Mit Highspeed punkten –
nicht nur bei der Kreditzusage.
Sie möchten Partnerin oder Partner der ING werden und sind sich nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Dann machen Sie doch einfach unseren Vorab-Check! Kurz und schnell. Einfach hier.
In vier Schritten zum Abschluss
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1
Reichen Sie alle Unterlagen und die unterschriebenen Partnerverträge ein.
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2
Sie erhalten von uns: Ihre Vermittlernummer und Ihre Zugangsdaten zum Partnerportal.
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3
Ihre Key-Account-Managerin oder Ihr Key-Account-Manager meldet sich bei Ihnen für einen Termin vor Ort.
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Jetzt können Sie die erste Baufinanzierung bei uns einreichen und Ihre Basis-Webinare buchen.
Für alle Ihre Fragen und Anmerkungen
E-Mail-KontaktUnsere Broschüren zur Partnerschaft
Know-how hoch drei - auf eine gute Partnerschaft!
Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Partnerschaft mit der ING. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Vorteile und was die Baufinanzierung mit der ING für Sie und Ihre Kund*innen besonders einfach macht.
Alles Wichtige zu Ihrer Vergütung
Gleich mit unseren Expert*innen sprechen?
Sie haben noch eine Frage zur Partnerschaft? Oder möchten sich im Vorfeld mit Ihrer künftigen Key-Account-Managerin oder Ihrem künftigen Key-Account-Manager austauschen? Hier finden Sie Ihre regionalen Ansprechpartner*innen - in Ihrer Nähe.
ING- und Prohyp-Vertrag
Füllen Sie den ING-Partnervertrag vollständig aus. Setzen Sie das Kreuz zur Einwilligung der E-Mail-Nutzung. Und vergessen Sie die Steuernummer nicht. Um die Vorteile des Baufinanzierungsgeschäfts mit anderen Banken nutzen zu können, ist es unbedingt notwendig, auch den Prohyp-Vertrag vollständig auszufüllen. Bitte unterschreiben Sie beide Verträge.
Diese Unterlagen brauchen wir on top.
Neben den ausgefüllten ING- und Prohyp-Partnerverträgen brauchen wir von Ihnen noch folgende Unterlagen.
Bitte scannen Sie die Unterlagen als PDF ein und schicken Sie die unterschriebenen Verträge und alle weiteren Unterlagen an die E-Mail-Adresse partner-werden@ing.de.
- Kopie der Erlaubnis nach § 34i GewO
Die Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliendarlehen nach § 34i GewO erhalten Sie bei einer Gewerbeanmeldung vom Ordnungs- oder Gewerbeamt der zuständigen Kommune oder der IHK. Optional: Kopie der Erlaubnis nach § 34c GewO
Wenn Sie als Makler*in, Bauträger*in oder Baubetreuer*in tätig sind oder Ratenkredite vermitteln wollen: Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erhalten Sie bei einer Gewerbeanmeldung vom Ordnungs- oder Gewerbeamt der zuständigen Kommune oder der IHK.Optional: Kopie der Erlaubnis nach § 34d GewO
Wenn Sie Versicherungsverträge vermitteln wollen: Die Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO erhalten Sie bei einer Gewerbeanmeldung vom Ordnungs- oder Gewerbeamt der zuständigen Kommune oder der IHK.Kopie der IHK-Registereintragung nach § 11 a GewO
Den Nachweis erhalten Sie von der IHK.
Link zum VermittlerregisterSCHUFA-Auskunft von Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Für unsere Geschäftsbeziehung brauchen wir von Ihnen die SCHUFA-Bonitätsauskunft. Auch die Auskunft (Kompakt, Plus oder Premium) über ein Benutzerkonto auf „Meine SCHUFA“ wird akzeptiert. Wichtig für Sie: Die SCHUFA-Anfrage darf nicht älter als 3 Monate sein und informiert über alle zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. So beantragen Sie Ihre Auskunft:
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Mit Vorlauf dafür kostenlos - die SCHUFA DatenkopieKopie Ihres Personalausweises
Bitte kopieren Sie Vorder- und Rückseite und achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift und das Gültigkeitsdatum lesbar sind.Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs
Wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist: Der Auszug sollte nicht älter als 6 Monate sein. Sie erhalten die Kopie bei Ihrem zuständigen Registergericht beim Amtsgericht.
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