Auf dem Weg in die Zukunft

02.11.2021

Ob die anstehende Energiewende, die vor allem für uns Banken herausfordernde EU-Taxonomie oder eine nicht nachlassende Digitalisierung - die Zukunft kommt in großen Schritten auf uns zu. Gleichzeitig rücken regulatorische Vorgaben die Kundensicherheit mit Blick auf mögliche zukünftige Ereignisse immer stärker in den Mittelpunkt. Ein Beispiel dafür ist die Aufnahme der neuen Richtlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in den Antrag. Über die Bedeutung der sogenannten EBA-Fragen haben wir Sie kürzlich in einem Newsletter informiert.

Damit wir für Sie und unsere gemeinsamen Kundinnen und Kunden auch weiterhin sehr gut aufgestellt sind, werden wir die Baufinanzierung im November zunächst in folgenden Punkten anpassen:

  1. Energieausweis als neue Mindestunterlage. Ab 22.11.2021 ist der Energieausweis bei allen Finanzierungsarten grundsätzlich als Mindestunterlage einzureichen. Sowohl der Verbrauchs- als auch der Bedarfsausweis werden von uns akzeptiert. Bei Neubau wird der Energieausweis auch in einer vorläufigen Variante anerkannt. Sollte ein Energieausweis bei Beantragung noch nicht vorliegen, notieren Sie bitte den Grund auf Seite 3 Punkt 5 des Antrags im Feld „Anmerkungen“ und reichen Sie den Energieausweis nach (siehe auch Herauslagekriterien, Punkt 3.7). Wir behalten uns vor, ihn als Auszahlungsvoraussetzung zu einem späteren Zeitpunkt nachzufordern.
  2. Pauschalen für Lebenshaltungskosten und Mietbelastungen plus neue Sensitivitätsanalyse. Die Pauschalen für Lebenshaltungskosten und Mietbelastungen werden ab 20.11.2021 auf die Haushaltsgröße abgestellt (siehe auch Herauslagekriterien, Punkt 2.2.5). Um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, führen wir im Rahmen unserer Kreditprüfung zusätzlich eine „Sensitivitätsanalyse“ durch, die potentielle negative Einkommensentwicklungen berücksichtigt. Beides wird bereits in der Zinssuche Ihres Partnerportals (Partnerinnen und Partner, die eine Schnittstelle nutzen, wenden sich bei Fragen zur Umsetzung ab 20.11.2021 bitte an ihre Schnittstelle) sowie im Prescoring berücksichtigt. Unsere Bitte an Sie: Wenn wir noch die bis dahin gültigen Pauschalen berücksichtigen sollen, scoren Sie Ihre Anträge bitte bis Freitag, den 19.11.2021, um 22.30 Uhr und reichen Sie die grüngescorten Anträge per Upload bis spätestens 22.11.2021 vollständig bei uns ein.
  3. Großbritannien ist kein EU-/EWR-Staat mehr. Bürgerinnen und Bürger aus diesem Land müssen für die Baufinanzierung in Zukunft den Nachweis einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erbringen (siehe auch Herauslagekriterien, Punkt 1.2).

Alle Details zu den hier vorgestellten Änderungen stellen wir Ihnen schon heute in einer markierten Version zur Verfügung. Die Herauslagekriterien, das Mindestunterlagen-PDF sowie die Checkliste zum Objektwechsel finden Sie in der finalen Version ab 22.11.2021 auch im Dokumentencenter im Partnerportal beziehungsweise in den Portalen Ihrer Schnittstelle.

Bitte beachten Sie auch die ab 03.11.2021 in Kraft tretenden neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Immobilienfinanzierung  (hier mit allen markierten Änderungen). Die finale Version ist ab morgen im Dokumentencenter hinterlegt.

Und noch ein Punkt in eigener Sache: Wie Sie vielleicht schon gesehen haben und wie auch das PDF zu den Herauslagekriterien zeigt: Wir stellen im Rahmen unserer neuen Marketing-Kampagne aktuell alle Kommunikationsmaßnahmen um. Freuen Sie sich nicht nur auf eine neue Optik - profitieren Sie auch von einer aktivierenden Ansprache, die Ihr Geschäft in Zukunft noch persönlicher, smarter und einfacher unterstützen wird.

In diesem Sinne: Machen Sie Ihr Ding! Zeigen Sie Ihren Kundinnen und Kunden, dass Sie mit der ING einen zukunftsstarken Baufinanzierungs-Partner im Portfolio haben.

 

 

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Autor: ING Sales