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Haben Sie Fragen zu Ihrer laufenden Baufinanzierung -
oder zu unseren Baufi-Services im Internetbanking?
Hier ist Ihr Startpunkt zum Informieren und
Selbermachen. 24/7 für Sie da.
Direkt zu:
Was möchten Sie tun?
Sie haben schon länger nicht mehr das Internetbanking genutzt?
Sie finden nicht mehr Ihre Zugangsdaten oder haben sie vergessen?
Hier gibt es jede Menge Hilfe und ausführliche FAQs.
Bei uns gibt es keine monatlichen Kontoauszüge – sondern Sie sehen jederzeit im Internetbanking den Kontostand und die Umsätze Ihrer Baufinanzierung. Und natürlich auch in unserer App.
Ihr Kontostand im Internetbanking:
- Loggen Sie sich ein: Log-in Banking
- Klicken Sie auf Ihr Baufinanzierungskonto
- Sehen Sie direkt alle Umsätze
- Wenn Sie möchten, lassen Sie sich nur die Auszahlungen anzeigen – ganz übersichtlich
Zusätzlich bekommen Sie bei jeder Auszahlung aus Ihrem Darlehen eine Auszahlungsbestätigung in Ihrer Post-Box im Internetbanking.
Und wenn Ihr Darlehen ganz ausgezahlt ist?
- Dann bekommen Sie immer bis Mitte Januar einen Jahreskontoauszug in Ihre Post-Box
- Der Jahreskontoauszug ist zugleich Ihre Zinsbescheinigung:
Er bescheinigt, was Sie im vergangenen Jahr an Zinsen gezahlt haben
Zu Beginn der Darlehenslaufzeit haben wir einen gemeinsamen Vertrag unterschrieben. Wenn die Finanzierung vollständig ausgezahlt wurde und ein(e) Darlehensnehmer(in) aus diesem Vertrag raus möchte, sprechen wir von einer „Schuldhaftentlassung.“ Dafür gibt es diese Möglichkeiten:
- Eine Schuldhaftentlassung wird durch uns ausschließlich bei der Scheidung, der nachgewiesenen Gütertrennung oder der Erbauseinandersetzung im Todesfall einer darlehensnehmenden Person geprüft.
- Ein Schuldbeitritt wird grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Objektwechsel geprüft.
- Sie können eine Änderung zum nächsten Zinsbindungsende vornehmen – liegt das Zinsbindungsende aller Darlehen in den nächsten 6 Monaten, ist das kostenfrei.
- Hat Ihr Darlehen eine Restlaufzeit von unter 5 Jahren? Dann könnte auch ein Forward-Darlehen für Sie in Frage kommen. Hier beantragt der oder die verbleibende Darlehensnehmer(in) das Forward-Darlehen auf sich. Zum Zinsbindungsende erfolgt dann eine Umschuldung und der bisherige Darlehensvertrag erlischt. Die Kosten für die Schuldnerveränderung in diesem Zusammenhang entnehmen Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
- In Ausnahmefällen ist auch eine Schuldhaftentlassung während der Zinsbindung möglich. Dabei entstehen ebenfalls Kosten nach unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Bitte beachten Sie: Ein Austausch aller Darlehensnehmer/-innen - also eine Schuldübernahme durch Dritte - ist nicht möglich.
Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie – oder wenden Sie sich an Ihre(n) Vertriebspartner(in).
Wünschen Sie trotz der anfallenden Kosten eine Änderung der Darlehensnehmer(innen) während der Zinsfestschreibung, gibt es drei Voraussetzungen:
- Alle Vertragsbestandteile, die Darlehenshöhe und die Konditionen bleiben gleich.
- Gute Bonität des verbleibenden Darlehensnehmers.
- Wir stimmen zu.
Und so geht’s:
- Der oder die verbleibende bzw. neue Darlehensnehmer(in) lädt bitte den Antrag auf Schuldnerveränderung mit allen erforderlichen Unterlagen im Internetbanking hoch. Welche Unterlagen wir brauchen, sehen Sie im Infoblatt.
- Der Darlehensnehmer, der entlassen werden möchte, unterschreibt die Anlage zum Antrag Schuldnerveränderung. Die Anlage ist Bestandteil des Antrags. Ohne die Anlage kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Wir prüfen Ihren vollständigen Antrag inklusive der Anlage.
- Wir geben Ihnen Bescheid, ob wir mit der Vertragsänderung einverstanden sind.
Den Antrag für die Schuldnerveränderung samt Anlagen und das Infoblatt mit einer Liste der Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen, finden Sie hier:
Unser Tipp: Antrag zunächst abspeichern, das gespeicherte Dokument öffnen – und erst dann Daten eintragen. So funktioniert’s am besten.
So bekommen Sie die Löschungsbewilligung:
Nach der Rückzahlung Ihres (letzten) Darlehens erstellen wir automatisch eine Löschungsbewilligung, wenn uns kein anderer Auftrag vorliegt. Die Urkunde muss notariell beglaubigt werden. Unser Notariat wird Ihnen zunächst eine Kopie der Löschungsbewilligung und seine Rechnung zustellen. Die Höhe der Rechnung legt das Notariat nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz fest.
Auf der Internetseite der Bundesnotarkammer können Sie sich einen Überblick verschaffen. Sobald Sie den Betrag an das Notariat überwiesen haben, erhalten Sie die Löschungsbewilligung im Original.
Damit können Sie unsere Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen. Und das geht so:
Lassen Sie sich von einem Notariat Ihrer Wahl zusätzlich einen beglaubigten Löschungsantrag erstellen. Damit können Sie bei Ihrem Grundbuchamt die Löschung unserer Grundschuld beantragen.
Verkaufen Sie Ihre Immobilie oder schulden Ihr Darlehen um? Dann informiert uns Ihr Notariat oder die ablösende Bank – und wir senden die erforderliche Urkunde direkt an Ihr Notariat oder Ihre neue Bank.
Jederzeit können Sie den Tilgungssatz Ihrer Baufinanzierung ändern und dadurch Ihre monatliche Rate senken oder erhöhen.
Während der Zinsbindung ist das 2-mal kostenlos möglich.
So einfach geht’s im Internetbanking:
- Loggen Sie sich ein und wählen Sie in der Kontoübersicht Ihre Baufinanzierung aus.
- Klicken Sie in der oberen Menüleiste auf „Tilgungssatz ändern“ – nun sehen Sie Ihren aktuellen Tilgungssatz und die Rate Ihrer Baufinanzierung.
- Wählen Sie Ihren neuen Tilgungssatz in 0,25%-Schritten; die zugehörige Rate wird automatisch berechnet.
- Wählen Sie dann den Änderungstermin.
Wichtig: Wenn Sie bis zum 14. eines Monats die Tilgungsänderung beauftragen, wird die Änderung noch im laufenden Monat wirksam. Wenn Sie ab dem 15. eines Monats die Tilgungsänderung beauftragen, wird die Änderung erst im folgenden Monat wirksam. - Geben Sie den Auftrag frei. Sie bekommen eine Bestätigung in Ihre Post-Box.
Gut zu wissen: Der maximale Tilgungssatz beträgt 10%. Eine Änderung des Tilgungssatzes ist in 0,25%-Schritten möglich. Je nach Vertrag gelten unterschiedliche Mindesttilgungssätze. Der für Sie geltende Mindesttilgungssatz ist im Internetbanking hinterlegt.
Gilt für Annuitätendarlehen mit bestehender Tilgungsvereinbarung.
Bitte beachten: Verringern Sie den Tilgungssatz auf 4% oder weniger, benötigen wir im Nachgang von Ihnen noch eine Selbstauskunft und Gehaltsnachweise der letzten drei Monate.
Zu Beginn der Darlehenslaufzeit haben wir einen gemeinsamen Vertrag geschlossen, in dem die finanzierte Immobilie genau festgelegt ist. Wenn Sie diese Immobilie während der Zinsbindung wechseln möchten, sprechen wir von einem „Objektwechsel“:
- Je nach Zinsmarktsituation und Restlaufzeit Ihres Darlehens kann es von Vorteil sein, das bestehende Darlehen abzulösen und für die neue Immobilie ein neues Darlehen abzuschließen.
- Für das abzulösende Darlehen entstehen ggf. Kosten im Rahmen einer Vorfälligkeitsentschädigung. Wie viel das ist, können Sie unverbindlich berechnen lassen: Einfach mit Ihren Zugangsdaten einloggen – wählen Sie dann das gewünschte Darlehen aus der Übersicht aus, klicken Sie auf „Meine Baufi“ und wählen Sie in der Menüleiste „Kündigung/Ablösung“ aus.
Voraussetzungen für einen Objektwechsel
Einen Objektwechsel können wir prüfen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Darlehen ist vollständig ausgezahlt und Sie verkaufen Ihre Immobilie
- Die neue Immobilie ist mindestens so viel wert wie die bisherige
- Ihre bestehende Finanzierung bleibt, wie sie ist (Vertragsbestandteile, Höhe und in der Regel die Konditionen)
- Sie kaufen oder besitzen eine bereits fertiggestellte Immobilie
- Sie werden Eigentümer/-in der neuen Immobilie
- Für das neue Objekt finanzieren wir höchstens 95% des Kaufpreises bzw. der Herstellungskosten
- Zusätzlich können Sie wertsteigernde Maßnahmen bis 30% des Kaufpreises/der Herstellungskosten mit uns finanzieren (kein Neubau; kein Abriss und Neubau; keine Kernsanierung)
- Makler/-innen, Notariat, Grundbuch und Grunderwerbsteuer zahlen Sie aus Ihrem Eigenkapital (das finanzieren wir nicht)
- Gute Bonität der Darlehensnehmer/-innen
Objektwechsel beantragen? So geht’s!
- Laden Sie bitte den Antrag Objektwechsel vollständig ausgefüllt und von allen Antragstellern unterschrieben im Internetbanking hoch. Wenn Sie das neue Objekt auch modernisieren, nutzen Sie bitte zusätzlich das Formular „Aufstellung Modernisierungskosten“. Welche Unterlagen wir noch brauchen, sehen Sie im Infoblatt.
- Wir prüfen Ihren Antrag.
- Wir geben Ihnen Bescheid, ob wir mit dem Objektwechsel einverstanden sind.
Den Antrag für den Objektwechsel samt Anlagen und das Infoblatt mit einer Liste der Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen, finden Sie hier:
Unser Tipp: Antrag zunächst abspeichern, das gespeicherte Dokument öffnen – und erst dann Daten eintragen. So funktioniert’s am besten.
Kauf und Verkauf: Was ist zu beachten?
- Wenn der Kaufpreis für das neue Objekt gezahlt werden muss, bevor Ihnen der Verkaufserlös zur Verfügung steht, ist eine Zwischenfinanzierung nötig.
- Wir eröffnen ein Darlehenskonto für eine Zwischenfinanzierung und zahlen das Geld für den Kauf Ihrer neuen Immobilie aus.
- Sobald der Verkaufserlös aus Ihrer bisherigen Immobilie bei uns eingegangen ist, lösen wir das Zwischenfinanzierungskonto auf.
Finanzieren Sie bereits eine Immobilie mit uns und möchten jetzt modernisieren? Dann haben wir – exklusiv für Sie – jetzt etwas Neues.
Mit der neuen Baufinanzierung für Modernisierungen machen Sie Ihre Immobilie fit für die Zukunft – das gibt es nur für Kundinnen und Kunden, die bereits eine laufende Baufinanzierung bei uns haben, und zu günstigen Konditionen:
- Schon ab 30.000 €
- Erste 12 Monate ohne Bereitstellungszinsen
- Bis 50.000 € Darlehenssumme oft ohne weiteren Grundschuldeintrag
- Mit kostenlosem Modernisierungs-Check in der Beratung
- Mit kostenloser Modernisierungs-Partner-Suche
Sprechen Sie uns auch an, wenn Sie einen altersgerechten Umbau oder größere Sanierungsmaßnahmen planen. Gern rechnen wir direkt Ihr individuelles Angebot aus. Wir freuen uns auf Sie!
Ein Bautenstandsbericht dokumentiert den Baufortschritt bei Errichtung Ihres Neu-, Aus- oder Umbaus. Er gibt Auskunft über den Fertigstellungsgrad der einzelnen Bauabschnitte in Prozent und über gegebenenfalls aufgetretene Mängel. Der Bautenstandsbericht (PDF, 513 KB) muss von einer Architektin, einem Architekten oder der Bauleitung unterschrieben werden.
Laden Sie den ausgefüllten Bautenstandsbericht einfach im Internetbanking an uns hoch.
Log-in Banking
Wenn an Ihrer mit uns finanzierten Immobilie ein Schaden entstanden ist, informieren Sie uns bitte:
- Laden Sie das Formular „Meldung eines Gebäudeschadens“ (PDF, 79,8 KB) vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Internetbanking hoch. Oder schicken Sie es uns mit der Post.
- Welche Informationen wir für die Abwicklung brauchen, entnehmen Sie bitte direkt dem Formular.
- Haben Sie Schadensberichte, eine Kostenaufstellung, Kostenvoranschläge oder Fotos Ihrer Immobilie vorliegen, reichen Sie das bitte alles mit ein.
Wichtig zu wissen: Da Ihre Immobilie grundsätzlich als Kreditsicherheit für Ihr Darlehen dient, sind Sie verpflichtet, uns über den Schaden zu informieren. Das ist eine Voraussetzung, um den Schaden mit Ihrer Gebäudeversicherung regulieren zu können – denn die Auszahlung der Versicherungsleistung ist von unserer Zustimmung abhängig.
Auch wenn kein Versicherungsschutz besteht, müssen Sie uns den Schaden melden.
So geht es dann weiter:
- Sobald uns alle erforderlichen Informationen vorliegen, setzen wir uns mit Ihnen und Ihrer Versicherung in Verbindung.
- Abhängig von der Höhe des Schadens sehen wir dann, ob Ihre Versicherung direkt an Sie auszahlen kann oder wir das gemeinsam über ein Extra-Konto abwickeln.
Wir begleiten Sie und finden mit Ihnen den besten Weg für Ihren ganz persönlichen Fall.
Formulare zur Baufinanzierung
Einfach PDF downloaden, ausfüllen und hochladen im Internetbanking:
Einstellungen > Kommunikation > Auftrag an die ING, Betreff Baufinanzierung
- Modernisierungskosten (PDF, 1.3 MB)
- Bautenstandbericht (PDF, 513 KB)
- KfW-Beiblatt (PDF, 500 KB)
- Auftrag Pfandfreigabe (PDF, 1.0 MB)
- Zwischenfinanzierung (PDF, 758 KB)
- Vermögensaufstellung (PDF, 987 KB)
- Wohnflächenberechnung (PDF, 735 KB)
- Verwendungsnachweis (PDF, 707 KB)
- Selbstauskunft (PDF, 805 KB)
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (PDF, 507 KB)
- Gebäudeschaden melden (PDF, 80 KB)
Wenn Modernisieren Ihr Thema ist:
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Für Sie am Start
Mit Rat und Tat begleiten wir Sie beim Modernisieren - von der Planung bis zum Geld. -
Modernisierungs-Partner
Freie Kapazitäten und Sonderkonditionen bei Expertinnen und Experten - auch in Ihrer PLZ. -
Finanzierung? Check!
Mit wenigen Klicks finden Sie die passende Finanzierung für Ihre Modernisierung.
Absicherung für Haus und Familie
Wir von der ING arbeiten mit AXA als Versicherungs-Partner zusammen.
So haben Sie zwei starke Partner an Ihrer Seite.
Wir empfehlen, Ihr Wohngebäude zu versichern – bei uns bekommen Sie in wenigen Minuten Ihren Versicherungsschein. Unser Versicherungspartner AXA bietet Ihnen einige Besonderheiten:
- Bestleistungs-Garantie möglich: AXA übernimmt Kosten, die nicht im Vertrag stehen – falls Ihre Vorversicherung oder ein anderer Versicherungsanbieter den Schaden abdeckt
- Aufräum-, Entsorgungs-, Bewegungs- und Schutzkosten sind abgedeckt
- Mehrkosten für alters-/behindertengerechten Wiederaufbau werden übernommen
- Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit im Schadensfall: Wohnung durch Ihre Schuld abgebrannt? AXA zahlt
- Versicherungsbedingungen immer auf dem aktuellsten Stand dank Innovationsupdate
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