Finanzspritze zum Jahresende
Wer bekommt Weihnachtsgeld?
Weihnachten steht vor der Tür. Diese schöne Zeit im Jahr bedeutet leckeres Essen und Trinken – und kostspielige Ausgaben für Geschenke. Da ist ein kleiner Zuschuss vom Betrieb hilfreich. Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Sonderzahlung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin aus Anlass der Feiertage – zusätzlich zum regulären Gehalt. Der Betrieb gewährt die Finanzspritze üblicherweise im November oder Dezember.
Wer bekommt Weihnachtsgeld?
Nicht jede arbeitnehmende Person erhält Weihnachtsgeld. Für ungefähr 54 Prozent der Beschäftigten in Deutschland winkt 2022 ein kleines Extra. Der Anspruch darauf ergibt sich normalerweise aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer gesetzlichen Vorschrift, wie beispielsweise bei Beamten und Beamtinnen.
Unterschiede existieren zwischen Ost- und Westdeutschland sowie zwischen Frauen und Männern: In Ostdeutschland erhalten 43 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld, im Westen 56 Prozent.
Frauen bekommen mit 52 Prozent gegenüber 55 Prozent seltener Weihnachtsgeld als Männer. Die Höhe unterscheidet sich nach Branchen: Vor allem auf die Beschäftigten im Bereich Chemise-Industrie, in der Süßwarenindustrie und der Energieversorger erwartet ein hohes Weihnachtsgeld.
In Betrieben mit Tarifvertrag erhalten 85,7 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld.
Unterschied zwischen Weihnachtsgeld und dreizehntem Gehalt
Die Finanzspritze in der Winterzeit hat unterschiedliche Namen. Die Ausdrücke „Weihnachtsgeld“ und „dreizehntes Gehalt“ meinen nicht zwangsläufig dasselbe. Das dreizehnte oder vierzehnte Monatsgehalt gilt als Sonderzahlung, das die Arbeitsleistung der Beschäftigten belohnt. Es handelt sich in den häufigsten Fällen um ein volles Monatsgehalt, das der Betrieb Ende des Jahres auszahlt. Dieses Gehalt fällt oft bei Fehlzeiten, beispielsweise bei längeren Krankheiten, dem Rotstift zum Opfer, falls dies der Arbeitsvertrag vorsieht.
Gilt das dreizehnte Gehalt als Weihnachtsgeld oder Gratifikation, dann geht es darum, die Betriebstreue, nicht die Arbeitsleistung der Beschäftigung zu belohnen. Krankheits- und Fehltage wirken sich dementsprechend nicht negativ auf die Höhe aus.
Höhe, Zeitpunkt und Steuern
Die Höhe des weihnachtlichen Zuschusses richtet sich in der Regel nach Tarifverträgen. Oft berechnet er sich durch einen festen Prozentsatz des monatlichen Einkommens. Zahlt der Betrieb freiwillig Weihnachtsgeld, legt er die Höhe fest.
Gesetzliche Vorgaben, zu welchem Zeitpunkt Beschäftigte das Geld erhalten, existieren nicht. Die meisten Betriebe zahlen Ende November, um einen Vorlauf beim Geschenke-Shopping zu gewähren.
Der oder die Beschäftigte steht in der Pflicht, das Sondergeld zu versteuern. Es gilt als „sonstiger Bezug“ – damit fällt keine Lohnsteuer an. Diese sonstigen Bezüge behandelt der Fiskus anders als den laufenden Arbeitslohn. Die gesamte Lohnsteuer berechnet sich aus der Differenz zwischen der Lohnsteuer des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns und der Lohnsteuer des Jahresarbeitslohns mit inkludiertem Weihnachtsgeld. Der Steuersatz ist deshalb deutlich höher als beim regulären Monatslohn – die Steuerprogression steigt.