Neue AGBs – das ändert sich zum 01.12.2024

02.09.2024

Damit Sie im Gespräch mit Ihren Kundinnen und Kunden auch über die Baufinanzierung hinaus immer auf dem aktuellen Stand sind, informieren wir Sie heute über die am 01.12.2024 in Kraft tretenden AGB-Änderungen zum Girokonto:

  • Mindest-Geldeingang für die kostenlose Kontoführung: Der erforderliche Mindest-Geldeingang erhöht sich von bisher 700 Euro auf 1.000 Euro. Die Kosten pro Kalendermonat, in dem weniger Geld eingeht, bleiben wie bisher bei 4,90 Euro.
  • Kosten für die girocard [Debitkarte] und Partnerkarte: Die monatliche Gebühr für die girocard [Debitkarte] steigt von 0,99 Euro auf 1,49 Euro.
  • Auslandseinsatzentgelt: Für den Einsatz der girocard [Debitkarte] in Ländern mit anderer Währung als dem Euro sowie für den Einsatz der VISA Card [Debitkarte] wird das Auslandseinsatzentgelt auf 2,20 % ( mind. 1 Euro) angehoben, statt bisher 1,99 %.
  • Bargeld-Einzahlungen an ING-Geldautomaten: Künftig wird bei Bargeld-Einzahlungen mit der girocard [Debitkarte] an unseren Geldautomaten eine Gebühr von 1 % des eingezahlten Betrags erhoben, mindestens 2,50 Euro und maximal 7,50 Euro. Bisher war dieser Service kostenfrei.

Unsere gemeinsamen Girokonto-Kundinnen und -Kunden werden heute in ihrer Post-Box zu den anstehenden Änderungen informiert. Alle Details entnehmen Sie gerne auch diesem Schreiben.

Wir rechnen mit einigen Rückfragen und hoffen, dass Sie mit diesen Informationen gut vorbereitet sind.

 

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Autor: ING Sales