgebucht, schmälert aber den verfügbaren Betrag Ihres Kontos. Diese Abfrage passiert bei jeder Kartenzahlung – egal, ob Sie im Supermarkt oder Internet einkaufen, eine Kaution im Hotel hinterlegen oder auch an einem Tankautomaten tanken.
An diesem Beispiel wollen wir das kurz erklären: Erst „zahlen“ Sie am Tankautomaten mit Ihrer Karte und das Gerät startet die Dispositionsanfrage, ob ein Maximalbetrag von z.B. 90 € abgebucht werden kann. Danach wird die Zapfsäule freigeschaltet und Sie können tanken. In Ihrem Girokonto sehen Sie eine Vormerkung über den Maximalbetrag von 90 €. Ist die Tankfüllung dann nur 50 € wert, werden auch nur diese abgebucht.
Wird eine hinterlegte Kaution nicht eingelöst, verschwindet sie nach ein paar Tagen wieder aus den Vormerkungen.
Also behalten Sie die Vormerkung bitte im Auge. Und wenn sie verschwindet, prüfen Sie, ob tatsächlich abgebucht wurde und ob der Betrag stimmt.
Neben den vorgemerkten Umsätzen gibt es auch die Vorschau: Hier werden anstehende Lastschriften und Daueraufträge angezeigt.
Handelt es sich um einen Dauerauftrag, ändern Sie ihn direkt im Internetbanking bzw. unserer ING App. Das machen Sie bitte so schnell wie möglich, denn ausgeführte Daueraufträge können, ähnlich wie Überweisungen, nicht zurückgeholt werden.
Der Betrag einer Vorschau oder Vormerkung passt nicht
In diesem Fall setzen Sie sich am besten mit dem Geschäft in Verbindung, das abgebucht hat. Kommen Sie da nicht weiter, versuchen wir gerne, das Geld zurückzuholen.
Das geht erst, wenn tatsächlich gebucht ist. Denn technisch kann die Buchung eines vorgemerkten Umsatzes nicht verhindert werden. Selbst, wenn Sie vorher schon ahnen, dass da was nicht passt.
Die empfangenden Firma oder Person ist Ihnen unbekannt?
Hier gilt generell: erst nachschauen, dann zurückgeben.
Prüfen Sie erst in Ruhe, ob Sie nicht doch nachvollziehen können, wer da von Ihrem Konto abbuchen will. Oft hilft es auch, die empfangende Firma oder Person einfach mal zu googeln, um Klarheit zu bekommen.
Umsatz zurückholen - Kartenzahlung oder Lastschrift?
Um nun den Betrag zurückzuholen, unterscheiden Sie zwischen Kartenzahlungen und Lastschriften. Sind Sie sich unsicher, klicken Sie mal in den Umsatz – dort sehen Sie, wie gebucht wurde:
Bei einer Kartenzahlung steht im Umsatz in der Regel die Karte selbst, also z.B. VISA oder girocard. Haben Sie mit der VISA Card bezahlt, beanstanden Sie dies direkt im Internetbanking mit Klick in den Umsatz. Das System führt Sie durch den Vorgang und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen, z.B. eine Rechnung, Kassenquittung oder bei einem Betrug einen Beleg über eine Anzeige bei der Polizei.
Gehen Sie von einem Betrug aus, sperren Sie sofort Ihre Karte. Unsere Kundinnen und Kunden können die Karte auch in unserer ING App go sperren und die Buchung beanstanden.
Bei Zahlungen mit der girocard kommt es darauf an, ob Sie diese mit PIN oder Unterschrift bestätigt haben. Ihre Zahlung mit PIN beanstanden Sie über dieses Formular
Zahlungen mit girocard und Unterschrift sind Lastschriften:
Eine Lastschrift erkennen Sie direkt im Umsatz ganz einfach an der Möglichkeit, die Lastschrift zurückzugeben. Ob da nun Lastschriftrückgabe oder Rücklastschrift steht ist egal - Hauptsache, Sie können den Vorgang stornieren. Auch hier führt Sie das Onlinebanking durch den Vorgang und kümmert sich um alles Weitere.
Beachten Sie aber, dass Sie über diesen Weg keine Verträge kündigen können. Hat das Unternehmen den Betrag rechtmäßig abgebucht, kann das für Sie teuer werden. Geben Sie also nur Zahlungen zurück, von denen Sie sicher sind, dass sie unrechtmäßig abgebucht wurden. Sie haben für die Rückgabe 6 Wochen Zeit, also fragen Sie ggf. vorher beim abbuchenden Unternehmen nochmal nach.
Mit einer Lastschriftsperre holen Sie kein Geld zurück
Bitte setzen Sie eine Lastschriftsperre nur, wenn diese wirklich notwendig ist. Dieses Mittel wurde im Rahmen von SEPA von der EU geschaffen, um zukünftige unrechtmäßige Lastschriften von einem Konto zu verhindern. Hat ein Unternehmen oder gar Kriminelle z.B. mehrfach fehlerhaft von Ihrem Konto Lastschriften gezogen, können Sie das mit einer Lastschriftsperre verhindern. Ist eine Lastschrift bereits in Ihren Umsätzen vorgemerkt, kann die Lastschrift nur gestoppt werden, wenn die Lastschriftsperre rechtzeitig gesetzt wurde. Dazu muss Ihr schriftlicher Auftrag einen Geschäftstag vor Ausführung bei uns sein. Warten Sie besser ab, ob tatsächlich gebucht wird und geben Sie die Lastschrift im Internetbanking zurück. Danach klären Sie mit dem Unternehmen oder der Person, die abgebucht hat, dass das zukünftig nicht mehr passieren sollte und setzen Sie ggf. die Lastschriftsperre.
Kurz zusammengefasst
Sagt Ihnen eine Vormerkung nichts, gehen Sie wie folgt vor:
- Handelt es sich um eine Kaution oder Restzahlung? Dann warten Sie, ob tatsächlich gebucht wird.
- Ist es ein Dauerauftrag, löschen sie ihn sofort!
- Wer empfängt das Geld? Klären Sie den Zahlungsgrund direkt mit ihm oder ihr.
- Bei Kartenzahlungen und Lastschriften warten Sie ab, ob der Betrag tatsächlich gebucht wird. Den gebuchten Umsatz können Sie dann je nach Umsatz- und Kartenart bei uns beanstanden oder zurückgeben. Wie das funktioniert, lesen Sie im obigen Artikel nach.