Aktualisierte Herauslagekriterien und neue Anträge

02.03.2022

In regelmäßigen Abständen überarbeiten wir unsere Mindestunterlagen und Herauslagekriterien – jetzt gibt es wieder eine aktualisierte Version. Was hat sich geändert?

Im Mindestunterlagen-PDF wurden folgende Punkte ergänzt bzw. aktualisiert:

  • Mit Blick auf die digitale Vertragsmappe verpflichtend: Pro Antragsteller*in ist eine eigene individuelle E-Mail-Adresse im Antrag zu hinterlegen.
  • Ebenfalls pro Antragsteller*in muss künftig auch eine individuelle mobile Telefonnummer angegeben werden. Damit stellen wir gemeinsam die Weichen für eine vereinfachte Freischaltung per Smartphone nach Sperrung im IBBR. Wenn es soweit ist, informieren wir Sie per Newsletter.
  • Offiziell bemaßte Bauzeichnungen und Grundrisse sind – neu: unabhängig vom Immobilien-Baujahr – bei Antragsstellung einzureichen. Diese erhalten Sie bei einem Architekturbüro oder bei einem Immobilienbewerter wie Sprengnetter.
  • Zur Erinnerung beim Elterngeldbescheid: Es wird ein von der Elterngeldstelle ausgestellter Bescheid in Kopie benötigt. Hat der Bescheid eine Restlaufzeit von weniger als 3 Monaten brauchen wir außerdem einen Nachweis der Folgebeschäftigung.

Bei unseren Herauslagekriterien haben wir den folgenden Punkt aktualisiert:

  • Der für den Haushaltsüberschuss relevante Betrag wurde für Kapitalanleger von 500 auf 1.000 Euro erhöht (Ziffer 2.2.5). Damit grün-gescorte Anträge noch sicher nach den alten Einkommensrichtlinien bei uns bearbeitet werden, stoßen Sie Scoring und Upload bis spätestens 11.03.2022, 23.59 Uhr an. Achten Sie bitte darauf, dass die Unterlagen vollständig sind. Für Anträge, die uns nach dem 11.03.2022 erreichen, können wir das - wenn die Bearbeitungszeiten gegebenenfalls über dem Servicelevel liegen – nicht garantieren.
  • Darüber hinaus wurden einzelne Stellen zum besseren Verständnis präzisiert.

Und noch ein Hinweis zu einem „alten“ Punkt, den wir als Reminder neu in die Herauslagekriterien unter Ziffer 7.1 und in unser Mindestunterlagen-PDF aufgenommen haben: Sollte durch ein neu beantragtes Darlehen die bisherige Kreditgesamtsumme auf 500.000 Euro oder mehr ansteigen, so gelten die Mindestunterlagen gemäß „Infoblatt Individualdarlehen“.

Zu Ihrer Übersicht haben wir alle großen und kleinen Änderungen in unseren Herauslagekriterien, im Mindestunterlagen-PDF, in der Checkliste Schuldhafte Entlassung und in der Checkliste Objektwechsel in Gelb markiert. Die finalen Dokumente finden Sie ab 21.03.2022 im Dokumentencenter in Ihrem Partnerportal oder bei Ihrer Schnittstelle.

Laden Sie sich dort auch gleich die um die Angabe der neuen Mobilfunknummer erweiterten neuen Darlehensanträge herunter und setzen Sie ab sofort nur noch diese Formulare ein.

Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Geschäfte und einen erfolgreichen Start in den Frühling.

 

Weitere News

 

Autor: ING Sales